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Ratgeber Vorsorge und Recht

Bank­voll­macht und Konto­voll­macht: was im Pflege­fall gilt

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Mit einer Kontovollmacht darf eine Vertrauensperson über das Konto eines anderen verfügen, etwa Rechnungen bezahlen oder Geld abheben. Sie wird meist auf dem Vordruck der Bank in der Filiale erteilt und gilt nur bei dieser Bank. Angehörige haben ohne Vollmacht kein Zugriffsrecht, auch Ehepartner nicht (Stand 18.10.2026).

Wenn der Vater nach einem Schlaganfall nicht mehr zur Bank kann oder die Mutter mit Überweisungen überfordert ist, wird das Konto schnell zum Problem: Miete, Pflegedienst und Eigenanteil im Heim müssen weiter bezahlt werden. Eine Kontovollmacht löst das, wenn sie rechtzeitig erteilt wird. Dieser Ratgeber gehört zum Thema Versicherung und Finanzen bei Pflege.

Was ist eine Kontovollmacht?

Eine Kontovollmacht, oft auch Bankvollmacht genannt, erlaubt einer anderen Person, im Namen des Kontoinhabers mit der Bank Geschäfte zu machen (§ 164 BGB). Der Kontoinhaber bleibt Inhaber; die bevollmächtigte Person handelt nur für ihn.

Nach dem mit der Deutschen Kreditwirtschaft abgestimmten Muster einer Konto- und Depotvollmacht umfasst sie unter anderem:

  • über Guthaben verfügen, also Geld abheben und überweisen,
  • Daueraufträge und Lastschriften einrichten und ändern,
  • Kontoauszüge und Mitteilungen entgegennehmen,
  • Wertpapiere im Depot kaufen und verkaufen,
  • Online-Banking nutzen,
  • an ein gemietetes Schließfach gehen.

Untervollmachten an Dritte sind nach diesem Muster ausgeschlossen. Konten auflösen darf die bevollmächtigte Person erst nach dem Tod des Kontoinhabers. Die Vollmacht gilt für alle bestehenden und künftigen Konten bei dieser einen Bank.

Reicht eine Vorsorgevollmacht nicht aus?

Rechtlich kann eine Vorsorgevollmacht auch Bankgeschäfte abdecken, wenn sie das ausdrücklich regelt. In der Praxis verlangen viele Banken trotzdem ihren eigenen Vordruck oder prüfen eine fremde Vollmacht länger. Deshalb empfiehlt sich beides: eine Vorsorgevollmacht für Behörden, Pflegekasse, Ärzte und Heimvertrag und zusätzlich bei jeder Bank eine Kontovollmacht.

KontovollmachtVorsorgevollmacht
Geltungsbereichnur Konten und Depot bei einer Bankalle Bereiche, die sie nennt, etwa Gesundheit, Wohnen, Behörden, Vermögen
Formmeist Vordruck der Bank, Unterschrift in der Filialeschriftlich; für Immobilien oder Kredite oft notarielle Form nötig
Wirkungab Unterschrift, die Bank prüft keinen Vorsorgefallje nach Formulierung ab Unterschrift
Nach dem Todnach dem Bankmuster gültig für die Erbennur, wenn sie über den Tod hinaus erteilt ist
Ersetzt Betreuungnein, nur für das Kontoja, für die geregelten Bereiche

Quelle: Konto-/Depot-/Schrankfachvollmacht, Vorsorgevollmacht (abgestimmt mit der Deutschen Kreditwirtschaft, Stand 01/2023) im Formular des Justizministeriums NRW; §§ 164, 168 BGB. Stand: 18.10.2026.

Was in eine umfassende Vollmacht gehört, erklärt der Ratgeber Vorsorgevollmacht 2026; warum eine Vollmacht im Alltag manchmal nicht akzeptiert wird, der Ratgeber Vorsorgevollmacht funktioniert nicht.

Wie erteilen Sie eine Kontovollmacht?

Am einfachsten gehen Kontoinhaber und bevollmächtigte Person gemeinsam zur Bank. Dort unterschreiben beide den Vordruck, und die Bank prüft die Ausweise. Das abgestimmte Muster empfiehlt die Unterschrift in der Bank ausdrücklich, damit später keine Zweifel an der Wirksamkeit entstehen.

