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Welche Änderungen gibt es in der Pflegeversicherung ab 2026?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 17. Juni 2026 um 04:15

Welche Änderungen gibt es in der Pflegeversicherung ab 2026?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Std.

Drei Punkte sind 2026 relevant: 1. Verkürzte Belegfrist für Verhinderungspflege Belege müssen jetzt bis Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse eingehen — also Leistungen aus 2025 spätestens bis 31.12.2026. Vorher galten vier Jahre. Wer noch alte Quittungen aus 2022, 2023 oder 2024 in der Schublade hat: die sind seit dem 01.01.2026 verfallen. Wer also rückwirkend Verhinderungspflege abrechnen will, sollte das jetzt zügig prüfen. 2. Pflegegeld und Sachleistungen unverändert Die Erhöhung um 4,5 Prozent kam zum 01.01.2025. Für 2026 gibt es keine weitere Anhebung. Die Sätze bleiben also: - Pflegegrad 2: 347 Euro - Pflegegrad 3: 599 Euro - Pflegegrad 4: 800 Euro - Pflegegrad 5: 990 Euro Gemeinsames Jahresbudget Verhinderungs- und Kurzzeitpflege weiterhin 3.539 Euro, Entlastungsbetrag 131 Euro pro Monat, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 Euro pro Monat. 3. Beitragssatz Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 3,6 Prozent, kinderlose Versicherte ab 23 Jahren zahlen 4,2 Prozent. Eltern mit mehreren Kindern unter 25 bekommen weiterhin den gestaffelten Abschlag (ab dem zweiten Kind je 0,25 Prozentpunkte weniger, bis maximal fünf Kinder). Eine größere Pflegereform ist politisch angekündigt, aber bislang nicht beschlossen. Was 2027 kommt, hängt von den weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Bei Detailfragen zur eigenen Situation — gerade rund um die neue VP-Frist — hilft die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kostenlos weiter.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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