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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Pflegegrad beantragen — welche Unterlagen und Schritte brauche ich?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 20. Juli 2026 um 04:15

Was benötige ich, um einen Pflegegrad zu beantragen?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 22 Std.

Für den Antrag selbst brauchst du erst einmal nichts weiter als einen formlosen Antrag bei der Pflegekasse (§ 33 SGB XI). Die Pflegekasse sitzt bei derselben Stelle wie die Krankenkasse — ein Anruf, eine E-Mail oder ein kurzer Brief mit der Bitte um „Feststellung der Pflegebedürftigkeit" reicht. Wichtig ist das Datum: Der Tag der Antragstellung ist der Stichtag, ab dem später rückwirkend gezahlt wird, wenn ein Pflegegrad bewilligt wird. Nach dem Antrag schickt die Kasse ein Antragsformular zu. Dort werden abgefragt: persönliche Daten der pflegebedürftigen Person, Krankenversicherung, behandelnde Ärzte und ob bereits ein Pflegedienst tätig ist. Für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) solltest du folgende Unterlagen bereitlegen: - aktuelle Arztbriefe, Diagnosen, Klinikentlassungsberichte - Medikamentenplan - Liste vorhandener Hilfsmittel (Rollator, Pflegebett, Inkontinenzmaterial etc.) - Kontaktdaten der behandelnden Ärzte - ein Pflegetagebuch über 1 bis 2 Wochen (Zeitangaben, wo bei welcher Verrichtung wie viel Hilfe nötig ist) Der MD bewertet dann sechs Module (§ 14 SGB XI): Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, krankheitsbedingte Anforderungen und Alltagsgestaltung. Aus der Punktsumme ergibt sich der Pflegegrad — ab 12,5 Punkten PG 1, ab 27 PG 2, ab 47,5 PG 3. Zum Begutachtungstermin selbst: Sei anwesend, wenn du pflegst. Der Gutachter fragt oft nach guten Momenten, du kennst aber die kritischen. Beschreibe den Alltag realistisch — nicht dramatisiert, aber auch nicht beschönigt. Viele Familien machen den Fehler, aus Stolz zu sagen „geht schon", und bekommen dann eine zu niedrige Einstufung. Fristen zur Orientierung: Die Kasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Wird sie später fertig, bekommst du 70 € pro angefangener Woche Verzögerung. Falls der Bescheid am Ende zu niedrig ausfällt: Ein Monat Widerspruchsfrist ab Zugang (§ 84 SGG), auch dieser Widerspruch geht formlos. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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