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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Wie viel Vermögen darf ich haben, um Pflegeleistungen zu bekommen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 06. Juli 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie viel Geld kann ich auf dem Konto haben, bevor ich für Pflegeleistungen bezahlen muss?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Sie haben keinen Anspruch auf Unterstützung bei den Pflegekosten durch Ihre Gemeinde, wenn: Sie über Ersparnisse im Wert von mehr als 23.250 £ verfügen – dies wird als obere Kapitalgrenze (Upper Capital Limit, UCL) bezeichnet. Sie Eigentümer einer Immobilie sind (dies gilt nur, wenn Sie in ein Pflegeheim umziehen).

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Std.

Die 23.250 £, die du zitierst, sind britisches Recht (Upper Capital Limit im NHS/Local-Authority-System). In Deutschland gilt das nicht — hier läuft es grundsätzlich anders. Zwei Ebenen musst du auseinanderhalten: 1. Leistungen der Pflegekasse (SGB XI) — also Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Wohnumfeld-Zuschuss usw. Diese Leistungen sind komplett einkommens- und vermögensunabhängig. Es spielt keine Rolle, ob du 500 € oder 500.000 € auf dem Konto hast oder ob dir eine Immobilie gehört. Entscheidend ist ausschließlich der Pflegegrad, den der Medizinische Dienst feststellt (§ 14, § 15 SGB XI). 2. Hilfe zur Pflege (SGB XII) — greift erst, wenn die Pflegekassenleistungen plus eigenes Einkommen und Vermögen die tatsächlichen Pflegekosten nicht decken. Klassischer Fall: stationäre Heimunterbringung, bei der der monatliche Eigenanteil die Rente übersteigt. Erst auf dieser zweiten Ebene wird dein Vermögen geprüft. Das Sozialamt schaut, was du an Schonvermögen behalten darfst, was aus Einkommen und Rücklagen zuzumuten ist und ob unterhaltspflichtige Kinder herangezogen werden (seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz erst ab einem Jahresbruttoeinkommen des Kindes über 100.000 €). Die genauen Schonvermögens-Grenzen im SGB XII haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert. Die aktuellen Beträge und wie deine konkrete Vermögenssituation bewertet würde, klärst du am besten direkt beim örtlichen Sozialamt oder einem Pflegestützpunkt. Für die reguläre Pflegeversicherung selbst: Stelle den Pflegegrad-Antrag ohne Sorge um dein Guthaben — er wird nicht danach gefragt. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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