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Ist eine Vorsorgevollmacht auch eine Bankvollmacht?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 16. Juni 2026 um 04:15

Ist eine Vorsorgevollmacht auch eine Bankvollmacht?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Nein, in der Praxis reicht eine Vorsorgevollmacht bei Banken meist nicht aus — auch wenn sie rechtlich Bankgeschäfte abdecken kann. Der Hintergrund: Eine Vorsorgevollmacht nach §§ 164 ff. BGB ist umfassend und bevollmächtigt grundsätzlich auch in Vermögens- und Bankangelegenheiten. Banken bestehen aber regelmäßig auf ihrer eigenen, hauseigenen Konto- oder Bankvollmacht. Begründet wird das mit AGB, internen Kontrollpflichten (Geldwäschegesetz, § 154 AO) und Haftungsrisiken. Rechtlich umstritten — aber in der Praxis der Standard bei nahezu allen Sparkassen und Banken. Was du konkret tun solltest, solange der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist: - Gemeinsam mit ihm zur Bank gehen und dort die institutseigene Konto-/Bankvollmacht ausfüllen. Das ist kostenlos und dauert 15 Minuten. - Die Vollmacht über den Tod hinaus formulieren ("trans- und postmortal"), sonst erlischt sie mit dem Tod und du brauchst einen Erbschein. - Vorsorgevollmacht zusätzlich behalten — sie deckt alles andere ab (Behörden, Versicherungen, Gesundheit, Wohnung). Wenn der Vollmachtgeber bereits nicht mehr geschäftsfähig ist, wird es schwieriger. Dann musst du mit der Vorsorgevollmacht bei der Bank vorsprechen. Akzeptiert die Bank sie nicht, hast du zwei Wege: 1. Notarielle Beurkundung der Vorsorgevollmacht vorlegen — die wird in der Regel akzeptiert. 2. Beim Betreuungsgericht eine Kontrollbetreuung oder rechtliche Betreuung für den Aufgabenkreis Vermögenssorge anregen (§ 1814 BGB). Praxistipp: Eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht ohne Notar wird von Banken besonders häufig zurückgewiesen. Wer Vorsorge ernst meint, lässt sie notariell beurkunden (Kosten je nach Vermögen ca. 60–250 €) oder ergänzt sie zwingend um die Bankvollmacht des jeweiligen Instituts. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung — für die konkrete Ausgestaltung ist ein Notar oder Fachanwalt für Erbrecht/Familienrecht der richtige Ansprechpartner.
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