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Ratgeber Schwer­behinderung

GdB bei Knie­ar­throse Grad 4: Was Beweg­lich­keit und Prothese zählen

Von der Pflege­kompass-Redaktion
Aktu­a­li­siert am 18.10.2026

Eine Kniearthrose Grad 4 im Röntgenbild begründet allein noch keinen Grad der Behinderung (GdB). Bewertet werden Beweglichkeit, Reizzustand und Stabilität des Knies: einseitig etwa 20 bei mittelgradiger Bewegungseinschränkung, 20 bis 40 bei ausgeprägten Knorpelschäden mit Bewegungseinschränkung. Nach einer Knieprothese sind es einseitig mindestens 20 (VersMedV Teil B Nr. 18.1, 18.12, 18.14, Stand 18.10.2026).

Wer liest, dass im Knie "Knochen auf Knochen" reibt, erwartet oft einen hohen GdB. Die Versorgungsmedizin-Verordnung stellt aber nicht auf das Bild ab, sondern auf das, was das Knie im Alltag noch leisten kann. Dieser Ratgeber zeigt die Werte und was Sie für den Antrag brauchen. Den Überblick über Antrag, Ausweis und Merkzeichen gibt die Themenseite Schwerbehinderung; weitere Erkrankungen finden Sie unter Krankheitsbilder.

Was bedeutet Kniearthrose Grad 4?

Bei einer Kniearthrose (Gonarthrose) wird die Knorpelschicht im Gelenk nach und nach dünner und verschwindet stellenweise, sodass unter Umständen Knochen auf Knochen reibt. So beschreibt es die Patientenleitlinie der Fachgesellschaften. Typisch sind Steifigkeit, Schmerzen und ein Wechsel zwischen Phasen mit mehr und weniger Entzündung, der sogenannten aktivierten Arthrose.

Mit "Grad 4" ist meist das höchste Stadium der Röntgen-Einteilung nach Kellgren und Lawrence gemeint, die auch die ärztliche Leitlinie zur Kniearthrose verwendet: ausgeprägte Verschmälerung des Gelenkspalts bis zur vollständigen Zerstörung des Gelenks. Das Stadium beschreibt, wie stark das Gelenk sichtbar verändert ist, aber nicht, wie gut Sie gehen, stehen oder Treppen steigen können. Genau darauf kommt es beim GdB an.

Zählt das Röntgenbild für den GdB?

Nein, nicht allein. Mit bildgebenden Verfahren festgestellte Veränderungen rechtfertigen für sich noch keinen GdB; auch eine Operation allein begründet keinen (Teil B Nr. 18.1). Maßgeblich sind die Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigung, also Bewegungsbehinderung und verminderte Belastbarkeit.

Bei Arthrose berücksichtigt das Amt außerdem Gelenkschwellungen, muskuläre Verspannungen, Kontrakturen oder Muskelschwund (Teil B Nr. 18.1). Übliche Schmerzen sind in den Werten enthalten; außergewöhnliche Schmerzen können zusätzlich berücksichtigt werden. Eine schmerzhafte Bewegungseinschränkung kann sogar schwerer wiegen als eine Versteifung.

Welcher GdB gilt bei Kniearthrose?

Die Werte stehen in Teil B Nr. 18.14 für Schäden der unteren Gliedmaßen. Die Tabelle gibt die für Arthrose wichtigsten Stufen sinngemäß wieder. Die Bewegungsmaße folgen der Neutral-Null-Methode: Streckung, Ausgangsstellung, Beugung in Grad.

