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Wo bekomme ich Vordrucke für eine Vorsorgevollmacht?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 05. Juni 2026 um 04:15

Wo bekomme ich Vordrucke für eine Vorsorgevollmacht?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

TITEL: Wo bekomme ich kostenlose Vordrucke für eine Vorsorgevollmacht? ANTWORT: Es gibt mehrere kostenlose und seriöse Quellen für Vordrucke einer Vorsorgevollmacht — bezahlen musst du dafür nichts. Empfehlenswerte offizielle Anlaufstellen: - Bundesministerium der Justiz (BMJ): Das offizielle Formular samt Broschüre "Betreuungsrecht" gibt es kostenlos zum Download unter bmj.de. Die Broschüre erklärt jede Klausel verständlich — das ist die solideste Grundlage. - Bundesnotarkammer: Stellt ebenfalls ein Muster bereit und betreibt das Zentrale Vorsorgeregister (vorsorgeregister.de), bei dem du die Vollmacht für eine einmalige Gebühr registrieren kannst. - Betreuungsvereine vor Ort (z. B. SKM, Caritas, Diakonie, AWO): Geben Vordrucke aus und beraten persönlich, meist kostenlos oder gegen kleine Spende. - Betreuungsbehörde beim Amtsgericht oder Kreis/Stadt: Auch hier liegen Vordrucke aus, und die Unterschrift kann gegen 10 € öffentlich beglaubigt werden (§ 7 BtOG, seit der Betreuungsrechtsreform 2023). Drei Punkte, die in der Praxis oft schiefgehen: Erstens: Eine Vorsorgevollmacht sollte immer mit einer Patientenverfügung und idealerweise einer Betreuungsverfügung kombiniert werden — die drei Dokumente regeln verschiedene Lebensbereiche. Zweitens: Wenn die Vollmacht auch Immobiliengeschäfte oder Bankgeschäfte über größere Beträge umfassen soll, ist eine notarielle Beurkundung sinnvoll oder sogar zwingend (bei Grundstücken: § 29 GBO). Banken akzeptieren häufig nur ihre eigenen Bank-Vollmachten oder notariell beglaubigte Versionen — kläre das vorab mit der Hausbank. Drittens: Die öffentliche Beglaubigung der Unterschrift bei der Betreuungsbehörde (10 €) reicht für die meisten Alltagsfälle und ist deutlich günstiger als der Notar (ab ca. 60 € je nach Vermögen). Wichtig ist, dass die bevollmächtigte Person das Original im Bedarfsfall vorlegen kann — eine Kopie reicht in der Praxis oft nicht. Lege das Dokument also so ab, dass die Vertrauensperson schnell darauf zugreifen kann, und registriere es zusätzlich im Vorsorgeregister. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung — gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Patchwork-Familien lohnt der Gang zum Notar oder Fachanwalt.
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