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Ratgeber Vorsorge und Recht

Vorsorge­vollmacht Kosten 2026: Notar, Beglau­bi­gung, Preise

Eine Vorsorge­vollmacht kostet je nach Form nichts oder über 200 €. Welche Gebühren 2026 anfallen, wann die Beglau­bi­gung für 10 € reicht und wann Sie zum Notar müssen, mit Beispiel­rech­nungen.
Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 14.04.2026, Lesezeit 11 Minuten
Vorsorgevollmacht mit Notarsiegel und Brille auf einem Holztisch: darüber ein aufgeschlagenes Gesetzbuch
Vorsorgevollmacht 2026, Gebühren von 10 Euro bei der Betreuungsbehörde bis zur Beurkundung beim Notar ab 60 Euro, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt

Kurzantwort: Die Vorsorgevollmacht selbst muss nach § 167 BGB keiner besonderen Form genügen, eine eigenhändig unterschriebene Seite reicht. Erst wenn Banken, Grundbuchämter oder Behörden die Vollmacht akzeptieren sollen, fallen Gebühren an.

Kosten einer Vorsorgevollmacht 2026 im Überblick:

  • Selbst erstellen mit BMJ-Muster: 0 Euro
  • Öffentliche Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde: 10 Euro (seit 2023 bundesweit einheitlich)
  • Beglaubigung beim Notar: ca. 20 bis 70 Euro (abhängig vom Vermögen)
  • Notarielle Beurkundung (für Grundbuchgeschäfte nicht zwingend, nötig etwa für Verbraucherdarlehen): mindestens 60 Euro, bei 100.000 Euro Vermögen rund 165 Euro, bei 500.000 Euro rund 535 Euro, zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer
  • Registrierung Zentrales Vorsorgeregister: 24,00 bis 29,50 Euro plus 3,50 Euro online, 4,00 Euro per Post, pro zusätzlicher Person

Die Vorsorgevollmacht ist das wichtigste Vorsorgedokument im deutschen Recht. Mit ihr bestimmen Sie, wer für Sie entscheidet, wenn Sie es nicht mehr selbst können, bei Gesundheitsfragen, Finanzen, Behördengängen und Wohnangelegenheiten. Ohne dieses Dokument setzt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer ein, oft einen fremden Berufsbetreuer.

Und trotzdem ist die Kostenfrage ein Hindernis. Manche glauben, sie müssten zwingend zum Notar, andere haben Angst vor vierstelligen Gebühren. Die Wahrheit liegt dazwischen: Je nach Zweck reichen 10 Euro, oder es werden bei mittlerem Vermögen einige hundert Euro beim Notar. Welche Variante für welche Situation passt, steht unten.

Was kostet eine Vorsorgevollmacht?

§ 167 BGB sagt es klar: Eine Vollmacht ist formfrei gültig. Das heißt, Sie können eine Vorsorgevollmacht auf einem Blatt Papier aufschreiben und unterschreiben, und sie ist rechtlich wirksam. In der Praxis aber verlangen Banken, Grundbuchämter, Versicherungen und Pflegekassen oft eine beglaubigte oder beurkundete Form, um die Echtheit zu prüfen.

Deshalb hat sich in der Praxis folgende Kostenpyramide etabliert: keine Kosten für die Grundform, 10 Euro bei der Betreuungsbehörde für die einfachste amtliche Beglaubigung, und ab 60 Euro beim Notar für die vollständige Beurkundung, abhängig vom Vermögen, plus 24,00 bis 29,50 Euro für die Registrierung.

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Die zentrale Frage ist also nicht „wie viel kostet es?“, sondern „welche Form brauche ich?“ und die Antwort hängt davon ab, was der Bevollmächtigte später tun können soll. Wer nur Bankgeschäfte erlauben möchte, kommt mit 10 Euro aus. Wer Immobilien mit abdecken will, muss zum Notar.

Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde: 10 Euro

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in allen Bundesländern eine einheitliche Gebühr für die öffentliche Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht bei der Betreuungsbehörde: 10 Euro. Diese Regelung wurde mit der Betreuungsrechtsreform eingeführt, um die Vorsorge zu erleichtern und einheitlich zugänglich zu machen.

Die Betreuungsbehörde sitzt meist beim Kreis oder der kreisfreien Stadt. Sie können dort ohne Termin vorbeikommen oder telefonisch einen kurzen Termin vereinbaren. Bei der Beglaubigung bestätigt ein Mitarbeiter, dass Sie die Unterschrift in seiner Gegenwart geleistet haben, mehr nicht. Der Inhalt der Vollmacht wird nicht geprüft.

