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Pflegekompass
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Welche Voraussetzungen gelten für ambulant betreutes Wohnen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 19. Juli 2026 um 04:15

Google PAA: "Welche Voraussetzungen gelten für ambulant betreutes Wohnen?"

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 12 Std.

Ambulant betreutes Wohnen (ABW) ist keine einheitliche Leistung nach SGB XI, sondern ein Sammelbegriff für verschiedene Wohnformen mit Betreuungsanteil. Die Voraussetzungen hängen davon ab, welche Variante gemeint ist. Für ambulant betreute Wohngruppen nach § 38a SGB XI gilt: - mindestens drei pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad (ab PG 1) leben gemeinsam - eine Pflegekraft oder Betreuungsperson wird von der Gemeinschaft gemeinschaftlich beauftragt (organisatorische, verwaltende, betreuende Tätigkeiten) - die Wohnform ist keine vollstationäre Einrichtung - der Zweck ist die gemeinschaftliche Versorgung im häuslichen Rahmen Sind diese Punkte erfüllt, gibt es 224 € Wohngruppenzuschlag pro Monat und Bewohner sowie einmalig bis zu 2.613 € Anschubfinanzierung pro Person (max. 10.452 € pro WG) für altersgerechten Umbau. Der Wohnumfeld-Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI kann in WG-Konstellation bis zu 16.720 € pro Maßnahme betragen. Für ambulant betreutes Wohnen bei psychischer Erkrankung oder Behinderung läuft die Finanzierung nicht über die Pflegekasse, sondern über die Eingliederungshilfe (SGB IX, Sozialamt). Voraussetzung ist ein festgestellter Teilhabebedarf, kein Pflegegrad. Antrag beim örtlichen Sozialhilfeträger. Für Senioren-WGs ohne Pflegegrad-Bezug (rein privat organisiert) gibt es keine gesetzlichen Voraussetzungen — hier zählen nur Mietvertrag und die individuellen WG-Regeln. Für die konkrete Ausgestaltung und Antragswege lohnt sich ein Gespräch mit dem Pflegestützpunkt vor Ort, weil je nach Bundesland unterschiedliche Landesförderungen dazukommen können. Bei rechtlichen Detailfragen zur Vertragsgestaltung in der WG hilft Tobias aus unserer Redaktion (Pflegerecht) weiter.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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