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Ratgeber Pflegebox

DAK Pflegebox bean­tragen 2026: Antrag in 4 Schritten

Die DAK-Gesund­heit übernimmt Pflege­hilfs­mittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro im Monat. Sie zahlen nichts dazu. Im Überblick: der Antrag in 4 Schritten und was gilt, wenn Ihr Pflege­grad-Antrag noch läuft.
Von der Pflege­kompass-Redaktion, geprüft von Tobias Grundmann, Experte für Pflege­recht
Aktu­a­li­siert am 18.05.2026, Lesezeit 10 Minuten
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Erstantrag: wie geht das?: 4 Schritte zum DAK-Antrag
Pflegegrad prüfen → DAK-Portal oder Anbieter wählen → Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stellen → Box kommt monatlich. Der gängigste Weg: ein zugelassener Anbieter holt die Genehmigung für Sie ein. Sie zahlen nichts dazu.
Zu den 4 Schritten →
Pflegegrad-Antrag läuft noch: Erst Pflegegrad, dann Pflegebox
Ohne anerkannten Pflegegrad besteht kein Anspruch. Läuft Ihr Pflegegrad-Antrag noch, warten Sie den Bescheid ab, die Pflegebox können Sie danach beantragen, rückwirkend ab dem Bewilligungsmonat.
Pflegegrad beantragen →
Antrag über das DAK-Konto: DAK-Onlineportal „Meine DAK“ oder Anbieter
Die DAK-Gesundheit bietet den Antrag digital über „Meine DAK“ bzw. das Online-Konto. Sie können den Antrag aber auch einem zugelassenen Pflegehilfsmittel-Anbieter überlassen, das ist der bequemste Weg.
Schon Box: Anbieter wechseln: Wechsel jederzeit, ohne Kündigungsfrist
Es gibt keine Vertragsbindung. Neuen Anbieter kontaktieren, neuen Antrag stellen lassen, DAK informieren. Die Lieferung läuft ohne Unterbrechung weiter.
Anbieter-Wechsel erklärt →
Älterer Mann sitzt zu Hause im Sessel, daneben eine Pflegebox-Lieferung mit Pflegehilfsmitteln
DAK Pflegebox beantragen 2026, Quelle: PflegekompassSymbolbild, mit KI erstellt

Kurzantwort: Jede bei der DAK-Gesundheit versicherte Person ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf die Pflegebox. Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 2 SGB XI. Die DAK übernimmt bis zu 42 Euro im Monat. Sie zahlen nichts dazu. Je nach Situation (z. B. noch laufender Pflegegrad-Antrag) gelten Sonderregeln, siehe unten.

  • Leistung: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, bis 42 € im Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI)
  • Zuzahlung: keine, die DAK rechnet direkt mit dem Anbieter ab
  • Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) und häusliche Pflege
  • Antragsweg: „Meine DAK“-Portal oder: am gängigsten, über einen zugelassenen Anbieter

Was ist die DAK-Pflegebox?

Die „DAK-Pflegebox“ ist kein Sonderprodukt der DAK-Gesundheit, sondern die monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, auf die jede pflegebedürftige Person gesetzlich Anspruch hat. Geregelt ist das in § 40 Abs. 2 SGB XI. Versicherten steht ein Sachleistungsanspruch von bis zu 42 Euro pro Monat zu.

Wählen Sie einen zugelassenen Anbieter, rechnet dieser direkt mit der DAK ab. Sie sehen die Rechnung nie und zahlen nichts. Voraussetzung ist nur, dass die Pflege zu Hause stattfindet, nicht im Pflegeheim. Der Anspruch gilt bei allen gesetzlichen Kassen gleich; die DAK ist keine Ausnahme. Wie es allgemein abläuft, steht im Ratgeber Pflegebox beantragen.

Wichtig: Der Anspruch besteht schon ab Pflegegrad 1. Das wird häufig übersehen. Während andere Leistungen bei Pflegegrad 1 noch eingeschränkt sind, gilt die Pflegebox bereits in voller Höhe von 42 Euro.

Was ist drin? typischer Box-Inhalt

Der Inhalt kommt aus der Produktgruppe 54 des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses. Innerhalb des 42-€-Monatsbudgets stellen Sie die Box nach Ihrem Bedarf zusammen:

ProduktTypische Menge pro MonatVerwendung
Einmalhandschuhe (Nitril/Latex)2 Boxen à 100 StückKörperpflege, Verbandswechsel
Händedesinfektionsmittel1 × 500 mlVor und nach der Pflege
Bettschutzeinlagen (Einmal)30 bis 60 StückInkontinenzschutz
Mundschutzmasken (OP/FFP2)10 bis 30 StückInfektionsschutz bei der Pflege
Flächendesinfektionsmittel1 × 500 mlPflegebett, Arbeitsflächen
Schutzschürzen25 bis 50 StückKörperpflege, Wundversorgung

Die genaue Zusammenstellung wählen Sie selbst bis zum 42-€-Budget. Details im Ratgeber Pflegebox Inhalt.