Was Sie zum Termin mitbringen

  • Die fertig ausgefüllte Vorsorgevollmacht (z. B. BMJ-Muster)
  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • 10 Euro in bar oder per EC-Karte (abhängig vom Amt)

Was die Beglaubigung kann, und was nicht

Die öffentliche Beglaubigung bestätigt die Echtheit der Unterschrift. Sie reicht für fast alle Alltagsfälle aus: Bankgeschäfte, Rentenangelegenheiten, Behördenkontakte, Krankenhausaufnahmen, Pflegeheimverträge. Was sie nicht ersetzen: eine Beurkundung, wo das Gesetz sie verlangt, etwa für Verbraucherdarlehen. Für Eintragungen ins Grundbuch genügt dagegen eine öffentliche Beglaubigung (§ 29 GBO); die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde wirkt allerdings nur bis zum Tod des Vollmachtgebers (§ 7 Abs. 1 BtOG).

Wichtig: Viele Banken akzeptieren ausschließlich notariell beurkundete Vollmachten oder verlangen eigene Vordrucke. Prüfen Sie vor der Beglaubigung bei Ihrer Bank, ob die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde anerkannt wird, das spart Folgekosten.

Notarielle Beglaubigung vs. Beurkundung

Beim Notar gibt es zwei verschiedene Leistungen, die häufig verwechselt werden: die Beglaubigung der Unterschrift und die Beurkundung der Vollmacht. Beide haben unterschiedliche Preise und unterschiedliche Rechtswirkungen.

Beglaubigung beim Notar

Bei der Beglaubigung bestätigt der Notar, wie die Betreuungsbehörde, ausschließlich, dass Sie die Unterschrift in seiner Gegenwart geleistet haben. Der Inhalt der Vollmacht wird nicht geprüft, keine Beratung erfolgt. Die Gebühr richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und liegt je nach Vermögen zwischen rund 20 Euro (Mindestgebühr) und ca. 70 Euro.

Beurkundung beim Notar

Bei der Beurkundung wird die Vollmacht vom Notar vollständig verlesen, der Inhalt erklärt und rechtlich geprüft. Der Notar formuliert die Klauseln rechtssicher, berät zu Risiken und dokumentiert den Vorgang. Die Gebühr ist höher, weil die Leistung größer ist. Angesetzt wird die volle 1,0-Gebühr nach Tabelle B des GNotKG, mindestens 60 Euro (KV Nr. 21200). Bei 100.000 Euro Geschäftswert beträgt sie 273 Euro.

Welche Form Banken und Grundbuchämter akzeptieren

  • Bankgeschäfte: Beglaubigung reicht meist, Notar oft nicht nötig, aber prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Bank
  • Grundbuchangelegenheiten: öffentliche Beglaubigung genügt (§ 29 GBO)
  • Verbraucherdarlehen aufnehmen: notarielle Beurkundung, wenn die Vollmacht die Vertragsangaben nicht enthält (§ 492 Abs. 4 BGB)
  • GmbH-Anteile: Der Übertragungsvertrag wird notariell beurkundet (§ 15 GmbHG), die nötige Form der Vollmacht vorab beim Notar klären
  • Rente, Krankenkasse, Pflegekasse: keine Form vorgeschrieben, eine Beglaubigung (10 Euro) erhöht die Akzeptanz

Wann müssen Sie zum Notar?

Für einige Geschäfte schreibt das Gesetz eine besondere Form der Vollmacht vor. Nicht immer ist das die Beurkundung, oft genügt die öffentliche Beglaubigung:

  • Immobiliengeschäfte, Verkauf, Kauf oder Belastung einer Immobilie (Grundbuch). Das Grundbuchamt verlangt eine öffentlich beglaubigte Vollmacht (§ 29 GBO), eine Beurkundung ist dafür nicht zwingend. Die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde wirkt nur bis zum Tod des Vollmachtgebers (§ 7 Abs. 1 BtOG).
  • Verbraucherdarlehensverträge, wenn der Bevollmächtigte einen Kredit im Namen des Vollmachtgebers aufnehmen darf.
  • GmbH-Anteile übertragen, jede Änderung von Anteilen an einer GmbH erfordert notarielle Beurkundung.
  • Handelsregister-Anmeldungen, etwa bei Firmenänderungen: Die Vollmacht muss öffentlich beglaubigt sein (§ 12 Abs. 1 HGB).
  • Erbschaftsausschlagungen: Der Bevollmächtigte braucht eine öffentlich beglaubigte Vollmacht (§ 1945 Abs. 3 BGB). Ein Testament kann ein Bevollmächtigter gar nicht errichten (§ 2064 BGB).

