Eine Urinflasche ist ein Pflegehilfsmittel der Pflegekasse. Sie zahlt die Flasche, wenn ein Pflegegrad besteht, die Pflege zu Hause stattfindet und Toilette oder Toilettenstuhl nicht mehr nutzbar sind, der Urin aber noch gehalten wird. Erwachsene zahlen 10 Prozent zu, höchstens 25 Euro. Es gibt eigene Formen für Männer und für Frauen (Stand 18.10.2026).
Nachts wird der Weg zur Toilette für viele ältere Menschen zum Risiko, nach einer Operation ist er manchmal gar nicht möglich. Dann hilft eine Urinflasche am Bett. Diese Seite erklärt, welche Formen es gibt, woran Sie eine gute Flasche erkennen und wie Sie sie über die Pflegekasse bekommen, ohne Marken- oder Produktempfehlung. Den Überblick über alle Hilfen bei Blasenschwäche finden Sie auf der Themenseite Inkontinenz.
Was ist eine Urinflasche?
Eine Urinflasche ist ein Gefäß mit Deckel, in das man im Liegen oder Sitzen Wasser lässt, ohne zur Toilette zu gehen. Im Verzeichnis der Pflegekassen heißt sie Urinauffangbehältnis (Produktart 51.40.01.1). Umgangssprachlich sagt man auch Urinal oder, bei der Form für Männer, Urinente.
Laut Pflegehilfsmittelverzeichnis besteht eine Urinflasche in der Regel aus Kunststoff. Die Unterseite ist abgeflacht, damit sie im Bett vor dem Genitalbereich liegen kann, und die Öffnung ist für Männer oder Frauen unterschiedlich geformt. Gedacht ist sie für Menschen, die den Urin noch halten können, aber nicht rechtzeitig oder nicht sicher zur Toilette kommen.
Welche Urinflaschen gibt es?
Die wichtigsten Unterschiede liegen in der Öffnung, im Deckel und im Zubehör. Die Tabelle zeigt, was es gibt und was davon die Pflegekasse übernehmen kann.
| Ausführung | Für wen | Typische Merkmale | Über die Pflegekasse |
|---|---|---|---|
| Urinflasche für Männer | Männer im Liegen oder Sitzen | schmaler, schräg angesetzter Hals, Deckel | ja, als Urinauffangbehältnis (51.40.01.1) |
| Urinflasche für Frauen | Frauen im Liegen oder an der Bettkante sitzend | breite, ovale Öffnung, die an den Körper angelegt wird, Deckel | ja, als Urinauffangbehältnis (51.40.01.1) |
| Urinflaschenhalter | alle, die die Flasche griffbereit am Bett brauchen | Drahtkorb zum Einhängen am Pflegebett | ja, wenn die Flasche keinen eigenen Halter hat (51.40.01.3) |
| Steckbecken (Bettpfanne) | wenn auch Stuhlgang im Bett nötig ist | flache Schale mit Griff und Deckel | ja, als Bettpfanne (51.40.01.0) |
| Faltbare Einweg- oder Reiseurinale | unterwegs, im Auto, auf Reisen | Beutel oder Faltgefäß mit Saugmaterial | nein, im Verzeichnis nicht beschrieben; Kauf |
Quelle: GKV-Spitzenverband, Pflegehilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 51, Fortschreibung vom 02.09.2026; Spalte "Typische Merkmale" und Zeile Reiseurinale: redaktionelle Erläuterung, Fachprüfung offen. Stand: 18.10.2026.
Wer den Urin nicht mehr halten kann, braucht in der Regel keine Urinflasche, sondern Inkontinenzmaterial oder andere Hilfsmittel gegen Inkontinenz von der Krankenkasse. Dazu weiter unten mehr.
Urinflasche für Männer: worauf sollten Sie achten?
Achten Sie vor allem auf einen dichten Deckel, einen passenden Hals und ein Fassungsvermögen, das für die Nacht reicht. Das Pflegehilfsmittelverzeichnis schreibt vor, dass jede Urinflasche einen auslaufsicheren Deckel hat und an die Anatomie von Männern oder Frauen angepasst ist. Hersteller müssen außerdem Maße, Durchmesser des Flaschenhalses, Fassungsvermögen, Gewicht und Material angeben.