Antrag bei der DAK in 4 Schritten

Die Beantragung ist unkompliziert. Beim gängigsten Weg, über einen zugelassenen Anbieter, übernimmt dieser den gesamten Papierkram mit der DAK. Sie müssen sich nicht selbst an die Kasse wenden.

SchrittWas Sie tunWer macht esDauer
1. VoraussetzungPflegegrad und häusliche Pflege prüfenSiesofort
2. Weg wählen„Meine DAK“-Portal oder AnbieterSieca. 10 Min.
3. Antrag„Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“Anbieter (für Sie)ca. 15 Min.
4. LieferungBox kommt monatlich, ohne ZuzahlungAnbieter / DAK2 bis 4 Wochen bis Start

Antragsweg bei der DAK 2026, Quelle: Pflegekompass, § 40 Abs. 2 SGB XI

Schritt 1: Pflegegrad und häusliche Pflege prüfen

Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad, bereits Pflegegrad 1 genügt. Außerdem muss die Pflege zu Hause stattfinden (eigene Wohnung, Wohnung von Angehörigen oder betreutes Wohnen). Wer im Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Fehlt der Pflegegrad noch, lesen Sie zuerst Pflegegrad beantragen.

Schritt 2: „Meine DAK“-Portal oder Anbieter wählen

Es gibt mehrere Wege:

  • Über einen zugelassenen Anbieter (gängigster Weg): Ein Pflegehilfsmittel-Anbieter holt die Genehmigung der DAK für Sie ein und liefert die Box. Sie müssen sich um nichts kümmern.
  • Über das Online-Portal „Meine DAK“: Sie können den Antrag digital selbst stellen, etwas mehr Aufwand, dafür alles im DAK-Konto.
  • Schriftlich: Ein formloser schriftlicher Antrag an die DAK ist ebenfalls zulässig.

Welcher Anbieter passt? Der Pflegebox-Anbieter-Vergleich zeigt die wichtigsten Unterschiede bei Konfiguration, Lieferzeit und Service.

Schritt 3: „Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ stellen

Das passende Formular heißt bei allen Kassen einheitlich „Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“. Beim Anbieter-Weg stellt der Anbieter es bereit, online oder per Post. Sie benötigen:

  • Name und Adresse der pflegebedürftigen Person
  • DAK-Versichertennummer
  • Pflegegrad (aus dem Pflegegrad-Bescheid)
  • Unterschrift der pflegebedürftigen oder einer bevollmächtigten Person

Der Anbieter reicht den Antrag direkt bei der DAK ein. Sie zahlen nichts, auch keine Vorleistung.

Schritt 4: Box monatlich erhalten

Die DAK genehmigt den Antrag in der Regel innerhalb von 2 bis 4 Wochen. Danach liefert der Anbieter die Box automatisch jeden Monat. Die Genehmigung gilt unbefristet, solange ein Pflegegrad besteht und die Pflege zu Hause stattfindet. Sie müssen den Antrag nicht jedes Jahr neu stellen.

Tipp: Reichen Sie den Pflegegrad-Bescheid gleich mit ein. Das vermeidet Rückfragen der DAK und verkürzt die Bearbeitungszeit deutlich.

Unser AngebotPflegehilfsmittel jeden Monat nach HauseHandschuhe, Desinfektion und Bettschutz kommen monatlich zu Ihnen nach Hause. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 Euro im Monat, Sie zahlen nichts dazu.Box zusammenstellen →

Sonderregel: Wenn Ihr DAK-Pflegegrad noch nicht anerkannt ist

Hier scheitern die meisten Anträge, dabei ist die Lösung einfach. Wenn Ihr Pflegegrad-Antrag bei der DAK noch läuft, kann die DAK die Pflegebox noch nicht bewilligen, weil der Anspruch erst mit dem anerkannten Pflegegrad entsteht.

Drei Fallunterscheidungen:

  • Pflegegrad-Antrag läuft noch: Warten Sie den Bescheid ab. Der Anspruch auf die Pflegebox entsteht ab dem Monat der Pflegegrad-Anerkennung, Sie können dann rückwirkend ab diesem Monat beantragen.
  • Pflegegrad gerade bewilligt: Pflegebox direkt beantragen. Es gibt keine Wartezeit zwischen Pflegegrad-Bescheid und Pflegebox-Anspruch.
  • Höherstufung läuft: Die Pflegebox ändert sich durch eine Höherstufung nicht, 42 € gelten in jedem Pflegegrad gleich. Sie müssen also nicht auf die Höherstufung warten.

