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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Welche Pflegeleistungen gibt es 2026 im Überblick?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 19. Juli 2026 um 04:15

Google PAA: "Welche Leistungen der Pflegeversicherung gibt es im Jahr 2026?"

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 12 Std.

Die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung 2026 im Überblick — sortiert nach Zweck: Geldleistungen ab Pflegegrad 2 (§ 37 SGB XI): - PG 2: 347 €/Monat - PG 3: 599 €/Monat - PG 4: 800 €/Monat - PG 5: 990 €/Monat Pflegegrad 1 bekommt kein Pflegegeld, dafür den Entlastungsbetrag von 131 €/Monat (§ 45b SGB XI). Für die Entlastung der Pflegeperson: - Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI) mit gemeinsamem Jahresbudget von 3.539 € (§ 42a SGB XI), maximal 6 Wochen VP pro Jahr - Bei naher Verwandtschaft ist die Erstattung auf das 1,5-fache des Pflegegeldes gedeckelt (z. B. PG 3: 898,50 €/Jahr), Fahrtkosten und Verdienstausfall zählen extra - Pflegeunterstützungsgeld: bis 10 Arbeitstage pro Jahr Lohnersatz für kurzfristige Arbeitsverhinderung (§ 44a Abs. 3 SGB XI) - Pflegezeit bis 6 Monate (§ 3 PflegeZG) und Familienpflegezeit bis 24 Monate (§ 2 FPflegeZG) Für den Alltag zu Hause: - Entlastungsbetrag 131 €/Monat ab PG 1 (§ 45b SGB XI) für Alltagshilfe, Betreuung, Haushalt - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 €/Monat ab PG 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI) — die klassische Pflegebox - Hausnotruf bis 27 €/Monat ab PG 1 (§ 40 Abs. 1 SGB XI) - Kombinationsleistung Geld + Sachleistung (§ 38 SGB XI) Für die Wohnung: - Wohnumfeld-Zuschuss bis 4.180 € pro Maßnahme ab PG 1 (§ 40 Abs. 4 SGB XI), z. B. für bodengleiche Dusche, Treppenlift, Rampe. Antrag immer vor Auftragsvergabe. - Wohngruppenzuschlag 224 €/Monat pro Bewohner (§ 38a SGB XI) Beratung und Begutachtung: - Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kostenlos, auf Wunsch zu Hause - Begutachtungsfrist 25 Arbeitstage (§ 18 Abs. 3 SGB XI), sonst 70 € pro Woche Verzögerung an den Antragsteller Die genauen Beträge für Pflegesachleistungen (ambulanter Dienst) und Vollstationär habe ich hier bewusst nicht aufgeführt — die hängen von der Konstellation ab und lohnen eine individuelle Kalkulation. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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