So gehen Sie vor:

  1. Bei der Bank einen Termin vereinbaren und nach dem Vordruck für eine Konto- oder Vorsorgevollmacht fragen.
  2. Gemeinsam hingehen; beide bringen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
  3. Klären, ob die Vollmacht über den Tod hinaus gelten soll und ob Online-Banking eingeschlossen ist.
  4. Bei mehreren Banken für jede Bank eine eigene Vollmacht erteilen.
  5. Eine Kopie zu den übrigen Vorsorgepapieren legen, etwa in den Notfallordner.

Kann der Kontoinhaber nicht mehr in die Filiale, fragen Sie nach einem Hausbesuch. Für eine Vorsorgevollmacht kann außerdem die Betreuungsbehörde die Unterschrift öffentlich beglaubigen; das kostet nach Bundesrecht 10 Euro, die Länder können die Gebühr abweichend regeln (§ 7 Abs. 4 und 5 BtOG). Diese Beglaubigung wirkt allerdings nur bis zum Tod des Vollmachtgebers (§ 7 Abs. 1 Satz 2 BtOG).

Was gilt, wenn die Mutter nicht mehr selbst entscheiden kann?

Dann kann sie in der Regel keine Vollmacht mehr erteilen. Eine Vollmacht setzt voraus, dass der Kontoinhaber versteht, was er unterschreibt. Bei fortgeschrittener Demenz ist das oft nicht mehr der Fall. Die Erklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig (§ 105 Abs. 1 BGB); hat die Bank Zweifel, wird sie eine neue Vollmacht deshalb nicht annehmen.

Gibt es keine Vollmacht, darf niemand automatisch an das Konto, auch nicht der Ehepartner. Das Notvertretungsrecht unter Ehegatten gilt nur für die Gesundheitssorge, etwa für Behandlungen und Krankenhausverträge, nicht für Bankgeschäfte (§ 1358 BGB). Dann muss das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuerin oder einen Betreuer bestellen, häufig ein Familienmitglied (§ 1814 BGB). Das dauert und bringt Pflichten mit sich, etwa regelmäßige Berichte an das Gericht.

Wie eine Betreuung abläuft, erklärt der Ratgeber Gesetzliche Betreuung. Alle Vorsorgedokumente im Überblick stehen auf der Seite Vorsorge.

Was dürfen Sie mit der Kontovollmacht, und was nicht?

Gegenüber der Bank dürfen Sie alles, was die Vollmacht nennt. Im Verhältnis zum Kontoinhaber dürfen Sie das Geld aber nur so verwenden, wie er es will oder wie es seinen Interessen dient. Typische Aufgaben im Pflegefall sind Miete, Pflegedienst, Heimkosten, Zuzahlungen und Versicherungen.

Geld an sich selbst. Überweisungen auf Ihr eigenes Konto sind heikel. Sie sind nur in Ordnung, wenn der Kontoinhaber das so will oder wenn Sie damit Geld zurückholen, das Sie für ihn ausgelegt haben. Gibt die Mutter Ihnen das Pflegegeld für Ihre Pflege, halten Sie diese Absprache schriftlich fest, mit Betrag und Beginn.

Belege und Rechenschaft. Notieren Sie, wofür Sie Geld abheben oder überweisen, und heben Sie Quittungen auf. Wer im Auftrag handelt, muss auf Verlangen Auskunft geben und Rechenschaft ablegen (§ 666 BGB). Nach dem Tod geht dieser Anspruch auf die Erben über, die ihn auch gegen Sie geltend machen können. Ob unter nahen Angehörigen ein Auftrag oder nur eine Gefälligkeit vorlag, ist im Streitfall manchmal unklar. Gute Unterlagen schützen Sie vor dem Vorwurf, sich bereichert zu haben, und helfen gegenüber Finanzamt und Sozialamt.

Steuer. Wer das Pflegegeld für sich verwendet, bekommt den Pflege-Pauschbetrag in der Regel nicht. Mehr zur Weitergabe in der Familie im Ratgeber Pflegegeld für Angehörige.

Ein Fallbeispiel: Konto, Pflegegeld und Geschwister

Eine Frau mit Pflegegrad 3 lebt allein, ihre Tochter wohnt in der Nähe und übernimmt Einkäufe, Arztfahrten und die Körperpflege. Der Sohn lebt weit weg. Solange die Mutter noch alles versteht, gehen Mutter und Tochter zur Bank und unterschreiben eine Kontovollmacht, die über den Tod hinaus gilt.

