Eine Generalvollmacht gilt über den Tod hinaus, wenn sie das ausdrücklich sagt. Der Bevollmächtigte kann dann Rechnungen bezahlen, die Bestattung organisieren und Konten verwalten, ohne auf den Erbschein zu warten. Er handelt aber für die Erben, und jeder Erbe kann die Vollmacht widerrufen (§§ 168, 672, 1922 BGB, Stand 18.10.2026).
Nach einem Todesfall müssen Angehörige oft sofort handeln: das Pflegeheim bezahlen, die Bestattung beauftragen, die Wohnung kündigen. Bis der Erbschein vorliegt, können Wochen vergehen. Eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt, überbrückt diese Zeit. Dieser Ratgeber gehört zum Thema Vorsorge und ergänzt den Ratgeber Generalvollmacht.
Was bedeutet "über den Tod hinaus"?
"Über den Tod hinaus" heißt, dass die Vollmacht nicht mit dem Tod des Vollmachtgebers endet, sondern danach weiter wirkt. Juristen nennen sie transmortale Vollmacht. Daneben gibt es die postmortale Vollmacht, die erst mit dem Tod beginnt.
| Form | Wirkt ab | Wirkt nach dem Tod | Typischer Zweck |
|---|---|---|---|
| Vollmacht ohne Regelung zum Tod | Unterschrift | im Zweifel ja, aber oft angezweifelt | Vorsorge zu Lebzeiten |
| transmortale Vollmacht ("gilt über den Tod hinaus") | Unterschrift | ja, bis zum Widerruf | Vorsorge und Abwicklung nach dem Tod |
| postmortale Vollmacht ("für den Todesfall") | Tod | ja, bis zum Widerruf | nur Abwicklung nach dem Tod |
Quelle: §§ 168, 672 BGB; BMJV, Formular Vollmacht, Stand Januar 2023, Ziffer 9. Stand: 18.10.2026.
Ob eine Vollmacht mit dem Tod erlischt, richtet sich nach dem Verhältnis, das ihr zugrunde liegt, meist einem Auftrag (§ 168 BGB). Ein Auftrag erlischt im Zweifel nicht durch den Tod (§ 672 BGB). Weil Banken und Behörden das im Einzelfall aber prüfen, schreiben Sie es besser ausdrücklich hinein. Das Formular des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz enthält dafür unter Ziffer 9 den Satz "Die Vollmacht gilt über den Tod hinaus" zum Ankreuzen.
Wofür brauchen Angehörige die Vollmacht nach dem Tod?
Mit einer Vollmacht über den Tod hinaus kann die Vertrauensperson sofort handeln, ohne den Erbschein abzuwarten. Typische Aufgaben in den ersten Wochen sind:
- Bestattung beauftragen und bezahlen, soweit dafür Geld des Verstorbenen eingesetzt werden soll.
- Letzte Rechnungen begleichen, etwa des Pflegeheims, des Pflegedienstes oder der Apotheke.
- Miet-, Heim-, Strom-, Telefon- und Zeitschriftenverträge kündigen und die Wohnung auflösen.
- Renten- und Versicherungsträger informieren und Post entgegennehmen.
- Konten weiterführen, Daueraufträge ändern, laufende Zahlungen sichern.
- Zugänge zu Online-Konten verwalten, soweit die Vollmacht das erfasst.
Die mit der Deutschen Kreditwirtschaft abgestimmte Konto- und Depotvollmacht sieht vor, dass sie mit dem Tod nicht erlischt und für die Erben in Kraft bleibt. Konten auflösen darf der Bevollmächtigte nach diesem Muster erst nach dem Tod des Kontoinhabers. Wie Sie die Bestattung vorab regeln, erklärt der Ratgeber Bestattungsvorsorge, den Umgang mit Online-Konten der Ratgeber Digitaler Nachlass.
Für wen handelt der Bevollmächtigte nach dem Tod?
Nach dem Tod handelt der Bevollmächtigte nicht mehr für den Verstorbenen, sondern für die Erben. Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen auf die Erben über (§ 1922 BGB), und die Vollmacht gilt nun als Vollmacht der Erben. Der Bevollmächtigte muss in ihrem Interesse handeln und ihnen auf Verlangen Auskunft und Rechenschaft geben (§ 666 BGB).
