Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte FrageWartet auf Expertenantwort
1 Ansicht

Muss die zu vertretende Pflegeperson namentlich mit Adresse und Geburtsdatum bei der Verhinderungspflege genannt werden? Das verlangt gerade meine Krankenkasse!

F
Frau RathsEingereichte Frage

Gefragt 03. Juli 2026 um 16:38

Es wurde Verhinderungspfle eingereicht. Dem Antrag lagen Quittungen der Person bei, die die Verhinderungspflege geleistet hat. Nun drängt die Krankenkasse darauf, dass die zu vertretende Pflegeperson namentlich mit Anschrift und Geburtsdatum genasnnt wird. Ist das zulässig. Gerade soilche Daten unterliegen dem Datenschutz.

0 Antworten

Wartet auf Expertenantwort

Tobias und Maria antworten in der Regel innerhalb von 24–48h.

Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.