Rechenbeispiele notarielle Beurkundung 2026

Die Notargebühren richten sich nach dem Gegenstandswert. Bei einer Vorsorgevollmacht wird meist die Hälfte des Vermögens als Geschäftswert angesetzt (§ 98 Abs. 3 GNotKG), und die volle 1,0-Gebühr berechnet, mindestens 60 Euro. Die folgenden Werte sind Nettobeträge (ohne Auslagen und 19 % Mehrwertsteuer):

  • Geschäftswert 10.000 Euro: 75 Euro
  • Geschäftswert 50.000 Euro: 165 Euro
  • Geschäftswert 100.000 Euro: 273 Euro
  • Geschäftswert 250.000 Euro: 535 Euro
  • Geschäftswert 500.000 Euro: 935 Euro

Hinzu kommen Auslagen (Porto, Kopien, Dokumentenpauschale) von etwa 20 bis 30 Euro sowie 19 % Mehrwertsteuer auf die Gesamtsumme. Bei 200.000 Euro Geschäftswert (etwa 400.000 Euro Vermögen) beträgt die Gebühr 435 Euro, mit Auslagen und Mehrwertsteuer also gut 540 Euro brutto. Wenn Sie zusätzlich eine Patientenverfügung mit beurkunden lassen, erhöht sich die Gebühr um rund 60 Euro. Den genauen Unterschied zwischen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erklären wir im separaten Ratgeber.

Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister

Unabhängig davon, ob Sie selbst schreiben, beglaubigen oder beurkunden lassen: Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer wird von Juristen wie Medizinern dringend empfohlen. Denn im Ernstfall, wenn die Vollmacht wirklich gebraucht wird, muss sie auch gefunden werden.

Das ZVR ist die zentrale Datenbank, in der Betreuungsgerichte, Ärzte und Bevollmächtigte prüfen können, ob eine Vollmacht existiert und wo sie aufbewahrt wird. Ohne Eintrag im Register kann es Wochen dauern, bis das Dokument auftaucht, mit Eintrag sind die Informationen in Minuten verfügbar.

Gebühren des Vorsorgeregisters 2026

  • Online-Registrierung mit Lastschrift: 24,00 Euro einmalig
  • Online-Registrierung mit Überweisung: 26,50 Euro
  • Registrierung per Post mit Lastschrift: 27,00 Euro, mit Überweisung 29,50 Euro
  • Zusätzliche Person (z. B. zweiter Bevollmächtigter): 3,50 Euro online, 4,00 Euro per Post

Die Registrierung ist einmalig. Änderungen an der Vollmacht können meist ohne Gebühr gemeldet werden. Die Eintragung gilt lebenslang und muss nicht verlängert werden.

Praxistipp: Wenn Ihr Notar die Vollmacht beurkundet, übernimmt er auf Wunsch auch die Registrierung im Vorsorgeregister, die 24,00 bis 29,50 Euro Registergebühr kommen dann auf die Notarrechnung.

Tabelle: Kosten-Vergleich aller Optionen

Die folgende Übersicht zeigt alle realistischen Kosten einer Vorsorgevollmacht 2026 im Vergleich, von der Eigenerstellung ohne Kosten bis zur notariellen Beurkundung bei hohem Vermögen.

VarianteKosten 2026Wann sinnvoll?
Selbst erstellen mit BMJ-Muster0 €Grundform, als Einstieg
Beglaubigung Betreuungsbehörde10 €Alltag, Behörden, Pflegekasse
Beglaubigung beim Notarca. 20 bis 70 €Wenn Betreuungsbehörde nicht erreichbar
Notarielle Beurkundung bei 10.000 € Vermögen60 € netto (Mindestgebühr)Kleines Vermögen, Vollmacht für Alles
Notarielle Beurkundung bei 100.000 € Vermögen165 € nettoMittleres Vermögen, Immobilienbezug
Notarielle Beurkundung bei 500.000 € Vermögen535 € nettoGrößeres Vermögen, Immobilien
Registrierung Zentrales Vorsorgeregister24,00 bis 29,50 €Immer empfohlen
Zusätzliche Person im Vorsorgeregister3,50 € online, 4,00 € per Post, pro PersonZweiter Bevollmächtigter