Daraus folgen klare Grenzen. Der Bevollmächtigte darf nicht eigenmächtig Vermögen an sich selbst oder an andere verschenken und kein Testament ersetzen. Geschäfte mit sich selbst, etwa eine Überweisung auf das eigene Konto, sind nur erlaubt, wenn die Vollmacht ihn davon ausdrücklich befreit oder wenn er damit nur eine bestehende Schuld erfüllt (§ 181 BGB), zum Beispiel die von ihm vorgestreckten Bestattungskosten.
Jeder Erbe kann die Vollmacht für sich widerrufen. Nach dem Bankmuster kann der Bevollmächtigte dann nur noch die Miterben vertreten, die nicht widerrufen haben, und mit der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden handeln. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist.
Welche Form braucht die Vollmacht über den Tod hinaus?
Für die meisten Aufgaben reicht eine schriftliche, eigenhändig unterschriebene Vollmacht mit dem Zusatz "gilt über den Tod hinaus". Eine Generalvollmacht ohne Notar ist also möglich. Für bestimmte Geschäfte verlangen Bank oder Behörde aber mehr.
Bei Banken ist die bankeigene Konto- und Depotvollmacht der sicherste Weg. Sie wird in der Filiale unterschrieben, damit die Bank Vollmachtgeber und Bevollmächtigten identifizieren kann. Fragen Sie nach, ob die Vollmacht Ihrer Bank ausdrücklich über den Tod hinaus gilt.
Für Grundstücke verlangt das Grundbuchamt eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Vollmacht (§ 29 GBO). Wichtig: Eine Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde, die 10 Euro kostet (§ 7 Abs. 4 BtOG), verliert ihre Wirkung mit dem Tod des Vollmachtgebers (§ 7 Abs. 1 Satz 2 BtOG). Soll die Vollmacht nach dem Tod auch für Immobilien taugen, lassen Sie die Unterschrift von einer Notarin beglaubigen (20 bis 70 Euro, GNotKG Nr. 25100) oder die Vollmacht beurkunden. Was das kostet, zeigt der Ratgeber Vorsorgevollmacht: Kosten.
Was kann die Vollmacht nach dem Tod nicht?
Die Vollmacht ersetzt kein Testament. Wer erbt, bestimmen allein das Testament oder die gesetzliche Erbfolge; ein Testament kann nur der Erblasser persönlich errichten (§ 2064 BGB). Die Vollmacht regelt nur, wer bis zur Klärung handeln darf.
Sie ersetzt auch nicht in jedem Fall den Erbschein. Das Grundbuch auf die Erben umzuschreiben, verlangt einen Erbschein oder ein notarielles Testament mit der Niederschrift über seine Eröffnung (§ 35 Abs. 1 GBO). Die Entscheidung, ob die Erben die Erbschaft annehmen oder ausschlagen, treffen die Erben selbst.
Ist der Bevollmächtigte selbst Alleinerbe, fragen Sie bei Bank oder Grundbuchamt nach, ob sie die Vollmacht trotzdem akzeptieren. In solchen Fällen ist eine notarielle Beratung sinnvoll. Wie Sie die Erbfolge selbst regeln, erklärt der Ratgeber Wie schreibe ich ein Testament?.
Wann endet die Vollmacht?
Die Vollmacht endet, wenn die Erben sie widerrufen, wenn der Bevollmächtigte sie niederlegt oder wenn sie ihren Zweck erfüllt hat. Das Formular des Bundesjustizministeriums macht die Vollmacht außerdem davon abhängig, dass der Bevollmächtigte die Urkunde im Original besitzt und vorlegen kann. Geben die Erben die Originalurkunde nicht zurück oder verlangen sie sie heraus, kann der Bevollmächtigte faktisch nicht mehr handeln.
Bewahren Sie die Originalurkunde deshalb dort auf, wo die Vertrauensperson sie im Ernstfall schnell findet, nicht im Bankschließfach des Vollmachtgebers. Ein Hinweis im Notfallordner für die Pflege hilft.
Ein Fallbeispiel
Eine Frau mit Pflegegrad 4 lebt im Pflegeheim. Sie hat ihrem Sohn eine Generalvollmacht mit dem Zusatz "gilt über den Tod hinaus" erteilt und bei ihrer Bank zusätzlich eine Konto- und Depotvollmacht unterschrieben. Erben sind laut Testament der Sohn und die Tochter zu gleichen Teilen.
