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Pflegekompass
PflegetippsEingereichte Frage
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Treppenlift über die Pflegekasse: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 15. Juni 2026 um 04:15

Sie können über Ihre Gemeinde einen Antrag auf eine DFG stellen, indem Sie hier klicken . Ihre Gemeinde muss Ihnen innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung eine Entscheidung mitteilen. Ein Ergotherapeut wird Ihren Bedarf beurteilen und feststellen, ob ein Treppenlift oder andere Anpassungen für Ihr Zuhause erforderlich sind.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 10 Std.

Ein Treppenlift zählt zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Die Pflegekasse — nicht die Gemeinde — bezuschusst ihn mit bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein: - Anerkannter Pflegegrad (mindestens PG 1) der Person, die den Lift nutzen soll - Die Maßnahme ermöglicht oder erleichtert die häusliche Pflege erheblich, stellt die selbständige Lebensführung wieder her oder mindert eine Überforderung der Pflegeperson - Antrag wird VOR Auftragsvergabe gestellt — sonst verfällt der Zuschuss So läuft das ab: 1. Kostenvoranschlag eines Treppenlift-Anbieters einholen (am besten zwei zum Vergleich). 2. Antrag bei der Pflegekasse stellen, formlos mit Kostenvoranschlag, ärztlicher Empfehlung und kurzer Begründung, warum der Lift notwendig ist (z. B. Sturzgefahr, Schlafzimmer im OG, Bad nur über Treppe erreichbar). 3. Bewilligung abwarten, dann erst Auftrag erteilen. Manche Kassen schicken zur Prüfung den MD vorbei, viele entscheiden nach Aktenlage. 4. Nach Einbau Rechnung einreichen, Pflegekasse überweist bis zu 4.180 €. Wichtig zur Einordnung: Der Begriff "DFG" und die Sechs-Monats-Frist über die Gemeinde stammen aus dem britischen System (Disabled Facilities Grant). In Deutschland läuft das ausschließlich über die Pflegeversicherung. Eine Bedarfsprüfung durch einen Ergotherapeuten ist nicht zwingend vorgeschrieben — eine ärztliche Stellungnahme oder die Begründung der Pflegeperson genügt meist. Leben mehrere Pflegebedürftige im Haushalt (z. B. Ehepaar mit beidseitigem Pflegegrad), kann der Zuschuss bis zu 16.720 € erreichen, da jeder Berechtigte den vollen Betrag einbringt. Ergänzend prüfen lassen: KfW-Programm 455-B (aktuell nicht aufgelegt, aber Landesförderungen variieren), Steuerermäßigung nach § 35a EStG für den Eigenanteil, und bei Schwerbehinderung ggf. Eingliederungshilfe nach SGB IX. Verändert sich die Pflegesituation später wesentlich (z. B. PG-Erhöhung, neuer Hilfebedarf), lässt sich für eine weitere Maßnahme erneut ein Zuschuss beantragen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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