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Pflegekompass
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Wie hoch ist der Wohngruppenzuschlag bei Pflegegrad 3?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 16. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie hoch ist der Wohngruppenzuschuss bei Pflegegrad 3?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Wohngruppenzuschuss bei Pflegegrad 3 Dieser beträgt 214 Euro pro Monat. Zudem können sie die sogenannte Anschubfinanzierung in Höhe von einmalig 2.500 Euro beantragen. Diese dient als Gründungszuschuss und wird bis zu vier Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 3 ausgezahlt.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI beträgt 224 € pro Monat — und zwar unabhängig vom Pflegegrad. Pflegegrad 3 bekommt also denselben Betrag wie Pflegegrad 1 oder 5. Voraussetzungen für den Anspruch: - ambulant betreute Wohngruppe mit mindestens drei pflegebedürftigen Bewohnern (PG 1–5) - gemeinschaftlich beauftragte Präsenzkraft, die organisatorische, verwaltende, betreuende oder hauswirtschaftliche Aufgaben übernimmt - selbstverantwortete Wohngemeinschaft (keine vollstationäre Einrichtung) Der Zuschlag wird zusätzlich zum Pflegegeld (599 € bei PG 3) bzw. zur Pflegesachleistung gezahlt, also nicht angerechnet. Antrag direkt bei der Pflegekasse, Zweckbindung: Finanzierung der Präsenzkraft. Daneben gibt es bei Gründung einer neuen Wohngruppe die Anschubfinanzierung nach § 45e SGB XI für altersgerechte oder barrierearme Umbauten. Außerdem kann jeder Bewohner mit anerkanntem Pflegegrad den Wohnumfeld-Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI in Anspruch nehmen — in WG-Konstellation gedeckelt auf 16.720 € pro Maßnahme. Wichtig: Antrag immer VOR Auftragsvergabe oder Vertragsabschluss schriftlich mit der Pflegekasse abstimmen, sonst droht die Ablehnung. Falls dir die Zahl 214 € begegnet ist: Das war der frühere Wert. Seit der Anpassung gilt 224 €/Monat.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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