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Ratgeber Pflegebox

Knapp­schaft Pflegebox bean­tragen 2026

Die KNAPPSCHAFT übernimmt bis zu 42 Euro im Monat für Pflege­hilfs­mittel zum Verbrauch. Sie zahlen nichts dazu. Im Überblick: der Antrag in 4 Schritten und was die Knapp­schaft von anderen Kassen unter­scheidet.
Von der Pflege­kompass-Redaktion, geprüft von Tobias Grundmann, Experte für Pflege­recht
Aktu­a­li­siert am 18.05.2026, Lesezeit 10 Minuten
Was gilt für mich?
Was brauchen Sie bei der Knappschaft-Pflegebox?
Alle Möglichkeiten anzeigen
Erstantrag: wie geht das?: 4 Schritte zum Knappschaft-Antrag
Pflegegrad prüfen → Knappschaft-Portal oder Anbieter wählen → Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stellen → Box kommt monatlich. Der gängigste Weg: ein zugelassener Anbieter holt die Genehmigung für Sie ein. Sie zahlen 0 €.
Zu den 4 Schritten →
Was ist bei der Knappschaft anders?: Andere Kasse, gleicher Anspruch
Die KNAPPSCHAFT (Knappschaft-Bahn-See) ist eine bundesweit geöffnete Kasse mit Wurzeln bei Bergleuten und Bahn. Für die Pflegebox gilt: Der Anspruch ist identisch mit allen anderen Kassen, geregelt in § 40 Abs. 2 SGB XI.
Pflegegrad-Antrag läuft noch: Erst Pflegegrad, dann Pflegebox
Ohne anerkannten Pflegegrad besteht kein Anspruch. Läuft Ihr Pflegegrad-Antrag noch, warten Sie den Bescheid ab, die Pflegebox können Sie danach beantragen, rückwirkend ab dem Bewilligungsmonat.
Pflegegrad beantragen →
Schon Box: Anbieter wechseln: Wechsel jederzeit, ohne Kündigungsfrist
Es gibt keine Vertragsbindung. Neuen Anbieter kontaktieren, neuen Antrag stellen lassen, Knappschaft informieren. Die Lieferung läuft ohne Unterbrechung weiter.
Anbieter-Wechsel erklärt →
Ältere Frau am Schreibtisch zu Hause neben einer Pflegebox-Lieferung mit Pflegehilfsmitteln
Knappschaft Pflegebox beantragen 2026, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt

Kurzantwort: Jede bei der KNAPPSCHAFT versicherte Person ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf die Pflegebox. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Die Knappschaft übernimmt bis zu 42 Euro im Monat. Sie zahlen nichts dazu. Je nach Situation (z. B. noch laufender Pflegegrad-Antrag) gelten Sonderregeln, siehe unten.

  • Leistung: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, bis 42 € im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
  • Zuzahlung: keine, die Knappschaft rechnet direkt mit dem Anbieter ab
  • Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) und häusliche Pflege
  • Antragsweg: Knappschaft-Portal oder: am gängigsten, über einen zugelassenen Anbieter

Was ist die Knappschaft-Pflegebox?

Die „Knappschaft-Pflegebox“ ist kein Sonderprodukt der KNAPPSCHAFT, sondern die monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, auf die jede pflegebedürftige Person gesetzlich Anspruch hat. Geregelt ist das in § 40 Abs. 2 SGB XI. Versicherten steht ein Sachleistungsanspruch von bis zu 42 Euro pro Monat zu.

Wählen Sie einen zugelassenen Anbieter, rechnet dieser direkt mit der Knappschaft ab. Sie sehen die Rechnung nie und zahlen nichts. Voraussetzung ist nur, dass die Pflege zu Hause stattfindet, nicht im Pflegeheim. Der Anspruch gilt bei allen gesetzlichen Kassen gleich; die Knappschaft ist keine Ausnahme. Wie es allgemein abläuft, steht im Ratgeber Pflegebox beantragen.

Wichtig: Der Anspruch besteht schon ab Pflegegrad 1. Das wird häufig übersehen. Während andere Leistungen bei Pflegegrad 1 noch eingeschränkt sind, gilt die Pflegebox bereits in voller Höhe von 42 Euro.

Was die KNAPPSCHAFT von anderen Kassen unterscheidet

Die KNAPPSCHAFT ist ein Teil des Verbundes Knappschaft-Bahn-See, historisch die Krankenkasse der Bergleute, der Bahn- und der Seeschifffahrtsbeschäftigten. Heute ist sie für alle bundesweit geöffnet. Eine Besonderheit: Die Knappschaft betreibt mit der „Knappschaftsmedizin“ auch eigene medizinische Strukturen.