Mutter und Tochter vereinbaren schriftlich, dass die Tochter das Pflegegeld von 599 Euro im Monat als Anerkennung für die Pflege erhält. Die Tochter richtet dafür einen Dauerauftrag ein und notiert alle weiteren Ausgaben vom Konto der Mutter in einer Liste. Eine Kopie der Vereinbarung erhält auch der Bruder. Als die Mutter stirbt, kann die Tochter die Beerdigung vom Konto bezahlen und den Erben anhand der Liste zeigen, wofür das Geld verwendet wurde.

Die Pflegekasse zahlt das Pflegegeld bis zum Ende des Sterbemonats; was danach noch eingeht, fordert sie zurück (§ 37 Abs. 2 Satz 3 und 4 SGB XI mit § 118 Abs. 3 und 4 SGB VI). Lassen Sie solche Beträge auf dem Konto, bis die Rückforderung geklärt ist.

Gilt die Kontovollmacht über den Tod hinaus?

Das hängt von der Vollmacht ab. Grundsätzlich richtet sich das Erlöschen nach dem Rechtsverhältnis, auf dem die Vollmacht beruht (§ 168 BGB). Nach dem mit der Kreditwirtschaft abgestimmten Muster erlischt die Konto- und Depotvollmacht nicht mit dem Tod und bleibt für die Erben in Kraft.

Jeder Erbe kann sie aber widerrufen. Widerruft eine Miterbin, kann die bevollmächtigte Person nach dem Muster nur noch gemeinsam mit ihr handeln. Wer als Bevollmächtigter nach dem Tod handelt, handelt für die Erben, nicht für sich selbst; Ausgaben müssen deshalb im Sinne der Erben sein, etwa die Bestattung oder laufende Rechnungen.

Was eine Vollmacht über den Tod hinaus allgemein bedeutet, vertieft der Ratgeber Generalvollmacht über den Tod hinaus; die Grundlagen erklärt der Ratgeber Generalvollmacht. Ob das Sozialamt nach dem Tod auf das Erbe zugreifen kann, steht im Ratgeber Pflegekosten, Erbe und Sozialamt.

Wann die Kontovollmacht nicht weiterhilft

  • Für Behörden, Pflegekasse, Krankenkasse, Heimvertrag oder Arztgespräche gilt sie nicht; dafür braucht es eine Vorsorgevollmacht.
  • Für Konten bei anderen Banken gilt sie nicht.
  • Hat der Kontoinhaber die Vollmacht widerrufen, endet sie, auch wenn die Bank davon noch nichts weiß; der Widerruf sollte deshalb schriftlich bei der Bank eingehen.
  • Für Immobilien, Kredite oder Grundbuchsachen reicht sie nicht.
  • Wurde sie erst erteilt, als der Kontoinhaber nicht mehr geschäftsfähig war, kann sie unwirksam sein.

Häufige Fragen

Darf ich als Ehepartner ohne Vollmacht an das Konto meines Mannes?
Nein, außer es ist ein gemeinsames Konto. Das Notvertretungsrecht für Ehegatten gilt nur für Gesundheitsfragen, nicht für Bankgeschäfte (§ 1358 BGB).

Brauche ich für eine Kontovollmacht einen Notar?
Nein. Die meisten Banken arbeiten mit eigenen Vordrucken, die in der Filiale unterschrieben werden. Ein Notar ist für Bankgeschäfte in der Regel nicht nötig.

Gilt eine Kontovollmacht über den Tod hinaus?
Nach dem mit der Kreditwirtschaft abgestimmten Muster ja, sie bleibt für die Erben in Kraft. Jeder Erbe kann sie widerrufen.

Kann ich eine Kontovollmacht widerrufen?
Ja, jederzeit. Teilen Sie den Widerruf der Bank am besten schriftlich mit.

Was passiert, wenn meine Mutter dement ist und keine Kontovollmacht erteilt hat?
Dann kann sie meist keine wirksame Vollmacht mehr erteilen. Das Betreuungsgericht muss einen rechtlichen Betreuer bestellen, der sich um die Finanzen kümmert.

Zusammenfassung

Eine Kontovollmacht erlaubt einer Vertrauensperson, das Konto eines Angehörigen zu führen. Sie wird am besten gemeinsam in der Bank auf deren Vordruck erteilt, gilt nur bei dieser Bank und ersetzt keine Vorsorgevollmacht. Ohne Vollmacht haben auch Ehepartner keinen Zugriff, dann bleibt nur eine gerichtliche Betreuung. Wer das Konto führt, sollte Absprachen zum Pflegegeld schriftlich festhalten und alle Ausgaben belegen. Weitere Geldfragen rund um die Pflege ordnet die Seite Versicherung und Finanzen bei Pflege.

Quellen

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