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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Wird das Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt gekürzt?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 18. Juli 2026 um 04:15

Wird der Krankenhausaufenthalt vom Pflegegeld abgezogen?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 12 Std.

TITEL: Wird das Pflegegeld bei Krankenhausaufenthalt gekürzt? ANTWORT: Ja, aber erst nach einer Übergangsfrist. Geregelt ist das in § 37 Abs. 2 SGB XI: - Die ersten 4 Wochen (28 Kalendertage) Krankenhausaufenthalt läuft das Pflegegeld unverändert weiter. - Ab dem 29. Tag wird das Pflegegeld für die Dauer des Aufenthalts eingestellt. - Am Tag der Entlassung lebt der Anspruch wieder auf. Dieselbe 4-Wochen-Frist mit vollem Pflegegeld gilt auch für stationäre Reha-Aufenthalte. Bei Kurzzeitpflege gilt eine andere Regel: Dort wird das Pflegegeld während der Dauer nur zur Hälfte weitergezahlt (bis zu 8 Wochen im Jahr). Ein Beispiel: Dein Angehöriger mit Pflegegrad 3 (599 €/Monat) kommt am 10. eines Monats ins Krankenhaus. Bleibt er 3 Wochen, ändert sich nichts. Bleibt er 6 Wochen, wird ab dem 29. Tag tageweise gekürzt (599 € ÷ 30 × betroffene Tage). Es zählen Kalendertage, keine Arbeitstage. Zwei praktische Hinweise: Bei absehbaren Aufenthalten innerhalb der 4 Wochen musst du der Pflegekasse nichts extra melden. Bei längerer Verweildauer meldet das Krankenhaus die Daten ohnehin an die Kasse. Kommt es zu mehreren aufeinanderfolgenden Klinik- oder Reha-Aufenthalten mit kurzen Zwischenzeiten zu Hause, prüft die Pflegekasse manchmal, ob sie diese als zusammenhängend wertet. Dann kann die 28-Tage-Frist streitig werden — in dem Fall lohnt sich ein schriftlicher Einwand mit Nachweis der Entlassung und der häuslichen Pflege dazwischen. Was auch nach 28 Tagen NICHT gekürzt wird: - Entlastungsbetrag (131 €/Monat), ohnehin zweckgebunden für ambulante Leistungen - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (42 €/Monat) - Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung der Pflegeperson, sofern die Pflege zu Hause fortgesetzt wird Die Sachleistung (ambulanter Pflegedienst) wird während des Krankenhausaufenthalts sowieso nicht abgerechnet, weil kein Einsatz stattfindet — hier stellt sich die Kürzungsfrage gar nicht. Wenn die Kasse nach dem Aufenthalt zu viel oder zu wenig auszahlt, lohnt sich eine schriftliche Nachfrage mit Verweis auf den genauen Entlassungstag.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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