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Pflegekompass
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Was ändert sich 2026 für pflegende Angehörige?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 17. Juni 2026 um 04:15

Ab dem 01.01. 2026 steht Menschen mit einem Pflegegrad mehr Geld für die Pflege -App zur Verfügung. Außerdem wird das Budget aufgeteilt. Anstatt einem Betrag von bisher 53 Euro pro Monat, sind nun 40 Euro für die App und 30 Euro für Unterstützungsleistungen vorgesehen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Std.

Die wichtigste Änderung 2026 betrifft die Verhinderungspflege — und zwar nicht die Höhe, sondern die Frist: Seit dem 01.01.2026 müssen Belege bis zum Ende des Folgejahres bei der Pflegekasse eingereicht werden. Vorher hattest du vier Jahre Zeit, jetzt nur noch eines. Konkret heißt das: Ansprüche auf Verhinderungspflege aus 2022, 2023 und 2024 sind seit dem Jahreswechsel verfallen. Wer noch alte Quittungen liegen hat, sollte zügig prüfen, was sich für 2025 noch geltend machen lässt — diese Belege müssen bis 31.12.2026 bei der Kasse sein. Was 2026 unverändert bleibt: - Pflegegeld: PG 2 = 347 €, PG 3 = 599 €, PG 4 = 800 €, PG 5 = 990 € (stabil seit der Anhebung 01.01.2025) - Gemeinsames Jahresbudget Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539 € - Entlastungsbetrag: 131 €/Monat ab Pflegegrad 1 - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 €/Monat Für pflegende Angehörige relevant bleibt außerdem das Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a SGB XI: bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und pflegebedürftigem Angehörigen, als Lohnersatz von rund 90 % des Nettoentgelts. Das ist seit 2024 jährlich abrufbar — viele kennen es noch als einmalige Leistung, das stimmt nicht mehr. Zu deinen Angaben über die Pflege-App (DiPA, § 40a SGB XI): Hier kursieren gerade verschiedene Zahlen, weil die genaue Ausgestaltung politisch noch in Bewegung war. Ich würde dir raten, den aktuellen Stand direkt bei deiner Pflegekasse oder über die kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bestätigen zu lassen, bevor du dich auf eine konkrete Aufteilung verlässt.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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