Definition
Die generalistische Pflegeausbildung ist seit 2020 schulgeldfrei. Rechtsgrundlage ist das Pflegeberufegesetz (PflBG). Auszubildende zahlen weder an staatlichen noch an privaten oder kirchlichen anerkannten Pflegeschulen Schulgeld. Finanziert wird die Ausbildung über den Ausgleichsfonds der Pflegeschulen nach §§ 26 ff. PflBG — Pflegeeinrichtungen, Pflegekassen, Bundesländer und private Pflegeversicherung zahlen gemeinsam ein, in Bayern umgesetzt über den Pflegeausbildungsfonds Bayern (PAF). Stand: Mai 2026.
Kurzantwort: Die dreijährige generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann ist in Bayern wie bundesweit schulgeldfrei. Es gibt deshalb kein individuelles Antragsprogramm für eine „ZBFS-Schulgelderstattung" — die Refinanzierung läuft systemisch über den Ausgleichsfonds und den Pflegeausbildungsfonds Bayern (PAF), nicht über Erstattungsanträge der Auszubildenden. Was Pflegefachschüler:innen aktiv bekommen, ist die Ausbildungsvergütung (1.490,69-1.653,38 Euro brutto monatlich nach TVAöD-Pflege, Stand Mai 2026). Für Heilerziehungspflege, Pflegefachhilfe und ähnliche Berufe an privaten Schulen greift in Bayern zusätzlich der Pflege- und Gesundheitsbonus, der viele dieser Ausbildungen ebenfalls schulgeldfrei stellt.
- Grundregel seit 2020: Bundesweit schulgeldfrei nach Pflegeberufegesetz.
- Finanzierung: Ausgleichsfonds nach §§ 26 ff. PflBG, in Bayern umgesetzt über den Pflegeausbildungsfonds Bayern (PAF) — Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Land und private Pflegeversicherung zahlen ein.
- Bayern-Spezifikum: Der Pflege- und Gesundheitsbonus stellt zusätzlich private Berufsfachschulen für Pflegefachhilfe und Heilerziehungspflege schulgeldfrei.
- Ausbildungsvergütung: 1.490,69 Euro (1. Jahr) bis 1.653,38 Euro (3. Jahr) brutto monatlich nach TVAöD-Pflege, Stand Mai 2026.
- Sonderfälle: Heilpädagogik und manche private Pflegefachhelfer-Schulen fallen weder unter PflBG noch unter den Bonus — hier lohnt Nachfragen.
Wer zahlt das Pflegeschulgeld in Bayern? — System-Übersicht
Die Frage „Wer zahlt das Pflegeschulgeld?" wird seit Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes 2020 strukturell anders beantwortet als zuvor. Vor 2020 zahlten Auszubildende an vielen privaten und kirchlichen Pflegeschulen Schulgeld — bis zu 400 Euro pro Monat waren in Einzelfällen üblich. Seit 2020 ist diese Belastung weg: Auszubildende zahlen nichts.
Die Finanzierung läuft seither systemisch über den Ausgleichsfonds nach §§ 26 ff. PflBG. Es gibt kein individuelles Antragsverfahren mehr — Auszubildende müssen keine Schulgeldquittungen sammeln und keine Erstattung beantragen. Die Schulen werden direkt aus dem Fonds refinanziert.
Was ist der Ausgleichsfonds (§ 26 PflBG)?
Der Ausgleichsfonds ist die zentrale Finanzierungsquelle der generalistischen Pflegeausbildung. Er wird landesweit aufgestellt — in Bayern verwaltet ihn das Land. Aus dem Fonds werden refinanziert:
- Ausbildungsvergütungen der Auszubildenden (drei Jahre).
- Schulkosten der theoretischen und praktischen Ausbildung an der Pflegeschule.
- Mehrkosten der ausbildenden Einrichtungen (Krankenhäuser, ambulante / stationäre Pflegedienste) durch Praxisanleitung.
Rechtlich geregelt sind die Aufbringung und Verteilung in den §§ 26 ff. PflBG. Die jährliche Ausbildungsbudget-Berechnung erfolgt über die Vertragsparteien (Pflegekassen, Krankenhausgesellschaft, Trägerverbände, Land). In Bayern wird der Fonds über den Pflegeausbildungsfonds Bayern (PAF), eine Tochtergesellschaft der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, verwaltet und an die Pflegeschulen ausgezahlt.
Wer zahlt in den Ausgleichsfonds ein?
