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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Was bedeutet Pflegegrad und wie wird er festgestellt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 25. Juni 2026 um 04:15

Welcher/e ”Grad” (Stadt) wird gerade gepflegt!?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Deine Frage ist nicht ganz eindeutig formuliert — ich vermute, du möchtest wissen, wie das mit den Pflegegraden grundsätzlich funktioniert. Ich versuche eine allgemeine Einordnung. In Deutschland gibt es seit 2017 fünf Pflegegrade (PG 1 bis PG 5). Sie ersetzen die früheren Pflegestufen und richten sich nicht mehr nach Minuten für einzelne Verrichtungen, sondern nach dem Grad der Selbständigkeit einer Person. Den Pflegegrad stellt der Medizinische Dienst (MD) im Auftrag der Pflegekasse fest, nach einem Antrag der pflegebedürftigen Person (§ 33 SGB XI). Bewertet werden sechs Module mit unterschiedlicher Gewichtung (§ 14 SGB XI): - Mobilität (10 %) - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 %) - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %) - Selbstversorgung (40 %) - Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen (20 %) - Alltagsgestaltung und soziale Kontakte (15 %) Aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad: - PG 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung) - PG 2: 27 bis unter 47,5 - PG 3: 47,5 bis unter 70 - PG 4: 70 bis unter 90 - PG 5: ab 90 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen) Je nach Pflegegrad gibt es unterschiedliche Leistungen — beim häuslichen Pflegegeld zum Beispiel 347 € (PG 2), 599 € (PG 3), 800 € (PG 4) oder 990 € (PG 5) pro Monat. PG 1 bekommt kein Pflegegeld, aber 131 € Entlastungsbetrag. Falls du eine konkretere Frage hast — etwa welcher Pflegegrad bei einer bestimmten Erkrankung realistisch ist oder wie eine Höherstufung läuft — schreib gerne noch einmal mit dem konkreten Hintergrund. Dann kann ich gezielt antworten.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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