Diese Angaben können Sie beim Sanitätshaus erfragen und vergleichen. Daraus ergibt sich eine kleine Checkliste:
- Deckel: schließt dicht, lässt sich mit einer Hand öffnen, auch bei steifen Fingern.
- Hals: weit genug und so geformt, dass die Flasche im Liegen nicht kippt.
- Fassungsvermögen: reicht für die Menge, die nachts anfällt; im Zweifel zwei Flaschen.
- Gewicht und Griff: gefüllt noch sicher zu halten, auch für die Person selbst.
- Halter: ein Halter am Bett, wenn die Flasche keinen eigenen hat.
- Reinigung: laut Hersteller gut zu reinigen und zu desinfizieren; diese Angaben verlangt das Verzeichnis.
Kommt es beim Wasserlassen immer wieder zum Nachtröpfeln oder geht Urin ab, bevor die Flasche angelegt ist, sprechen Sie das in der Hausarztpraxis an. Das kann ein Zeichen für eine Inkontinenz sein, für die es andere Hilfen gibt. Mehr dazu im Ratgeber Inkontinenz bei Männern.
Gibt es Urinflaschen für Frauen?
Ja. Das Verzeichnis der Pflegekassen beschreibt Urinflaschen ausdrücklich mit geschlechtsspezifisch geformter Öffnung, also auch für Frauen. Die Pflegekasse zahlt sie unter denselben Voraussetzungen wie für Männer.
Für Frauen ist die Handhabung oft schwieriger, weil die Öffnung dicht am Körper anliegen muss. Viele kommen mit der Flasche im Sitzen an der Bettkante besser zurecht als im Liegen. Gelingt das nicht sicher, ist ein Steckbecken oft die bessere Wahl. Lassen Sie sich beides im Sanitätshaus oder vom Pflegedienst zeigen. Verliert eine Frau Urin, ohne es zu merken, gibt es bei der Krankenkasse ableitende oder aufsaugende Hilfsmittel; Urinableiter für Frauen sieht das Hilfsmittelverzeichnis vor allem für bettlägerige Frauen vor.
Wann zahlt die Pflegekasse eine Urinflasche?
Die Pflegekasse zahlt, wenn alle diese Punkte zutreffen:
- Pflegegrad: Es besteht ein Pflegegrad, schon ab Pflegegrad 1 (§ 28a SGB XI).
- Pflege zu Hause: Die Person lebt in der eigenen Wohnung oder bei Angehörigen, nicht im Pflegeheim.
- Toilette nicht nutzbar: Toilette, Toilettenstuhl oder Toilettenrollstuhl können nicht benutzt werden; so beschreibt das Verzeichnis den Einsatzzweck.
- Urin wird gehalten: Die Flasche ist laut Verzeichnis ein Pflegehilfsmittel bei kontinenten Pflegebedürftigen, also bei Menschen, die den Urin noch halten können.
Ab 18 Jahren zahlen Sie 10 Prozent des Preises zu, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 3 SGB XI). Bei hohen Belastungen kann die Pflegekasse ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien. Die Urinflasche gehört nicht zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und wird deshalb nicht von den monatlich bis zu 42 Euro abgezogen. Reinigungsmittel und Bürsten für die Flasche zahlt die Pflegekasse nicht; sie fallen laut Verzeichnis in die Eigenverantwortung.
Mehr zu allen Leistungen dieser Art finden Sie auf der Seite Pflegehilfsmittel und in der Pflegehilfsmittel-Liste.
Wie beantragen Sie eine Urinflasche?
Ein formloser Antrag bei der Pflegekasse genügt; eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig. So gehen Sie vor:
- Antrag stellen: schriftlich oder telefonisch bei der Pflegekasse, mit Name, Versichertennummer, Pflegegrad und einem Satz zum Bedarf, etwa "nächtlicher Toilettengang wegen Gangunsicherheit nicht sicher möglich". Viele Sanitätshäuser, die Vertragspartner der Kasse sind, übernehmen den Antrag.
- Empfehlung nutzen: Empfiehlt eine Pflegefachperson des Pflegedienstes die Urinflasche, etwa beim Beratungsbesuch, wird die Notwendigkeit vermutet. Die Empfehlung darf beim Antrag höchstens zwei Wochen alt sein (§ 40 Abs. 6 SGB XI). Die seit 01.09.2026 geltenden Richtlinien des GKV-Spitzenverbands nennen Urinflaschen, Bettpfannen und Urinflaschenhalter ausdrücklich.