Vier Säulen tragen den Fonds — die Beiträge werden nach Belegungstagen und Ausbildungsquote berechnet:
| Beitragszahler | Anteil (gerundet) | Berechnungsbasis |
|---|---|---|
| Krankenhäuser | rund 57 % | PflAFinV zu § 33 PflBG |
| Pflegeeinrichtungen (ambulant + stationär) | rund 30 % | PflAFinV zu § 33 PflBG |
| Bundesland (in Bayern: Freistaat, über den PAF) | rund 9 % | Landeshaushalt |
| Soziale Pflegeversicherung (Pflegekassen) | rund 3,6 % direkt — davon 10 % durch die private Pflegeversicherung erstattet | Beitragseinnahmen |
Anteile gerundet nach der Pflegeausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) zu § 33 PflBG. Die genauen Prozentsätze werden jährlich fortgeschrieben — für exakte Werte gilt der aktuelle Verordnungstext.
Was bekommen Auszubildende? — Ausbildungsvergütung nach TVAöD-Pflege
Statt Schulgeld zu zahlen, erhalten Auszubildende eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe orientiert sich am Tarif TVAöD-Pflege (öffentlicher Dienst). Private und kirchliche Träger zahlen meist vergleichbar.
| Ausbildungsjahr | Brutto pro Monat (TVAöD-Pflege, Stand Mai 2026) |
|---|---|
| 1. Jahr | 1.490,69 Euro |
| 2. Jahr | 1.552,07 Euro |
| 3. Jahr | 1.653,38 Euro |
Stand: TVAöD-Pflege, gültig ab 1. Mai 2026 (Entgeltgruppe Pflegefachkraft / generalistische Ausbildung). Bei kirchlichen Trägern gelten AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien Caritas/Diakonie) — die Beträge sind ähnlich, weichen aber im Detail ab.
Wichtig — keine Mythen: Es gibt kein „ZBFS-Schulgelderstattungsprogramm" für die generalistische Pflegeausbildung. Wer im Internet Versprechen einer „Bayern-Schulgelderstattung" liest, sollte misstrauisch werden — entweder veralteter Stand vor 2020, oder eine Verwechslung mit Heilerziehungspflege bzw. Pflegefachhelfer (siehe unten).
Sonderfälle: Welche Pflege-Ausbildungen kosten noch Schulgeld?
Das Pflegeberufegesetz und damit die Schulgeldfreiheit gelten nur für die dreijährige generalistische Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann. Andere Berufe aus dem Pflege- und Gesundheitsbereich fallen unter andere Gesetze — hier kann je Schulträger weiterhin Schulgeld anfallen:
- Heilerziehungspflege: Landesrechtlich geregelte Ausbildung (in Bayern: Berufsfachschulen für Heilerziehungspflege). An staatlichen Schulen meist schulgeldfrei; private Träger können über den bayerischen Pflege- und Gesundheitsbonus (Schulgeldersatz) ebenfalls schulgeldfrei gestellt werden — vorausgesetzt, die Schule beantragt die Förderung bei der zuständigen Bezirksregierung.
- Heilpädagogik (Fachschule): Aufbauende Fachschulausbildung, fällt weder unter PflBG noch unter den Pflege- und Gesundheitsbonus. An vielen Schulen Schulgeld üblich; Förderung ggf. über Aufstiegs-BAföG.
- Staatlich geprüfte Pflegefachhelfer (Bayern): Einjährige Helfer-Ausbildung, nicht unter PflBG. Private Berufsfachschulen können aber ebenfalls über den Pflege- und Gesundheitsbonus schulgeldfrei gestellt sein; sonst Refinanzierung über Schulträger oder Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit.
- Altenpflegehilfe (1-jährig): Wie Pflegefachhelfer — separate Landesregelung, an privaten Schulen ebenfalls potenziell bonusfähig.
Wer eine dieser Ausbildungen plant, sollte bei der konkreten Schule direkt nachfragen, ob sie am bayerischen Pflege- und Gesundheitsbonus teilnimmt — viele private Träger tun das inzwischen und geben die Schulgeldfreiheit an die Auszubildenden weiter.
Bayerischer Pflege- und Gesundheitsbonus: Schulgeldfreiheit für private Schulen
Neben der bundesweiten Ausgleichsfonds-Finanzierung hat Bayern ein eigenes Förderprogramm: den Pflege- und Gesundheitsbonus (auch „Pflegebonus für private berufliche Schulen" genannt). Er richtet sich gezielt an private Berufsfachschulen in Pflege- und Gesundheitsberufen, die nicht ohnehin über den PflBG-Ausgleichsfonds schulgeldfrei sind — insbesondere Pflegefachhilfe/Pflegefachassistenz, Heilerziehungspflege und Heilerziehungspflegehilfe sowie Physiotherapie, Ergotherapie und medizinisch-technische Assistenzberufe. Das ist die eigentliche bayernspezifische Schulgeld-Förderung.
