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Wie finanziere ich eine polnische Pflegekraft im Haushalt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 24. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie finanziere ich eine polnische Pflegekraft?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Die Anmeldung einer polnischen Pflegekraft erfolgt über die Agentur für Arbeit und die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV). Außerdem muss die angestellte Betreuungskraft bei der Sozialversicherung und der Krankenkasse angemeldet sein.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 6 Std.

Hallo, 24-Stunden-Betreuung aus Polen oder Osteuropa kostet realistisch 2.500 bis 3.500 Euro pro Monat — bei seriöser Vermittlung mit korrekter Anmeldung, Mindestlohn und Sozialabgaben. Alles deutlich darunter ist meist Schwarzarbeit oder rechtlich grenzwertig. Die Finanzierung läuft fast nie aus einer einzigen Quelle. So setzen Familien das Budget in der Praxis zusammen: 1. Pflegegeld nach § 37 SGB XI — bei PG 3 monatlich 599 Euro, bei PG 4 800 Euro, bei PG 5 990 Euro. Das ist die verlässliche Basis. 2. Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) — 3.539 Euro im Jahr, gemeinsamer Topf mit der Kurzzeitpflege. Lässt sich gut nutzen, wenn die Betreuungskraft turnusmäßig wechselt und eine Pause überbrückt werden muss. 3. Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) — 131 Euro im Monat, ab PG 1. Nur über zugelassene Anbieter abrechenbar, je nach Bundesland greifen die Regeln unterschiedlich. 4. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI) — 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz. Entlastet das laufende Budget. 5. Steuerliche Absetzbarkeit — haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen, je nach Modell. Das prüft der Steuerberater. Drei Modelle gibt es rechtlich: - Entsendung über eine polnische Agentur mit A1-Bescheinigung. Häufigster Weg. Wichtig: Mindestlohn 12,82 Euro gilt auch hier, und Bereitschaftszeiten zählen seit dem BAG-Urteil von 2021 als Arbeitszeit. - Selbstständige Betreuungskraft mit Gewerbeschein — funktioniert nur, wenn die Person wirklich eigenständig arbeitet, sonst Scheinselbstständigkeit. - Direktanstellung im Haushalt — die Familie wird selbst Arbeitgeber, mit Lohnabrechnung, Sozialabgaben, Urlaubsanspruch. Aufwändig, aber rechtssicher. Die Anmeldung über die ZAV ist nur einer von mehreren Wegen. Bei Entsendung läuft die Sozialversicherung über Polen (A1-Bescheinigung). Bei Direktanstellung über die Minijob-Zentrale oder bei Vollbeschäftigung über die deutsche Sozialversicherung. Mein Tipp aus der Praxis: Lass dir vor Vertragsabschluss von der Agentur die A1-Bescheinigungen, den polnischen Arbeitsvertrag und die Stundenaufzeichnung zeigen. Wer das nicht offen vorlegt, arbeitet nicht sauber. Die rechtliche Detailprüfung des Vertrags macht Tobias besser. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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