- Richtige Form angeben: Für Mann oder Frau, mit oder ohne Halter.
- Frist beachten: Die Pflegekasse muss in drei Wochen entscheiden, mit Prüfung durch eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst in fünf Wochen. Meldet sie sich nicht rechtzeitig und ohne Begründung, gilt der Antrag als genehmigt (§ 40 Abs. 7 SGB XI).
Noch kein Pflegegrad? Dann ist zuerst dieser Antrag nötig, siehe Pflegegrad beantragen. Bis zur Entscheidung kaufen viele die Flasche selbst.
Urinflasche, Urinbeutel oder Inkontinenzmaterial: was passt?
Das hängt davon ab, ob der Urin gehalten wird und ob die Person aufstehen kann. Die folgende Übersicht hilft bei der Einordnung:
| Situation | Passende Hilfe | Wer zahlt |
|---|---|---|
| Urin wird gehalten, Weg zur Toilette nachts zu unsicher, Aufstehen möglich | Toilettenstuhl am Bett | in der Regel Krankenkasse auf Verordnung; Einzelheiten im Ratgeber Toilettenstuhl |
| Urin wird gehalten, Aufstehen nicht möglich | Urinflasche, für Stuhlgang Steckbecken | Pflegekasse, mit Pflegegrad |
| Urin geht beim Mann unkontrolliert ab | Kondomurinal mit Urinbeutel oder aufsaugende Vorlagen | Krankenkasse auf Verordnung |
| Urin geht bei der Frau unkontrolliert ab | aufsaugende Vorlagen oder Pants, bei Bettlägerigkeit auch Urinableiter | Krankenkasse auf Verordnung |
| Blasenkatheter vorhanden | Bein- oder Bettbeutel | Krankenkasse auf Verordnung |
Quelle: GKV-Spitzenverband, Pflegehilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 51 (02.09.2026), Hilfsmittelverzeichnis Produktgruppe 15 (30.01.2025); § 33 SGB V, § 40 SGB XI. Zuordnung der Situationen: redaktionelle Zusammenfassung, Fachprüfung offen. Stand: 18.10.2026.
Inkontinenzhilfen der Krankenkasse brauchen eine ärztliche Verordnung, aber keinen Pflegegrad; Sie zahlen 10 Prozent zu. Gesetzlich gilt seit 30.07.2026 höchstens 15 Euro für den Monatsbedarf (§ 33 Abs. 8 Satz 3 SGB V, vorher 10 Euro). Laut Pharmazeutischer Zeitung vom 19.08.2026 rechnen viele Apotheken und Versorger bis Ende 2026 noch nach dem alten Höchstbetrag ab. Beinbeutel, Bettbeutel und Kondomurinal erklärt der Ratgeber Urinbeutel, Toilettenstuhl und Steckbecken der Ratgeber Toilettenstuhl. Wer was bezahlt, zeigt auch die Übersicht Pflegekasse und Krankenkasse.
Ein Beispiel: nach der Hüftoperation
Eine Frau mit Pflegegrad 2 kommt nach einer Hüftoperation nach Hause. In den ersten Wochen soll sie nachts nicht allein aufstehen, den Urin hält sie gut. Der Pflegedienst empfiehlt beim Erstbesuch eine Urinflasche für Frauen und ein Steckbecken; ihre Tochter reicht die Empfehlung am nächsten Tag mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse ein.
Das Sanitätshaus liefert beides. Für jedes Hilfsmittel zahlt die Frau 10 Prozent des Preises zu, höchstens 25 Euro. Weil sie mit der Flasche im Liegen nicht zurechtkommt, nutzt sie sie im Sitzen an der Bettkante, mit Hilfe ihrer Tochter. Das Beispiel ist eine typische Konstellation, kein Einzelfall aus der Beratung.
Wann diese Regeln nicht gelten
- Pflegeheim: Dort stellt in der Regel die Einrichtung Urinflaschen und Steckbecken, wenn sie diese vorhalten muss; die Pflegekasse liefert dann nicht.
- Ohne Pflegegrad: Die Urinflasche ist keine Leistung der Krankenkasse. Laut Verzeichnis gehören Urinflaschen zu den Produkten, die keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Ohne Pflegegrad kaufen Sie sie selbst, etwa im Sanitätshaus oder in der Apotheke.