Für die Pflegebox ist das jedoch nicht relevant: Der Anspruch auf 42 Euro Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist bei der Knappschaft genauso geregelt wie bei AOK, Barmer, TK oder DAK, er folgt direkt aus § 40 Abs. 2 SGB XI. Es gibt keine knappschaftsspezifischen Sonderregeln, Kürzungen oder Zuschläge bei den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Was ist drin? typischer Box-Inhalt

Der Inhalt kommt aus der Produktgruppe 54 des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses. Innerhalb des 42-€-Monatsbudgets stellen Sie die Box nach Ihrem Bedarf zusammen:

ProduktTypische Menge pro MonatVerwendung
Einmalhandschuhe (Nitril/Latex)2 Boxen à 100 StückKörperpflege, Verbandswechsel
Händedesinfektionsmittel1 × 500 mlVor und nach der Pflege
Bettschutzeinlagen (Einmal)30 bis 60 StückInkontinenzschutz
Mundschutzmasken (OP/FFP2)10 bis 30 StückInfektionsschutz bei der Pflege
Flächendesinfektionsmittel1 × 500 mlPflegebett, Arbeitsflächen
Schutzschürzen25 bis 50 StückKörperpflege, Wundversorgung

Die genaue Zusammenstellung wählen Sie selbst bis zum 42-€-Budget. Details im Ratgeber Pflegebox Inhalt.

Antrag bei der Knappschaft in 4 Schritten

Die Beantragung ist unkompliziert. Beim gängigsten Weg, über einen zugelassenen Anbieter, übernimmt dieser den gesamten Papierkram mit der Knappschaft. Sie müssen sich nicht selbst an die Kasse wenden.

SchrittWas Sie tunWer macht esDauer
1. VoraussetzungPflegegrad und häusliche Pflege prüfenSiekurz
2. Weg wählenKnappschaft-Portal oder AnbieterSieca. 10 Min.
3. Antrag„Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“Anbieter (für Sie)ca. 15 Min.
4. LieferungBox kommt monatlich, ohne ZuzahlungAnbieter / Knappschaft2 bis 4 Wochen bis Start

Antragsweg bei der Knappschaft 2026, Quelle: Pflegekompass, § 40 Abs. 2 SGB XI

Schritt 1: Pflegegrad und häusliche Pflege prüfen

Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad, bereits Pflegegrad 1 genügt. Außerdem muss die Pflege zu Hause stattfinden (eigene Wohnung, Wohnung von Angehörigen oder betreutes Wohnen). Wer im Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Fehlt der Pflegegrad noch, lesen Sie zuerst Pflegegrad beantragen.

Schritt 2: Knappschaft-Portal oder Anbieter wählen

Es gibt mehrere Wege:

  • Über einen zugelassenen Anbieter (gängigster Weg): Ein Pflegehilfsmittel-Anbieter holt die Genehmigung der Knappschaft für Sie ein und liefert die Box. Sie müssen sich um nichts kümmern.
  • Über das Online-Portal der KNAPPSCHAFT: Die Knappschaft bietet einen Online-Service bzw. eine Service-App. Etwas mehr Aufwand, dafür direkter Draht zur Kasse.
  • Schriftlich: Ein formloser schriftlicher Antrag an die Knappschaft ist ebenfalls zulässig.

Welcher Anbieter passt? Der Pflegebox-Anbieter-Vergleich zeigt die wichtigsten Unterschiede bei Konfiguration, Lieferzeit und Service.

Schritt 3: „Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ stellen

Das passende Formular heißt bei allen Kassen einheitlich „Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“. Beim Anbieter-Weg stellt der Anbieter es bereit, online oder per Post. Sie benötigen:

  • Name und Adresse der pflegebedürftigen Person
  • Knappschaft-Versichertennummer
  • Pflegegrad (aus dem Pflegegrad-Bescheid)
  • Unterschrift der pflegebedürftigen oder einer bevollmächtigten Person

Der Anbieter reicht den Antrag direkt bei der Knappschaft ein. Sie zahlen nichts, auch keine Vorleistung.

Schritt 4: Box monatlich erhalten

Die Knappschaft genehmigt den Antrag in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen. Danach liefert der Anbieter die Box automatisch jeden Monat. Die Genehmigung gilt unbefristet, solange ein Pflegegrad besteht und die Pflege zu Hause stattfindet. Sie müssen den Antrag nicht jedes Jahr neu stellen.

Tipp: Reichen Sie den Pflegegrad-Bescheid gleich mit ein. Das vermeidet Rückfragen der Knappschaft und verkürzt die Bearbeitungszeit deutlich.

Unser AngebotPflegehilfsmittel jeden Monat nach HauseHandschuhe, Desinfektion und Bettschutz kommen monatlich zu Ihnen nach Hause. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 Euro im Monat, Sie zahlen nichts dazu.Box zusammenstellen →

Sonderregel: Wenn Ihr Pflegegrad noch nicht anerkannt ist

Hier scheitern die meisten Anträge, dabei ist die Lösung einfach. Wenn Ihr Pflegegrad-Antrag bei der Knappschaft noch läuft, kann die Knappschaft die Pflegebox noch nicht bewilligen, weil der Anspruch erst mit dem anerkannten Pflegegrad entsteht.

