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Pflegekompass
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Ist Pflegezeit eine Auszeit vom Job?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 17. Juni 2026 um 04:15

Ist Pflegezeit eine Auszeit?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Std.

Pflegezeit ist keine "Auszeit" im Sinne von Urlaub oder Sabbatical, sondern eine gesetzlich geregelte Freistellung vom Job, um einen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1 zu pflegen. Geregelt ist das im Pflegezeitgesetz (§ 3 PflegeZG). Die wichtigsten Eckpunkte: - Dauer: bis zu 6 Monate, vollständig oder teilweise freigestellt - Unbezahlt durch den Arbeitgeber — die Pflegekasse übernimmt aber Beiträge zur Rentenversicherung, solange du die Pflege übernimmst - Anspruch besteht nur bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten - Ankündigung muss spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn schriftlich erfolgen, mit Angabe von Dauer und Umfang - Kündigungsschutz ab Ankündigung bis Ende der Pflegezeit Für die Lebenshaltungskosten gibt es ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), maximal 50 Prozent des entgangenen Nettogehalts. Wenn 6 Monate nicht reichen, kommt die Familienpflegezeit nach § 2 FPflegeZG in Frage: Reduzierung auf mindestens 15 Stunden pro Woche für bis zu 24 Monate, anwendbar bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten. Pflegezeit und Familienpflegezeit lassen sich kombinieren, insgesamt aber maximal 24 Monate pro Angehörigem. Davon zu unterscheiden ist die kurzfristige Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG: bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr für eine akute Pflegesituation. Dafür gibt es Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse, etwa 90 Prozent des Nettoentgelts — das ist die einzige Variante mit echtem Lohnersatz. Eine Auszeit ist Pflegezeit also nur insofern, als du nicht arbeitest. Finanziell und arbeitsrechtlich ist es ein klar definiertes Instrument mit Pflichten (Ankündigungsfrist, Pflegegrad-Nachweis) und Schutzrechten (Kündigungsschutz, Sozialversicherung). Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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