Befund am Knie, sinngemäßeinseitigbeidseitig
Bewegungseinschränkung geringen Grades, etwa Streckung/Beugung bis 0-0-900 bis 1010 bis 20
Bewegungseinschränkung mittleren Grades, etwa 0-10-902040
Bewegungseinschränkung stärkeren Grades, etwa 0-30-903050
ausgeprägte Knorpelschäden mit anhaltenden Reizerscheinungen, ohne Bewegungseinschränkung10 bis 30
ausgeprägte Knorpelschäden mit anhaltenden Reizerscheinungen, mit Bewegungseinschränkung20 bis 40
Lockerung des Bandapparats, unvollständig ausgleichbar, mit Gangunsicherheit20
Versteifung des Knies in günstiger Stellung (Beugung 10 bis 15 Grad)30
Versteifung in ungünstiger Stellung40 bis 60

Quelle: Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage zu § 2, Teil B Nr. 18.14, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026. Stand: 18.10.2026.

Beide Knie gehören zum selben Funktionssystem, den Beinen. Für beidseitige Schäden bildet das Amt deshalb einen gemeinsamen Wert und zählt nicht zusammen (Teil A Nr. 3.1); wie das geht, erklärt der Ratgeber GdB berechnen. Kommen Hüfte, Sprunggelenk oder Wirbelsäule hinzu, gilt dasselbe Prinzip.

Welcher GdB gilt nach einer Knieprothese?

Für Endoprothesen nennt die Verordnung Mindestwerte, die bei bestmöglichem Behandlungsergebnis gelten (Teil B Nr. 18.12). Ist die Versorgung schlechter, etwa wegen eingeschränkter Beweglichkeit oder Belastbarkeit, Nervenschäden, deutlichem Muskelschwund oder ausgeprägter Narbenbildung, sind höhere Werte angemessen.

Prothese am KnieGdB mindestens
Totalendoprothese einseitig20
Totalendoprothese beidseitig30
Teilendoprothese einseitig10
Teilendoprothese beidseitig20

Quelle: Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage zu § 2, Teil B Nr. 18.12, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 18.10.2026. Stand: 18.10.2026.

Die Werte gelten, sobald das Ergebnis nach der Operation dauerhaft feststeht. In den ersten Monaten mit Reha zählt noch nicht der Zustand direkt nach dem Eingriff, sondern der voraussichtlich bleibende (Teil A Nr. 1.7). Was nach der Klinik ansteht, erklärt der Ratgeber Reha oder Pflege nach dem Krankenhaus.

Ein Beispiel: Arthrose in beiden Knien

Die folgende Konstellation ist ein angenommenes Beispiel. Sie zeigt, wie die Werte greifen, und ersetzt keine Begutachtung.

Ein Mann hat im rechten Knie eine Arthrose mit Bewegungsmaß 0-10-90 und häufigen Schwellungen, im linken Knie eine Prothese mit gutem Ergebnis. Rechts kommen nach Nr. 18.14 für die mittelgradige Bewegungseinschränkung 20 in Betracht, bei anhaltenden Reizerscheinungen bis 40. Links gilt mindestens 20 nach Nr. 18.12.

Das Amt bildet daraus einen gemeinsamen Wert für die Beine. Die Werte werden nicht addiert; es prüft, wie stark beide Knie zusammen das Gehen und Stehen beeinträchtigen (Teil A Nr. 3.1 und 3.2). Dass dabei 40 herauskommt, ist ebenso möglich wie ein niedrigerer Wert.

Wann gibt es das Merkzeichen G?

Das Merkzeichen G kommt in Betracht, wenn Funktionsstörungen der Beine und der Lendenwirbelsäule, die sich auf das Gehen auswirken, für sich einen GdB von wenigstens 50 bedingen (Teil D Nr. 1 d). Darunter ist es möglich, wenn sich die Behinderung besonders auf das Gehen auswirkt, etwa bei einer Versteifung des Knies in ungünstiger Stellung.

Maßstab ist, ob Sie ortsübliche Wege von etwa zwei Kilometern, die üblicherweise in einer halben Stunde zu Fuß zurückgelegt werden, ohne erhebliche Schwierigkeiten schaffen (Teil D Nr. 1 b). Mehr dazu im Ratgeber Merkzeichen G und Pflegegrad.

Welche Unterlagen helfen beim Antrag?

