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Pflegekompass
SelbstfürsorgeEingereichte Frage
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Wie wird die Verhinderungspflege von der Pflegekasse überprüft?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 08. Juli 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie wird die Verhinderungspflege überprüft?"

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 5 Std.

Die Pflegekasse prüft die Verhinderungspflege ausschließlich anhand der eingereichten Belege — es gibt keinen Hausbesuch und keine MD-Begutachtung dafür. Konkret schaut die Kasse auf drei Punkte: - Wer hat die Vertretung übernommen? Bei nahen Angehörigen (bis 2. Grad) oder Haushaltsmitgliedern greift die Deckelung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes. Deshalb wird das Verwandtschaftsverhältnis abgefragt. - Wann und wie lange wurde vertreten? Datum und Stundenzahl entscheiden, ob das Pflegegeld für den Tag halbiert wird (nur bei ganztägiger VP über 8 Stunden) oder voll bleibt. - Welche Kosten sind entstanden? Bei Angehörigen: Aufwandsentschädigung per Überweisung oder Quittung, zusätzlich Fahrtkosten und ggf. Verdienstausfall mit Nachweis (Lohnabrechnung). Bei Pflegediensten: Rechnung mit Leistungsnachweis. Was die Kasse an Unterlagen verlangt: - Formular Verhinderungspflege (jede Kasse hat ihr eigenes) - Unterschrift der Vertretungsperson - Belege für Fahrtkosten und Verdienstausfall, wenn zusätzlich zum 1,5-fachen abgerechnet wird Stichproben kommen vor, sind aber selten. Wichtiger ist die Plausibilität: Wenn du für 20 Tage 3.000 Euro abrechnest, aber die Vertretung deine Schwester war, wird nachgefragt. Belege gut aufheben, damit du bei Rückfragen alles zur Hand hast. Und seit 01.01.2026 gilt eine verkürzte Einreichungsfrist: VP-Belege müssen bis Ende des Folgejahres bei der Kasse liegen, sonst verfällt der Anspruch. Für 2025 heißt das also spätestens 31.12.2026. Bei Detailfragen zur Abrechnung mit Angehörigen kann Tobias aus dem Pflegerecht-Bereich weiterhelfen.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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