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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 18. Juli 2026 um 04:15

Google PAA: "Was muss ich tun, um Pflegegrad zu beantragen?"

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 12 Std.

Der Weg zum Pflegegrad läuft in drei Schritten ab und beginnt mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse. Die Pflegekasse ist immer bei der Krankenkasse angesiedelt — also AOK, Barmer, TK, IKK usw. Ein Anruf, ein Brief oder das Online-Formular auf der Kassen-Website genügt (§ 33 SGB XI). Wichtig: Der Tag der Antragstellung ist der Stichtag. Wird der Pflegegrad später bewilligt, zahlt die Kasse rückwirkend ab diesem Tag. Also lieber früh anrufen, auch wenn noch nicht alle Unterlagen bereitliegen. So läuft der weitere Ablauf: 1. Die Pflegekasse schickt einen Fragebogen zum Ausfüllen (Angaben zur Person, zu Erkrankungen, zur Wohnsituation). 2. Der Medizinische Dienst (MD) meldet sich für einen Begutachtungstermin — meist zu Hause, manchmal nach Aktenlage (§ 18 Abs. 2a SGB XI). 3. Nach der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse per Bescheid. Frist: 25 Arbeitstage ab Antragstellung (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Wird sie überschritten, stehen dem Antragsteller 70 € pro angefangener Woche Verzögerung zu. Für die Begutachtung selbst gut vorbereiten: - Pflegetagebuch über 1–2 Wochen führen (was wird wann benötigt, wie lange dauert es) - alle Arztbriefe, Medikamentenpläne, Krankenhausberichte bereitlegen - eine Vertrauensperson beim Termin dabei haben, die mitschreibt und ergänzt - keine "besseren Tage" zeigen — der Gutachter muss den Alltag realistisch sehen Der MD bewertet in sechs Modulen (Mobilität, Kognition, Verhalten, Selbstversorgung, krankheitsbezogene Anforderungen, Alltagsgestaltung). Ab 27 Punkten gibt es Pflegegrad 2, ab 47,5 Pflegegrad 3 und so weiter. Fällt der Bescheid niedriger aus als erwartet, hast du einen Monat Zeit für den Widerspruch (§ 84 SGG). Das ist häufig erfolgreich, gerade wenn die Alltagseinschränkungen im Termin nicht klar geworden sind. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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