Drei Fallunterscheidungen:

  • Pflegegrad-Antrag läuft noch: Warten Sie den Bescheid ab. Der Anspruch auf die Pflegebox entsteht ab dem Monat der Pflegegrad-Anerkennung, Sie können dann rückwirkend ab diesem Monat beantragen.
  • Pflegegrad gerade bewilligt: Gleich Pflegebox beantragen. Es gibt keine Wartezeit zwischen Pflegegrad-Bescheid und Pflegebox-Anspruch.
  • Höherstufung läuft: Die Pflegebox ändert sich durch eine Höherstufung nicht, 42 € gelten in jedem Pflegegrad gleich. Sie müssen also nicht auf die Höherstufung warten.

Diese Fallunterscheidung lässt sich nicht in einem Suchergebnis-Schnipsel abbilden, sie hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Mehr zum Pflegegrad-Verfahren im Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Box-Inhalt selbst konfigurieren

Die meisten Anbieter bieten einen Online-Konfigurator, mit dem Sie den 42-€-Monatsbetrag nach Wunsch aufteilen, zum Beispiel mehr Handschuhe, dafür weniger Masken. Ändert sich Ihr Pflegebedarf, passen Sie die Box online an, ohne neuen Antrag bei der Knappschaft.

Was im Rahmen des 42-€-Budgets alles möglich ist, zeigt der Ratgeber Pflegehilfsmittel 42 Euro 2026.

Statt Box: 42 Euro „auszahlen“ lassen?

Eine häufige Frage: Kann ich mir die 42 Euro bar auszahlen lassen? Nein. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist eine Sachleistung, keine Geldleistung. Was möglich ist: Sie kaufen die Hilfsmittel selbst und lassen sich die Kosten von der Knappschaft erstatten. Wie das funktioniert und wo die Grenzen liegen, erklärt der Ratgeber Pflegehilfsmittel auszahlen.

Wenn die Knappschaft den Antrag ablehnt

Eine Ablehnung ist selten, aber möglich. Häufige Gründe:

  • Kein anerkannter Pflegegrad: Der Antrag läuft noch oder wurde abgelehnt, erst nach Anerkennung besteht der Anspruch.
  • Stationäre Pflege: Wer im Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI.
  • Formaler Fehler: fehlende Unterschrift, falsche Versichertennummer oder fehlender Pflegegrad-Bescheid. Eine Nachbesserung genügt meist.

Bei einer unberechtigten Ablehnung: Binnen einem Monat ab Bekanntgabe des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Für den Widerspruch fallen keine Gebühren an. Fügen Sie fehlende Unterlagen bei und begründen Sie, warum der Anspruch besteht.

Häufige Fragen zur Knappschaft-Pflegebox

Wer hat Anspruch auf die Knappschaft-Pflegebox?

Jede bei der KNAPPSCHAFT pflegeversicherte Person ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt wird. Geregelt in § 40 Abs. 2 SGB XI. Der Anspruch gilt bei allen gesetzlichen Kassen gleich.

Was kostet die Pflegebox bei der Knappschaft?

Die Knappschaft übernimmt bis zu 42 Euro im Monat. Sie zahlen nichts dazu. Der Betrag gilt je Person mit Pflegegrad. Leben zwei Menschen mit Pflegegrad im Haushalt, gilt er zweimal.

Ist die Pflegebox bei der Knappschaft anders?

Nein. Die Knappschaft hat eine besondere Geschichte und eigene medizinische Strukturen, aber der Pflegebox-Anspruch ist mit allen Kassen identisch, er folgt aus dem Gesetz, nicht aus der Knappschaft-Satzung.

Muss ich den Antrag jedes Jahr erneuern?

Nein. Die Genehmigung gilt unbefristet, solange ein Pflegegrad besteht und zu Hause gepflegt wird. Nur bei einem Anbieterwechsel ist ein neuer Antrag nötig.

Kann ich bei der Knappschaft den Pflegebox-Anbieter wechseln?

Ja, jederzeit und ohne Kündigungsfrist. Es gibt keine Vertragsbindung. Der Ablauf steht im Ratgeber Pflegebox wechseln.

Pflegebox und Entlastungsbetrag, geht beides gleichzeitig?

Ja. Die Pflegebox (§ 40 Abs. 2 SGB XI) und der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) sind zwei getrennte Leistungen und schließen sich nicht aus.

Zusammenfassung

Die Knappschaft-Pflegebox kostet 0 Euro. Der Anspruch auf 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch steht jeder bei der KNAPPSCHAFT versicherten Person ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause gepflegt wird. Die Beantragung in 4 Schritten ist unkompliziert, Voraussetzung prüfen, Portal oder Anbieter wählen, Antrag stellen, Box erhalten. Trotz besonderer Geschichte der Knappschaft ist der Anspruch identisch mit allen anderen Kassen.

Nächste Schritte: Pflegebox beantragen (allgemein), Anbieter-Vergleich, Pflegebox bei der DAK, Pflegebox bei der IKK

Quellen und Hinweise

Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.

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