Diese Fallunterscheidung lässt sich nicht in einem Suchergebnis-Schnipsel abbilden, sie hängt von Ihrer konkreten Situation ab. Mehr zum Pflegegrad-Verfahren im Ratgeber Pflegegrad beantragen.

Box-Inhalt selbst konfigurieren

Die meisten Anbieter bieten einen Online-Konfigurator, mit dem Sie den 42-€-Monatsbetrag nach Wunsch aufteilen, zum Beispiel mehr Handschuhe, dafür weniger Masken. Ändert sich Ihr Pflegebedarf, passen Sie die Box online an, ohne neuen Antrag bei der DAK.

Was im Rahmen des 42-€-Budgets alles möglich ist, zeigt der Ratgeber Pflegehilfsmittel 42 Euro 2026.

Statt Box: 42 Euro „auszahlen“ lassen?

Eine häufige Frage: Kann ich mir die 42 Euro bar auszahlen lassen? Nein. Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist eine Sachleistung, keine Geldleistung. Was möglich ist: Sie kaufen die Hilfsmittel selbst und lassen sich die Kosten von der DAK erstatten. Wie das funktioniert und wo die Grenzen liegen, erklärt der Ratgeber Pflegehilfsmittel auszahlen.

Wenn die DAK den Antrag ablehnt

Eine Ablehnung ist selten, aber möglich. Häufige Gründe:

  • Kein anerkannter Pflegegrad: Der Antrag läuft noch oder wurde abgelehnt, erst nach Anerkennung besteht der Anspruch.
  • Stationäre Pflege: Wer im Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch nach § 40 Abs. 2 SGB XI.
  • Formaler Fehler: fehlende Unterschrift, falsche Versichertennummer oder fehlender Pflegegrad-Bescheid. Eine Nachbesserung genügt meist.

Bei einer unberechtigten Ablehnung: Binnen einem Monat nach dem Ablehnungsbescheid schriftlich Widerspruch einlegen. Für den Widerspruch fallen keine Gebühren an. Fügen Sie fehlende Unterlagen bei und begründen Sie, warum der Anspruch besteht.

Häufige Fragen zur DAK-Pflegebox

Wer hat Anspruch auf die DAK-Pflegebox?

Jede bei der DAK-Gesundheit pflegeversicherte Person ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt wird. Geregelt in § 40 Abs. 2 SGB XI. Der Anspruch gilt bei allen gesetzlichen Kassen gleich.

Was kostet die Pflegebox bei der DAK?

Die DAK übernimmt bis zu 42 Euro im Monat. Sie zahlen nichts dazu. Der Betrag gilt je Person mit Pflegegrad. Leben zwei Menschen mit Pflegegrad im Haushalt, gilt er zweimal.

Wie beantrage ich die Pflegebox bei der DAK?

Über das Online-Portal „Meine DAK“ oder: am gängigsten, über einen zugelassenen Anbieter, der den „Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ für Sie einreicht. Die genauen 4 Schritte stehen weiter oben im Artikel.

Muss ich den Antrag jedes Jahr erneuern?

Nein. Die Genehmigung gilt unbefristet, solange ein Pflegegrad besteht und zu Hause gepflegt wird. Nur bei einem Anbieterwechsel ist ein neuer Antrag nötig.

Kann ich bei der DAK den Pflegebox-Anbieter wechseln?

Ja, jederzeit und ohne Kündigungsfrist. Es gibt keine Vertragsbindung. Der Ablauf steht im Ratgeber Pflegebox wechseln.

Pflegebox und Entlastungsbetrag, geht beides gleichzeitig?

Ja. Die Pflegebox (§ 40 Abs. 2 SGB XI) und der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) sind zwei getrennte Leistungen und schließen sich nicht aus.

Zusammenfassung

Die DAK-Pflegebox kostet 0 Euro. Der Anspruch auf 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch steht jeder bei der DAK-Gesundheit versicherten Person ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause gepflegt wird. Die Beantragung in 4 Schritten ist unkompliziert, Voraussetzung prüfen, Portal oder Anbieter wählen, Antrag stellen, Box erhalten. Wichtig: Ohne anerkannten Pflegegrad ist die Bewilligung nicht möglich.

Nächste Schritte: Pflegebox beantragen (allgemein), Anbieter-Vergleich, Pflegebox bei der TK, Pflegebox bei der Knappschaft

Quellen und Hinweise

Alle Angaben wurden im Mai 2026 recherchiert und geprüft. Rechtsänderungen sind möglich. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung.

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