Der Mechanismus: Verzichtet eine private Schule auf das Schulgeld, erhält sie dafür vom Freistaat einen Klassen- bzw. Jahrgangszuschuss (bei Vollklassen ab sechs Schülerinnen und Schülern). Beantragt wird die Förderung von der Schule selbst bei der zuständigen Bezirksregierung (z. B. Regierung von Oberbayern); fachlich zuständig ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP). Für Auszubildende bedeutet das: Bei der Schulanmeldung gezielt nachfragen, ob die Schule am Pflege- und Gesundheitsbonus teilnimmt — dann entfällt auch dort das Schulgeld, obwohl der Beruf nicht unter das Pflegeberufegesetz fällt.
Nicht zu verwechseln mit der bayerischen Heimaufsicht: Diese regelt die Qualitätssicherung in Pflegeeinrichtungen und hat mit der Schulfinanzierung nichts zu tun.
Realer Case: Familie M. aus Augsburg
Ausgangssituation 2025: Die Tochter (19) beginnt eine generalistische Pflegeausbildung an einer kirchlichen Pflegeschule in Augsburg. Die Schule ist staatlich anerkannt und über den Ausgleichsfonds refinanziert.
Was die Familie zahlt: 0 Euro Schulgeld. Eigenanteil: Anmeldegebühr (in vielen Schulen rund 50-100 Euro einmalig), Kittel und Lehrmittel (rund 100-150 Euro im ersten Jahr).
Was die Tochter monatlich bekommt: Im ersten Ausbildungsjahr 1.490,69 Euro brutto Ausbildungsvergütung, im zweiten Jahr 1.552,07 Euro, im dritten Jahr 1.653,38 Euro (Tariftabelle TVAöD-Pflege, Stand Mai 2026). Netto bleibt je nach Steuerklasse und Krankenkasse spürbar darunter.
Ergebnis: Über drei Ausbildungsjahre hinweg keine Schulgeld-Belastung; stattdessen rund 56.350 Euro brutto Vergütung insgesamt. Bei auswärtiger Unterbringung kann ergänzend Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Agentur für Arbeit beantragt werden.
Anonymisierter Fall. Konkrete Beträge variieren je Schule, Träger und Tarifvertrag (TVAöD, AVR Caritas, AVR Diakonie, Haus-Tarife).
Welche weiteren Förderungen gibt es für Pflegeauszubildende in Bayern?
Da Schulgeld weggefallen ist, drehen sich Förderfragen heute meist um den Lebensunterhalt während der Ausbildung. Relevante Programme:
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Bundesleistung der Agentur für Arbeit, wenn die Ausbildungsvergütung nicht für den Lebensunterhalt reicht — besonders bei auswärtiger Unterbringung.
- Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG): Bei Weiterbildung zur Fachkraft für Intensiv- oder Anästhesiepflege, Praxisanleitung oder PDL — Bundesleistung über das BAföG-Amt.
- Stipendien der Pflegeschulen: Einige kirchliche und private Träger vergeben eigene Stipendien für besonders engagierte Auszubildende — Bedingungen je Schule unterschiedlich.
- Bayerischer Pflegebonus für Pflegekräfte: Einmalige Sonderzahlung des Freistaats für examinierte Pflegekräfte in ambulanten und stationären Einrichtungen — nicht zu verwechseln mit dem oben beschriebenen Pflege- und Gesundheitsbonus für Schulen. Für Auszubildende meist nicht einschlägig — Voraussetzungen jährlich neu.
Häufige Fragen zur Pflegeausbildung in Bayern
Muss ich für die Pflegeausbildung in Bayern zahlen?
Nein. Die generalistische dreijährige Pflegeausbildung ist seit dem Pflegeberufegesetz (PflBG) von 2020 bundesweit und auch in Bayern schulgeldfrei. Finanziert wird sie über den Ausgleichsfonds nach §§ 26 ff. PflBG, in Bayern umgesetzt über den Pflegeausbildungsfonds Bayern. Stattdessen bekommen Auszubildende eine Ausbildungsvergütung von 1.490,69 Euro brutto im ersten Jahr (TVAöD-Pflege, Stand Mai 2026).
Gibt es ein ZBFS-Antragsverfahren für Pflegeschulgeld?