Für Gelenkerkrankungen braucht das Amt vor allem Messwerte und eine Beschreibung der Belastbarkeit:

  1. orthopädischer Befund mit Bewegungsmaßen beider Knie nach der Neutral-Null-Methode
  2. Angaben zu Schwellungen, Ergüssen, Instabilität und Muskelschwund
  3. Operations- und Reha-Berichte, bei Prothesen das Ergebnis nach der Reha
  4. Hilfsmittel wie Gehstock, Rollator oder Orthese
  5. eigene Beschreibung: Gehstrecke ohne Pause, Treppen, Stehen, Aufstehen aus dem Sitzen

Ein Röntgenbefund kann beigelegt werden, ersetzt aber diese Angaben nicht. Den Ablauf des Antrags erklärt der Ratgeber Schwerbehinderung beantragen.

Wann gelten diese Werte nicht?

Nicht immer passt die Tabelle für Kniegelenke:

  • Entzündliches Rheuma am Knie: Eine rheumatoide Arthritis wird nach Nr. 18.2.1 bewertet, mit Blick auf Krankheitsaktivität und befallene Gelenke.
  • Vorübergehende Beschwerden: Eine aktivierte Arthrose für einige Wochen zählt nur, wenn die Einschränkung länger als sechs Monate anhält (Teil A Nr. 1.2).
  • Unfallfolge: War die Arthrose Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls, kommen zusätzlich Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Betracht; das ist ein eigenes Verfahren.

Was tun, wenn der GdB zu niedrig ist?

Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch gegen den Grad der Behinderung einlegen (§ 84 SGG). Prüfen Sie, ob aktuelle Bewegungsmaße vorlagen und ob beide Knie und weitere Gelenke berücksichtigt wurden. Verschlechtert sich das Knie später dauerhaft, oder bleibt nach einer Prothese ein schlechtes Ergebnis, können Sie eine Neufeststellung beantragen.

Pflegekompass führt keine Rechtsdienstleistung durch. Wir helfen bei der Vorbereitung und vermitteln, wo nötig, an einen Partner mit Erlaubnis zur Rechtsberatung (z. B. Rechtsanwältin, Sozialverband). Mehr auf der Seite Widerspruch.

Häufige Fragen

Welcher GdB gilt bei Kniearthrose Grad 4?
Einen festen Wert für Grad 4 gibt es nicht. Entscheidend sind Beweglichkeit und Reizzustand: einseitig etwa 20 bei mittelgradiger Bewegungseinschränkung, 20 bis 40 bei ausgeprägten Knorpelschäden mit Reizerscheinungen und Bewegungseinschränkung.

Welchen GdB bekomme ich mit einem künstlichen Kniegelenk?
Mindestens 20 bei einer einseitigen und mindestens 30 bei einer beidseitigen Totalendoprothese, höher bei schlechterem Ergebnis (Nr. 18.12).

Bin ich mit Arthrose in beiden Knien schwerbehindert?
Allein wegen der Knie nur bei schweren beidseitigen Einschränkungen, etwa 50 bei beidseitiger Bewegungseinschränkung stärkeren Grades. Andere Erkrankungen fließen in den Gesamt-GdB ein.

Gilt noch GdB 30 für eine Knieprothese?
Die aktuelle Fassung nennt für eine einseitige Totalendoprothese mindestens 20. Ein bestehender Bescheid bleibt wirksam, bis das Amt ihn aufhebt oder ändert (§ 39 Abs. 2 SGB X); herabsetzen darf es den GdB nur bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse (§ 48 SGB X).

Zusammenfassung

Eine Kniearthrose Grad 4 im Röntgenbild allein führt nicht zu einem bestimmten GdB. Bewertet werden Beweglichkeit, Reizerscheinungen und Stabilität nach Teil B Nr. 18.14; nach einer Prothese gelten Mindestwerte nach Nr. 18.12. Beide Knie zählen als ein Funktionssystem und werden nicht addiert. Ab GdB 50 an den Beinen kommt das Merkzeichen G in Betracht.

Mehr auf der Themenseite Schwerbehinderung und unter Krankheitsbilder.

Quellen

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