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Pflegekompass
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MDK-Begutachtung mit 0 Punkten trotz schwerer Erkrankung — was tun?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 04. Juli 2026 um 04:15

Hallo ich habe eine Frage die mich seit einiger Zeit beschäftigt.: Ein Bekannter von mit hatte vor einiger Zeit einen Antrag auf Pflegeversicherung gestellt. Der medizinische Dienst war zu Besuch zwecks Begutachtung . es dauerte einige Zeit bis das Ergebnis kam was dann niederschmetternd ausfiel. Der Mann erhielt 0 Punkte ! was mit seiner Gesundheit zu ton hat wurde in keiner Weise berücksichtigt, Es besteht eine schwere Lungenerkrankung ,die Mobilität ist kaum gegeben, er hatte vor dieser Beurteilung eine schwere OP , des wurde Darm entfernt und er was kurz davor ein einer Erkrankung zu sterben. Der Mann ist 66 Jahre alt und nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt einzusetzten. Was haltet Ihr von diesem Vorgehen des medizinischen Dienstes. Ist so etwas nicht skandalös ?? Was kannn man gegen solche Vorgehensweise tun. Übrigens steht ein neuer Begutachtungstermin an in dieser Woche und ich werde hier auch anwesend sein, mal schaun was passiert. Halte euch auf dem Laufenden. Joe

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 4 Std.

Hallo Joe, 0 Punkte bei einem Menschen nach schwerer Darm-OP, mit COPD und eingeschränkter Mobilität — das ist ungewöhnlich und in der Regel angreifbar. Zwei Wege parallel: Erstens: Widerspruch gegen den ersten Bescheid, falls die Frist noch läuft. Ein Monat ab Zugang des Bescheids (§ 84 SGG). Ein Satz reicht formal: "Gegen den Bescheid vom XX.XX.XXXX lege ich Widerspruch ein, Begründung folgt." Damit ist die Frist gewahrt, die Begründung könnt ihr in Ruhe nachreichen. Zweitens: Der neue Begutachtungstermin diese Woche ist die eigentliche Chance. Was ihr vorbereiten solltet: - Pflegetagebuch über 1–2 Wochen: Wo braucht er konkret Hilfe? Anziehen, Waschen, Toilette, Treppen, Einkaufen, Medikamente stellen, nächtliches Aufstehen? Zeitangaben und Häufigkeit sind Gold wert. - Alle Arztbriefe griffbereit: OP-Bericht, Entlassungsbrief, Lungenfacharzt, aktueller Medikamentenplan, Sauerstoff-Verordnung falls vorhanden. - Nichts beschönigen. Viele Betroffene reißen sich beim Gutachter zusammen ("Doch, das geht schon…"), obwohl es zu Hause ganz anders läuft. Das kippt die Bewertung nach unten. Die Begutachtung läuft über sechs Module (§ 14 SGB XI). Bei schwerer Lungenerkrankung + Mobilitätseinschränkung + postoperativer Schwäche sind besonders relevant: - Modul 1 Mobilität: Treppensteigen, Fortbewegen in der Wohnung, Umsetzen - Modul 4 Selbstversorgung (40 % Gewichtung!): Waschen, Anziehen, Nahrungsaufnahme - Modul 5 Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen: Medikamenteneinnahme, Arztbesuche, Inhalation, Wundversorgung nach OP Dass du beim Termin dabei bist, ist genau richtig. Du darfst ergänzen, wenn dein Bekannter Dinge herunterspielt oder etwas vergisst. Der Gutachter darf und sollte das aufnehmen. Zur Ausgangsfrage "ist das skandalös": Es kommt leider vor, dass eine erste Begutachtung schlecht ausfällt — oft weil der Betroffene sich beim Termin zusammennimmt oder Unterlagen fehlten. Der Widerspruchs- und Wiederholungsweg ist genau dafür da. Skandalös wäre es erst, wenn auch die zweite Begutachtung trotz erdrückender Aktenlage bei 0 bliebe — dann Widerspruch mit MD-Gutachten-Anforderung zur Einsicht, und notfalls Klage beim Sozialgericht (kostenfrei, § 87 SGG). Halt uns auf dem Laufenden, wie der Termin läuft. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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