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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Verhinderungspflege nicht genutzt — verfällt das Budget oder bekomme ich es ausgezahlt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 18. Juni 2026 um 04:15

Was passiert, wenn ich die Verhinderungspflege nicht in Anspruch nehme?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 13 Std.

Nicht genutzte Verhinderungspflege wird nicht ausgezahlt. Das Budget von 3.539 € pro Jahr (gemeinsam mit der Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI) ist eine Sachleistung — wer es nicht in Anspruch nimmt, bekommt kein Geld dafür auf das Konto überwiesen. Auch das Pflegegeld erhöht sich dadurch nicht. Was passiert konkret: - Das Pflegegeld läuft monatlich ganz normal weiter, unabhängig davon, ob du Verhinderungspflege nutzt oder nicht. - Das ungenutzte Verhinderungspflege-Budget verfällt — aber nicht sofort zum Jahresende. Belege können seit dem 01.01.2026 bis zum Ende des Folgejahres eingereicht werden (vorher waren es vier Jahre). Heißt: Verhinderungspflege aus 2025 kann noch bis 31.12.2026 abgerechnet werden, danach ist sie verfallen. - Verhinderungspflege aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 ist seit dem 01.01.2026 endgültig verfallen. Praktischer Tipp, falls du das Budget bisher nicht genutzt hast: Verhinderungspflege deckt nicht nur klassische Urlaubsvertretung ab. Auch stundenweise Entlastung ist abrechenbar — etwa wenn eine Nachbarin, eine befreundete Pflegeperson oder ein Betreuungsdienst dich für ein paar Stunden ablöst. Solange die Ersatzpflege an einem Tag unter 8 Stunden bleibt, wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige (bis 2. Grad) oder Haushaltsmitglieder ist die Erstattung allerdings begrenzt auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr: - Pflegegrad 2: 520,50 € - Pflegegrad 3: 898,50 € - Pflegegrad 4: 1.200 € - Pflegegrad 5: 1.485 € Nachweisbare Fahrtkosten und Verdienstausfall der Ersatzperson kommen zusätzlich obendrauf, bis das Gesamtbudget von 3.539 € erreicht ist. Wenn du Verhinderungspflege bewusst nicht nutzt, weil du sie nicht brauchst, hat das keine Konsequenzen — weder für deinen Pflegegrad noch für das laufende Pflegegeld. Du verlierst nur die Möglichkeit, dich finanziell entlasten zu lassen.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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