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Pflegekompass
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Kann ich mit Pflegegrad 2 eine andere Betreuungsperson mit in den Urlaub nehmen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Juli 2026 um 04:15

Danke für Ihr Video. Was ist eigentlich wenn ich ( Pflegegrad 2 ) in Urlaub fahren möchte. Kann ich dann jemanden, außer die Person die mich sonst pflegt mitnehmen , wenn die sonst pflegende Person nicht mit möchte? Liebe Grüße

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Ja, das geht — und läuft rechtlich über die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Wenn deine reguläre Pflegeperson nicht mitfahren möchte, kannst du eine andere Person als Ersatzpflegekraft einsetzen und deren Aufwand über die Verhinderungspflege abrechnen lassen. Wichtig ist: Deine bisherige Pflegeperson muss seit mindestens 6 Monaten in häuslicher Umgebung gepflegt haben (Vorpflegezeit), sonst ist der Anspruch noch nicht offen. Ein paar Punkte zur Praxis: - Das Jahresbudget für Verhinderungspflege beträgt 3.539 € (gemeinsames Budget mit Kurzzeitpflege, § 42a SGB XI), maximal 6 Wochen im Jahr. - Ist die Ersatzperson ein naher Angehöriger (bis 2. Grad) oder lebt sie mit dir im Haushalt, ist die Erstattung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt — bei Pflegegrad 2 also 520,50 € pro Jahr. Nachweisbare Fahrtkosten und Verdienstausfall dieser Person können zusätzlich erstattet werden, bis zum Gesamtbudget. - Ist die Ersatzperson kein Angehöriger (z. B. Freund, Nachbar, professionelle Kraft), gilt die 1,5-fach-Grenze nicht — dann steht das volle Budget bis 3.539 € zur Verfügung. - Verhinderungspflege im Urlaub ist ausdrücklich zulässig, auch im Ausland innerhalb der EU/EWR und der Schweiz. Außerhalb wird es schwieriger, dort lohnt vorher eine Rückfrage bei deiner Pflegekasse. - Dein Pflegegeld läuft während des Urlaubs weiter. Nur wenn die Ersatzperson an einem Tag mehr als 8 Stunden für dich tätig ist, wird das Pflegegeld für diesen Tag um die Hälfte gekürzt. Erster und letzter Tag der Verhinderungspflege bleiben ohnehin ungekürzt. Praktisches Vorgehen: Vor der Reise formlos einen Antrag auf Verhinderungspflege bei deiner Pflegekasse stellen (viele Kassen haben ein Online-Formular). Nach dem Urlaub reichst du die Belege ein — Bestätigung der Ersatzperson mit Zeitraum, ggf. Quittungen für Fahrtkosten. Seit 01.01.2026 gilt: Belege müssen bis Ende des Folgejahres eingereicht werden, sonst verfallen sie. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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