Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Kann der Hausarzt einen Pflegegrad für mich beantragen?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 15. Juli 2026 um 04:15

Kann der Hausarzt eine Pflegestufe beantragen? In der Regel stellt der Hausarzt bei der Pflegeversicherung den Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades. Dies geschieht in einer Untersuchung des Patienten durch einen Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Std.

Nein, der Hausarzt kann den Antrag nicht für dich stellen. Der Antrag auf Pflegegrad muss immer von der pflegebedürftigen Person selbst (oder einer bevollmächtigten Person, z. B. Angehörige mit Vollmacht oder Betreuer) bei der Pflegekasse gestellt werden — das ist die Kranken­kasse, bei der die Person versichert ist (§ 33 SGB XI). Der Antrag ist formlos möglich: Ein Anruf, ein kurzer Brief oder das Online-Formular der Kasse reicht. Wichtig ist nur, dass die Kasse den Wunsch nach Begutachtung erfasst — denn der Tag der Antragstellung ist der Stichtag, ab dem später rückwirkend gezahlt wird. Was der Hausarzt tun kann und sollte: - Befundberichte und Diagnosen bereitstellen, die du dem MD-Gutachter beim Termin vorlegen kannst - eine schriftliche Einschätzung zum Hilfebedarf im Alltag beilegen (nicht Pflicht, aber hilfreich) - Medikamentenplan aktualisieren, damit die pflegerelevanten Erkrankungen dokumentiert sind Der eigentliche Ablauf danach: 1. Pflegekasse bestätigt den Antragseingang 2. Medizinischer Dienst (MD) meldet sich für einen Begutachtungstermin zu Hause 3. Begutachtung nach den sechs Modulen (§ 14 SGB XI): Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheit, Alltagsgestaltung 4. Bescheid der Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen (§ 18 Abs. 3 SGB XI) — bei Überschreitung 70 € pro Woche Verzögerung Für den MD-Termin lohnt es sich, ein Pflegetagebuch über zwei Wochen zu führen und alle Arztbriefe griffbereit zu haben. Der Gutachter sieht die Person meist nur einmal für 45–60 Minuten — was dort nicht zur Sprache kommt, taucht auch nicht im Gutachten auf. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.