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Pflegekompass
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Pflegegrad 1 ohne Pflegegeld — wie entschädige ich Nachbarn und Freunde?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Juni 2026 um 04:15

Ich verstehe es aber nicht, warum mann bei der Stufe 1 kein Geld bekommt, wie soll ich die Hilfe belohnen, die Nachbarn und Freunde leisten und meine Rente sehr gering ist ?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 1 Tag

Das Pflegegeld nach § 37 SGB XI beginnt erst ab Pflegegrad 2. Hintergrund: Pflegegrad 1 ist gesetzlich als "geringe Beeinträchtigung" eingestuft, hier sollen vor allem Entlastungsangebote greifen, nicht der Lebensunterhalt einer Pflegeperson. Trotzdem stehen Ihnen mehrere Töpfe zu, die genau für solche Hilfen gedacht sind: - Entlastungsbetrag 131 €/Monat (§ 45b SGB XI): zweckgebunden, kann an anerkannte Helfer ausgezahlt werden. In den meisten Bundesländern können auch Nachbarn oder Bekannte nach einer kurzen Schulung als "Alltagsbegleiter" anerkannt werden — die Regeln stehen in der jeweiligen Landes-Anerkennungsverordnung. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse, welche Schulung in Ihrem Bundesland reicht. - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 €/Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI): Handschuhe, Desinfektion, Bettschutz — als Pflegebox direkt geliefert. - Hausnotruf bis 25,50 €/Monat (§ 40 Abs. 1 SGB XI), falls Sie überwiegend allein sind. - Wohnumfeld-Zuschuss bis 4.180 € pro Maßnahme (§ 40 Abs. 4 SGB XI) für Haltegriffe, bodengleiche Dusche, Rampe. - Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es bei Pflegegrad 1 nicht — diese starten erst ab PG 2. Nicht ausgezahlte Entlastungsbeträge sammeln sich übrigens an und können bis Ende Juni des Folgejahres noch verwendet werden. Wenn sich Ihr Hilfebedarf erkennbar ausgeweitet hat, lohnt ein Höherstufungsantrag auf PG 2 — dort gäbe es 347 € Pflegegeld monatlich frei verfügbar. Eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kann mit Ihnen prüfen, ob die Punkte dafür reichen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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