- Bei Inkontinenz: Geht Urin unkontrolliert ab, ist für die Versorgung in der Regel die Krankenkasse zuständig, nicht die Pflegekasse.
- Private Pflegeversicherung: Es gilt der Tarif.
- Neue Beschwerden: Brennen, Blut im Urin, Fieber, sehr häufiger Drang oder wenn kaum noch Urin kommt, gehören zuerst ärztlich abgeklärt. Kommt trotz voller Blase gar kein Urin mehr oder bestehen starke Schmerzen, holen Sie sofort ärztliche Hilfe, außerhalb der Sprechzeiten unter 116117, im Notfall über 112.
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse eine Urinflasche?
Nein, die Urinflasche ist keine Leistung der Krankenkasse. Zuständig ist die Pflegekasse, und zwar nur mit Pflegegrad und bei Pflege zu Hause.
Wie nennt man die Urinflasche für Männer?
Gebräuchlich sind Urinal, Urinente oder einfach Ente. Im Verzeichnis der Pflegekassen heißt sie Urinauffangbehältnis.
Gibt es Urinflaschen für Frauen?
Ja, mit einer breiteren, an den Körper angepassten Öffnung. Die Pflegekasse zahlt sie unter denselben Voraussetzungen wie für Männer.
Wie viel muss ich für eine Urinflasche zuzahlen?
Ab 18 Jahren 10 Prozent des Preises, höchstens 25 Euro je Pflegehilfsmittel. Unter 18 Jahren fällt keine Zuzahlung an.
Gehört die Urinflasche zur Pflegebox?
Nein. Als Pflegebox werden meist monatliche Lieferungen von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch bis 42 Euro bezeichnet; die Urinflasche zählt nicht dazu und wird einzeln bei der Pflegekasse beantragt. Die 42-Euro-Leistung soll nach dem Regierungsentwurf vom 30.09.2026 ab 2027 entfallen, technische Pflegehilfsmittel wie die Urinflasche sollen bleiben.
Zusammenfassung
Die Urinflasche ist ein Pflegehilfsmittel der Pflegekasse für Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause leben, den Urin halten können und Toilette oder Toilettenstuhl nicht mehr nutzen können. Es gibt eigene Formen für Männer und Frauen, dazu Halter für das Pflegebett. Ein formloser Antrag genügt, die Zuzahlung beträgt 10 Prozent, höchstens 25 Euro. Wer den Urin nicht mehr halten kann, bekommt Inkontinenzhilfen von der Krankenkasse auf Verordnung.
Mehr auf der Themenseite Inkontinenz. Wie Inkontinenz bei der Begutachtung zählt, steht im Ratgeber Inkontinenz und Pflegegrad; alles zum Pflegegrad selbst auf der Seite Pflegegrad.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Fortschreibung Produktgruppe 51 Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene vom 02.09.2026 (Definition, Leistungsrechtliche Hinweise, 51.40.01.0 Bettpfannen, 51.40.01.1 Urinauffangbehältnisse, 51.40.01.3 Urinflaschenhalter, Anforderungen und Angaben zur Produktart), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband: Fortschreibung Produktgruppe 15 Inkontinenzhilfen vom 30.01.2025 (15.25.04 Externe Urinableiter), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Spitzenverband: Richtlinien zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachpersonen nach § 17a Abs. 1 SGB XI, in Kraft 01.09.2026 (Anhang III PG 51.40.01), abgerufen am 18.10.2026
- § 40 SGB XI, Pflegehilfsmittel (Abs. 1, 3, 6, 7), abgerufen am 18.10.2026
- § 28a SGB XI, Leistungen bei Pflegegrad 1, abgerufen am 18.10.2026
- § 33 SGB V, Hilfsmittel (Abs. 8), abgerufen am 18.10.2026
- GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 1 Nr. 12a (§ 33 Abs. 8 Satz 3 SGB V: 15 statt 10 Euro, in Kraft 30.07.2026), abgerufen am 18.10.2026
- Pharmazeutische Zeitung: Hilfsmittel-Zuzahlungen, Übergangslösung wegen Fehler im Gesetz, 19.08.2026 (Sekundärquelle, nur Hinweis zur Praxis), abgerufen am 18.10.2026
- Gesetzentwurf der Bundesregierung, Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Kabinettsfassung 30.09.2026 (§ 40 Abs. 1 Satz 5 neu, Abs. 2 gestrichen SGB XI-E), abgerufen am 18.10.2026