Drei Szenarien im Preisvergleich

  • Sparvariante: BMJ-Muster und Beglaubigung Betreuungsbehörde + Registrierung = 34,00 Euro
  • Standard-Variante: BMJ-Muster und notarielle Beglaubigung + Registrierung = ca. 90 Euro brutto
  • Premium-Variante bei 250.000 Euro Vermögen: Notarielle Beurkundung (Geschäftswert 125.000 Euro: 300 Euro netto), Registrierung und Beratung = ca. 400 Euro brutto

Welche Variante für Sie passt, hängt allein davon ab, was die Vollmacht abdecken soll. Für die meisten älteren Menschen mit überschaubarem Vermögen ist die Sparvariante völlig ausreichend. Wer ein Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, sollte die notarielle Beurkundung wählen, sonst kann der Bevollmächtigte die Immobilie im Ernstfall nicht bewegen.

Häufige Fragen

Was kostet eine Vorsorgevollmacht 2026?

Die Vollmacht selbst kostet 0 Euro. Die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde kostet 10 Euro bundesweit einheitlich. Beim Notar kostet die Beglaubigung 20 bis 70 Euro, die Beurkundung mindestens 60 Euro, bei 100.000 Euro Vermögen rund 165 Euro. Die freiwillige Registrierung im Vorsorgeregister kostet 24,00 bis 29,50 Euro einmalig.

Was kostet die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht?

Seit 2023 gilt bei der Betreuungsbehörde bundesweit ein Preis von 10 Euro. Beim Notar liegt die Beglaubigung meist zwischen 20 und 70 Euro, abhängig vom Vermögen des Vollmachtgebers.

Wann muss eine Vorsorgevollmacht zum Notar?

Eine Beurkundung verlangt das Gesetz etwa für Verbraucherdarlehen, wenn die Vollmacht die Vertragsangaben nicht enthält (§ 492 Abs. 4 BGB). Für Grundbuch (§ 29 GBO), Handelsregister (§ 12 Abs. 1 HGB) und Erbausschlagung (§ 1945 Abs. 3 BGB) genügt eine öffentlich beglaubigte Vollmacht. Für Renten, Krankenkasse und Pflegekasse schreibt das Gesetz keine Form vor; Banken verlangen oft eigene Formulare.

Was kostet eine notarielle Vorsorgevollmacht?

Fällig ist die volle Gebühr nach Tabelle B des GNotKG, mindestens 60 Euro. Geschäftswert ist meist die Hälfte des Aktivvermögens: bei 10.000 Euro Vermögen 60 Euro, bei 100.000 Euro 165 Euro, bei 500.000 Euro 535 Euro, jeweils zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.

Kostet die Registrierung im Vorsorgeregister extra?

Ja. Die Grundgebühr beträgt 24,00 Euro einmalig bei Online-Anmeldung mit Lastschrift. Jede zusätzlich eingetragene Person (z. B. zweiter Bevollmächtigter) kostet 3,50 Euro (online) oder 4,00 Euro (per Post).

Zusammenfassung

Die Kosten einer Vorsorgevollmacht 2026 reichen von 10 Euro bei der Betreuungsbehörde bis zu rund 535 Euro netto für die Beurkundung beim Notar (bei 500.000 Euro Vermögen). Die Vollmacht selbst ist nach § 167 BGB formfrei und kann mit dem Muster des Bundesjustizministeriums ohne Kosten erstellt werden.

Für den Alltag reicht in der Regel die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde. Nur wer Immobilien oder größere Vermögensangelegenheiten abdecken will, braucht eine notarielle Beurkundung. Die Registrierung im Vorsorgeregister kostet einmalig 24,00 bis 29,50 Euro und wird dringend empfohlen, ohne sie nützt die beste Vollmacht nichts, wenn sie nicht gefunden wird.

Wer sich parallel mit dem Thema Pflege beschäftigt, findet in unseren Ratgebern zu Pflegegrad beantragen und zum Pflegegeld 2026 weitere wichtige Informationen. Auch zum Widerspruch gegen einen Pflegegrad gibt es eine ausführliche Anleitung.

Quellen und Hinweise

Alle Angaben wurden im April 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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