Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
1 Ansicht

Wird Pflegezeit vom Arbeitgeber bezahlt?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 20. Juli 2026 um 04:15

Google PAA: "Wird Pflegezeit vom Arbeitgeber bezahlt?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Beschäftigte können sich für bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen, um akut die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. In dieser Zeit zahlen Sie als Arbeitgeber in der Regel kein Entgelt.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 22 Std.

Nein, die Pflegezeit nach § 3 PflegeZG ist unbezahlt. Der Arbeitgeber muss dich zwar für bis zu 6 Monate ganz oder teilweise freistellen, aber Lohn zahlt er in dieser Zeit nicht. Das gilt genauso für die Familienpflegezeit nach § 2 FPflegeZG (Reduzierung auf mindestens 15 Stunden/Woche für bis zu 24 Monate). Du meinst in deiner Frage aber vermutlich die kurzfristige Arbeitsverhinderung — die bis zu 10 Arbeitstage, um in einer akuten Pflegesituation die Versorgung zu organisieren. Auch hier zahlt der Arbeitgeber in aller Regel kein Entgelt. Dafür gibt es das Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Abs. 3 SGB XI als Lohnersatz: - ca. 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (Deckelung wie beim Krankengeld) - bis zu 10 Arbeitstage pro Kalenderjahr und pflegebedürftigem nahen Angehörigen - Antrag bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, nicht bei deiner eigenen - ärztliche Bescheinigung über die akute Pflegesituation erforderlich Für die längere Pflegezeit und Familienpflegezeit gibt es kein Pflegeunterstützungsgeld, aber du kannst ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen — bis zu 50 % des ausgefallenen Nettogehalts, in Raten nach Ende der Pflegezeit zurückzuzahlen. Beachte auch die Schwellen beim Arbeitgeber: Anspruch auf Pflegezeit besteht erst ab mehr als 15 Beschäftigten, auf Familienpflegezeit erst ab mehr als 25 Beschäftigten. Die 10-Tage-Regelung und das Pflegeunterstützungsgeld gelten dagegen unabhängig von der Betriebsgröße. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.