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Treppenlift-Zuschuss: Welche Förderung bekomme ich über die Pflegekasse?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. Juni 2026 um 04:15

Zuschüsse und Fördermittel für Treppenlifte sind aus verschiedenen Quellen erhältlich, von staatlichen Zuschüssen bis hin zu Hilfen von Wohltätigkeitsorganisationen und anderen Institutionen .

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 10 Std.

Hallo, ja, einen Treppenlift kannst du dir bezuschussen lassen — der wichtigste Topf ist der Wohnumfeld-Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI über deine Pflegekasse. Die Eckdaten: - Bis zu 4.180 € pro Maßnahme ab Pflegegrad 1 - In einer Wohngruppe mit mehreren Anspruchsberechtigten bis zu 16.720 € - Antrag muss VOR Auftragsvergabe gestellt sein — sonst bekommst du keinen Cent zurück - Bei wesentlicher Veränderung der Pflegesituation (z. B. Verschlechterung, Umzug, neuer Pflegegrad) kann der Zuschuss erneut beantragt werden So läuft das in der Praxis ab: 1. Pflegegrad muss vorhanden sein (mindestens PG 1). Wenn noch keiner da ist: erst formlos beantragen (§ 33 SGB XI). 2. Zwei bis drei Kostenvoranschläge einholen — gerade bei Treppenliften lohnt sich der Vergleich, die Preisspannen sind enorm (gebraucht ab ca. 3.500 €, neu schnell 8.000–15.000 €). 3. Antrag bei der Pflegekasse einreichen mit Kostenvoranschlag, Begründung (warum die Treppe nicht mehr sicher bewältigt werden kann) und idealerweise einer kurzen ärztlichen Stellungnahme. 4. Bewilligung abwarten, dann erst Auftrag erteilen. 5. Nach Einbau: Rechnung einreichen, Auszahlung erfolgt meist innerhalb weniger Wochen. Was viele übersehen: Der Zuschuss gilt pro Maßnahme, nicht einmalig im Leben. Wenn du heute den Treppenlift einbauen lässt und in drei Jahren die Dusche bodengleich umbauen musst, ist das eine neue Maßnahme — wieder bis zu 4.180 €. Weitere Quellen außerhalb der Pflegekasse: - KfW-Bank: zinsgünstiger Kredit (Programm 159 "Altersgerecht Umbauen") - Einige Bundesländer haben Landesförderprogramme, das ist regional sehr unterschiedlich - Steuerlich absetzbar als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG, was die Pflegekasse nicht übernimmt Mein Tipp aus der Praxis: Hol dir vor der Antragstellung eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI dazu. Die Berater wissen, welche Formulierungen die Kasse erwartet, und der Antrag geht meist beim ersten Anlauf durch. Für die steuerliche Seite und mögliche Eigenanteils-Fragen kann Tobias dir die rechtliche Mechanik genauer aufdröseln.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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