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Ratgeber

Pflege­kasse Tele­fon­nummer: So erreichen Sie Ihre Pflege­kasse

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Die Telefonnummer Ihrer Pflegekasse ist meist die Servicenummer Ihrer Krankenkasse, denn jede Pflegekasse gehört zu einer Krankenkasse. Welche das ist, steht auf der Gesundheitskarte. Die Nummern großer Kassen haben wir am 18.10.2026 auf deren Websites geprüft; Sie finden sie unten. Für allgemeine Fragen gibt es das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums.

Oft muss es schnell gehen: Ein Antrag soll gestellt, ein Termin vereinbart oder ein Bescheid erklärt werden. Dafür brauchen Sie die richtige Nummer und die passenden Unterlagen. Dieser Ratgeber zeigt den Weg zur Nummer und was Sie am Telefon erledigen können. Was die Pflegekasse insgesamt leistet, steht auf der Themenseite Pflegeversicherung.

Wie finden Sie die Telefonnummer Ihrer Pflegekasse?

Am sichersten finden Sie die Nummer über die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Zuständig ist immer die Pflegekasse bei der Krankenkasse, bei der sie Mitglied ist; bei Familienversicherten die Kasse des Mitglieds (§ 48 SGB XI).

  1. Gesundheitskarte ansehen: Dort steht der Name der Krankenkasse. Es zählt die Karte der pflegebedürftigen Person, nicht Ihre eigene.
  2. Website der Kasse öffnen: Die Servicenummer steht meist unter "Kontakt". Tippen Sie die Adresse selbst ein, statt einer Anzeige in der Suchmaschine zu folgen.
  3. Regionale Kassen beachten: Bei der AOK und manchen BKK hängt die Nummer vom Bundesland oder Wohnort ab.
  4. Pflegebereich suchen: Einige Kassen nennen auf ihren Seiten zur Pflegeversicherung eine eigene Nummer für Pflegefragen.
  5. Alte Schreiben nutzen: Bescheide und Briefe der Kasse nennen meist eine Telefonnummer und einen Ansprechpartner.

Wer privat versichert ist, hat keine Pflegekasse. Zuständig ist dann das private Versicherungsunternehmen; die Nummer steht im Versicherungsschein oder auf der Website des Versicherers.

Telefonnummern großer Kassen

Die folgenden Nummern stehen auf den offiziellen Websites der Kassen. Wir haben sie am 18.10.2026 abgerufen. Die Liste ist alphabetisch sortiert und keine Empfehlung für eine Kasse.

KasseTelefonnummerHinweis laut Website des Anbieters, Stand 18.10.2026
Barmer0202 568 333 1010allgemeine Servicenummer, auch Rückruf und Chat
DAK-Gesundheit040 325 325 555rund um die Uhr, zum Ortstarif
HEK0800 0213213kostenlose 24-Stunden-Service-Hotline
IKK classic0800 455 1111Servicehotline, auch Rückruf
KKH0800 5548640554kostenfrei, rund um die Uhr
Techniker Krankenkasse040 460 66 16 00Nummer der Pflegeberatung der TK-Pflegeversicherung, montags bis donnerstags 8 bis 18 Uhr, freitags 8 bis 16 Uhr
compass (Pflegeberatung für Privatversicherte)0800 101 88 00kostenfrei

Quelle: Websites der genannten Kassen und von compass private pflegeberatung, abgerufen am 18.10.2026. Stand: 18.10.2026.

Die AOK ist regional gegliedert. Jede regionale AOK hat eine eigene Nummer, für Bremen und Bremerhaven nennt die AOK zwei:

Regionale AOKTelefonnummer
AOK Baden-Württemberg0711 76161923
AOK Bayern089 31 21 20
AOK Bremen0421 17610
AOK Bremerhaven0471 160
AOK Hessen069 66816-334000
AOK Niedersachsen0800 0265637
AOK Nordost0800 2650800
AOK NordWest0231 4193-0
AOK PLUS0800 1059000
AOK Rheinland/Hamburg0211 81950000
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland06351 4030
AOK Sachsen-Anhalt0800 2265726

Quelle: AOK, Servicenummern der regionalen AOKs, aktualisiert 01.10.2026, abgerufen am 18.10.2026. Nummern mit 0800 sind laut AOK kostenlos, für Ortsvorwahlen können Gebühren Ihres Anbieters anfallen. Stand: 18.10.2026.

Ist Ihre Kasse nicht dabei, etwa eine Betriebskrankenkasse, finden Sie die Nummer auf deren Website. Nummern ändern sich; prüfen Sie im Zweifel dort nach.

Was können Sie am Telefon erledigen?

Am Telefon können Sie vieles anstoßen, aber nicht alles rechtssicher erledigen.

Gut per Telefon geht:

  • einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen: Ein formloser Antrag genügt, und Leistungen gibt es ab dem Monat des Antrags. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs.
  • einen Termin für die kostenlose Pflegeberatung vereinbaren, wie im Ratgeber Pflegeberatung der Pflegekasse beschrieben,
  • Formulare anfordern, etwa für Verhinderungspflege oder den Entlastungsbetrag,
  • Fragen zum Stand eines Antrags oder zu einem Bescheid stellen.

Nicht per Telefon geht der Widerspruch. Er muss schriftlich, elektronisch in der vorgeschriebenen Form oder zur Niederschrift bei der Kasse eingelegt werden (§ 84 SGG). Ein Anruf wahrt die Frist von einem Monat nicht. Wie Sie den Widerspruch vorbereiten, steht im Ratgeber Pflegegrad Widerspruch.