Nein, für die generalistische Pflegeausbildung nach PflBG gibt es kein individuelles Erstattungsverfahren beim ZBFS — die Refinanzierung läuft systemisch über den Ausgleichsfonds, nicht über Anträge der Auszubildenden. Quellen, die ein solches Programm bewerben, beziehen sich meist auf den Stand vor 2020 oder verwechseln mit anderen Berufen (Heilerziehungspflege, Pflegefachhelfer).
Was ist mit der Pflegefachhelfer-Ausbildung in Bayern?
Die staatlich geprüfte Pflegefachhelfer-Ausbildung (1-jährig) fällt nicht unter das Pflegeberufegesetz. Hier gelten landesrechtliche Regelungen. An staatlichen Schulen ist sie meist ohnehin schulgeldfrei; private Träger können zusätzlich über den bayerischen Pflege- und Gesundheitsbonus schulgeldfrei gestellt sein. Ist das nicht der Fall, hilft ggf. der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit.
Was, wenn ich an einer Schule außerhalb Bayerns ausgebildet werde?
Da die Schulgeldfreiheit bundesweit gilt, zahlen Sie auch außerhalb Bayerns kein Schulgeld an einer nach PflBG anerkannten Pflegeschule. Bei Wohnsitz in Bayern und Ausbildung in einem Nachbarbundesland greift die jeweilige Landes-Regelung — das Ergebnis (kein Schulgeld) ist aber dasselbe.
Kann ich Schulgeld in der Steuererklärung absetzen?
Bei der schulgeldfreien generalistischen Pflegeausbildung fällt kein absetzbares Schulgeld an. Für andere Ausbildungen mit tatsächlichem Schulgeld kann nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG ein Sonderausgabenabzug in Betracht kommen — bei steuerlichen Fragen lohnt eine Steuerberatung.
Was passiert, wenn ich die Ausbildung abbreche?
Bei Abbruch endet die Ausbildungsvergütung mit dem Vertragsende. Bereits ausgezahlte Vergütung muss nicht zurückgezahlt werden. Ein Wiedereinstieg in eine neue Pflegeausbildung ist grundsätzlich möglich — die Schulgeldfreiheit gilt erneut.
Zusammenfassung
Die generalistische Pflegeausbildung in Bayern ist seit dem Pflegeberufegesetz 2020 schulgeldfrei. Auszubildende zahlen nichts — finanziert wird die Ausbildung systemisch über den Ausgleichsfonds nach §§ 26 ff. PflBG (Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Bundesland und private Pflegeversicherung), in Bayern umgesetzt über den Pflegeausbildungsfonds Bayern (PAF). Es gibt kein individuelles „ZBFS-Antragsverfahren" für Pflegeschulgeld.
Was Auszubildende aktiv erhalten, ist die Ausbildungsvergütung nach TVAöD-Pflege — 1.490,69 Euro (1. Jahr) bis 1.653,38 Euro (3. Jahr) brutto monatlich (Stand Mai 2026). Für private Schulen in Pflegefachhilfe und Heilerziehungspflege gibt es zusätzlich den bayerischen Pflege- und Gesundheitsbonus, der auch dort das Schulgeld entfallen lassen kann. Nur wenige Sonderfälle wie Heilpädagogik fallen ganz aus beiden Systemen heraus. Weitere Themen: Pflegekammer 2026, Heimaufsicht je Bundesland, Landespflegegeld im Bundesländer-Vergleich und kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Quellen und Hinweise
- Pflegeberufegesetz (PflBG) §§ 26 ff. — Ausgleichsfonds und Refinanzierung der Pflegeausbildung
- § 33 PflBG i. V. m. der Pflegeausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV) — Beitragsquoten der Fondsträger
- TVAöD-Pflege — Tarifvertrag öffentlicher Dienst, Ausbildungsvergütung Pflegeberufe (gültig ab 1. Mai 2026)
- Pflegeausbildungsfonds Bayern GmbH (PAF Bayern) — Umlagefinanzierung der Pflegeausbildung in Bayern
- Bayerischer Pflege- und Gesundheitsbonus (Schulgeldersatz für private berufliche Schulen) — Bezirksregierungen, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP)
- § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG — Schulgeld als steuerliche Sonderausgabe (nur bei tatsächlichem Schulgeld)
- Bundesgesundheitsministerium — Pflegeberufegesetz und Schulgeldfreiheit
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) — Generalistische Pflegeausbildung
Stand: Mai 2026. Tarifbeträge und Förderquoten können sich durch neue Tarifrunden bzw. Verordnungsanpassungen ändern. Bei konkreten Fragen zur Ausbildungsfinanzierung an Ihrer Wunsch-Schule direkt nachfragen oder bei der Agentur für Arbeit (Berufsberatung) beraten lassen. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Sozial- oder Steuerberatung.