Nach dem Tod bezahlt der Sohn vom Konto der Mutter die letzte Heimrechnung und die Bestattung, kündigt Telefon und Zeitungsabo und meldet den Tod bei der Rentenversicherung. Über alle Zahlungen führt er eine Liste und gibt sie der Schwester. Als die Geschwister später über den Verkauf der Wohnung streiten, widerruft die Schwester die Vollmacht für sich. Von da an kann der Sohn das Konto nur noch gemeinsam mit ihr nutzen, bis der Nachlass verteilt ist.
Wann die Regel nicht gilt
Eine Vollmacht über den Tod hinaus hilft nur, solange die Erben sie nicht widerrufen. Sie schützt nicht vor Streit unter Erben und gibt dem Bevollmächtigten kein eigenes Recht am Nachlass. Für Grundstücke nach dem Tod reicht die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde nicht. Und ein Bevollmächtigter, der Geld zweckwidrig verwendet, muss es den Erben ersetzen.
Häufige Fragen
Gilt eine Vorsorgevollmacht automatisch über den Tod hinaus?
Im Zweifel erlischt sie nicht mit dem Tod (§§ 168, 672 BGB). Weil Banken und Behörden das aber unterschiedlich handhaben, sollte die Vollmacht ausdrücklich sagen, dass sie über den Tod hinaus gilt.
Können die Erben die Vollmacht widerrufen?
Ja, jeder Erbe kann sie für sich widerrufen. Der Bevollmächtigte vertritt dann nur noch die übrigen Erben.
Brauche ich für eine Generalvollmacht über den Tod hinaus einen Notar?
Nicht unbedingt. Für Bankgeschäfte reicht meist die bankeigene Vollmacht, für die meisten anderen Aufgaben eine schriftliche Vollmacht. Für Grundstücke nach dem Tod brauchen Sie eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmacht.
Darf der Bevollmächtigte nach dem Tod Geld vom Konto abheben?
Ja, im Interesse der Erben, etwa für die Bestattung und offene Rechnungen. Er muss den Erben gegenüber Rechenschaft ablegen.
Ersetzt die Vollmacht den Erbschein?
Nein. Sie überbrückt die Zeit bis zum Erbschein, beweist aber nicht, wer Erbe ist.
Zusammenfassung
Eine Generalvollmacht über den Tod hinaus erlaubt der Vertrauensperson, nach dem Tod sofort Rechnungen zu bezahlen, Verträge zu kündigen und die Bestattung zu regeln. Sie handelt dann für die Erben, muss ihnen Rechenschaft geben, und jeder Erbe kann die Vollmacht widerrufen. Schreiben Sie den Zusatz "gilt über den Tod hinaus" ausdrücklich in die Vollmacht, nutzen Sie für die Bank deren Vordruck und lassen Sie die Vollmacht bei Immobilien notariell beglaubigen. Weitere Vorsorgedokumente finden Sie auf der Seite Vorsorge.
Quellen
- § 168 BGB, Erlöschen der Vollmacht, abgerufen am 18.10.2026
- § 672 BGB, Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers, abgerufen am 18.10.2026
- § 1922 BGB, Gesamtrechtsnachfolge, abgerufen am 18.10.2026
- § 666 BGB, Auskunfts- und Rechenschaftspflicht, abgerufen am 18.10.2026
- § 181 BGB, Insichgeschäft, abgerufen am 18.10.2026
- § 7 BtOG, Öffentliche Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde, abgerufen am 18.10.2026
- § 29 GBO, Nachweis der Eintragungsunterlagen, abgerufen am 18.10.2026
- § 2064 BGB, Persönliche Errichtung des Testaments, abgerufen am 18.10.2026
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Formular Vollmacht, Stand Januar 2023 (Ziffer 9, Geltung über den Tod hinaus), abgerufen am 18.10.2026
- Konto-, Depot- und Schrankfachvollmacht, Vorsorgevollmacht (abgestimmt mit der Deutschen Kreditwirtschaft), auf bmjv.de, abgerufen am 18.10.2026
- GNotKG Anlage 1, Kostenverzeichnis Nr. 25100 (Unterschriftsbeglaubigung), abgerufen am 18.10.2026