Wie Sie den Antrag selbst Schritt für Schritt stellen, erklärt der Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Checkliste: Was Sie vor dem Anruf bereitlegen

Ein Anruf ist schneller erledigt, wenn alles griffbereit ist:

  • Gesundheitskarte der pflegebedürftigen Person mit Versichertennummer
  • Name, Geburtsdatum und Anschrift der pflegebedürftigen Person
  • Aktenzeichen oder Datum, falls es um einen Antrag oder Bescheid geht
  • Vollmacht, wenn Sie als Angehörige für eine andere Person anrufen
  • Stift und Papier: Datum, Uhrzeit, Name der Gesprächspartnerin und das Ergebnis notieren
  • Ihre Fragen, nach Wichtigkeit geordnet

Was gilt, wenn Angehörige anrufen?

Angehörige bekommen Auskunft über die Daten einer anderen Person in der Regel nur mit deren Einverständnis, denn die Kasse muss das Sozialgeheimnis wahren (§ 35 SGB I). Kassen verlangen dafür meist eine Vollmacht oder die Zustimmung der versicherten Person am Telefon. Ist eine rechtliche Betreuung eingerichtet, gilt der Betreuerausweis.

Für die Pflegeberatung sieht das Gesetz die Einbeziehung von Angehörigen ausdrücklich vor: Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person werden sie mitberaten (§ 7a Abs. 2 SGB XI). Klären Sie die Vollmacht am besten früh, solange die betroffene Person selbst noch zustimmen kann.

Wo bekommen Sie Hilfe, wenn die Kasse nicht weiterhilft?

Wenn Sie niemanden erreichen oder keine klare Auskunft bekommen, gibt es weitere Anlaufstellen:

  • Rückruf oder Online-Postfach: Viele Kassen bieten einen Rückrufservice oder ein Postfach im Kundenportal. Schriftliche Anfragen lassen sich später besser nachweisen.
  • Pflegestützpunkt: Diese Beratungsstellen helfen unabhängig von der Kasse; wie Sie den nächsten finden, steht im Ratgeber Pflegestützpunkte finden.
  • Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums: 030 340 60 66 02, laut Bundesgesundheitsministerium (Stand 18.10.2026) montags bis mittwochs 8 bis 16 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr, freitags 8 bis 12 Uhr. Es erklärt die Regeln der Pflegeversicherung, entscheidet aber nicht über Ihren Fall.
  • compass: Die telefonische Pflegeberatung von compass steht nach Angaben von compass (Stand 18.10.2026) jedem offen, der Rat zum Thema Pflege braucht, also auch gesetzlich Versicherten. Mehr im Ratgeber Private Pflegeberatung durch compass.

Wann diese Wege nicht passen

In einigen Fällen ist die Pflegekasse der falsche Ansprechpartner:

  • Privat Versicherte und Beamte wenden sich an ihren Versicherer und die Beihilfestelle, nicht an eine Pflegekasse.
  • Fragen zur Begutachtung, etwa zum Termin, beantwortet oft der Medizinische Dienst, der Sie anschreibt; die Nummer steht in seinem Brief.
  • Hilfe zur Pflege vom Sozialamt beantragen Sie bei der Stadt oder dem Landkreis.
  • Notfälle: Bei akuter Gefahr für Gesundheit oder Leben rufen Sie den Rettungsdienst unter 112, beim ärztlichen Bereitschaftsdienst die 116 117.

Häufige Fragen

Steht die Nummer der Pflegekasse auf der Gesundheitskarte?
Auf der Karte steht der Name der Krankenkasse. Die Servicenummer finden Sie auf der Website dieser Kasse oder in ihren Schreiben.

Hat die Pflegekasse eine andere Nummer als die Krankenkasse?
Meist nicht, die Servicenummer gilt für beide. Einige Kassen nennen für Pflegefragen zusätzlich eine eigene Nummer, die Techniker Krankenkasse etwa für ihre Pflegeberatung.

Kann ich einen Antrag auf Pflegegrad telefonisch stellen?
Ja, ein formloser Antrag genügt. Lassen Sie sich den Eingang schriftlich bestätigen, denn das Datum bestimmt den Beginn der Leistungen.

Kostet der Anruf bei der Pflegekasse etwas?
Nummern mit 0800 sind kostenfrei. Bei Nummern mit Ortsvorwahl zahlen Sie den Tarif Ihres Telefonanbieters.

Wen rufe ich an, wenn ich nicht weiß, welche Kasse zuständig ist?
Fragen Sie die pflegebedürftige Person nach ihrer Gesundheitskarte oder schauen Sie in Schreiben der Krankenkasse. Allgemeine Fragen beantwortet das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums.

Zusammenfassung

Die Nummer der Pflegekasse ist in der Regel die Servicenummer der Krankenkasse, die auf der Gesundheitskarte steht. Für große Kassen haben wir die Nummern am 18.10.2026 auf deren Websites geprüft; bei regionalen Kassen wie der AOK hängt die Nummer vom Bundesland ab. Am Telefon können Sie Anträge stellen und Beratungstermine vereinbaren, einen Widerspruch aber nicht. Wer niemanden erreicht, findet Hilfe beim Pflegestützpunkt oder beim Bürgertelefon.

Mehr zu Leistungen und Beratung finden Sie auf der Themenseite Pflegeversicherung.

Quellen

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Fragen am Telefon

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