Zum Hauptinhalt springen
Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
0 Ansichten

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 1?

P
Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 28. Juli 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 1?"

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Std.

Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld — das startet erst ab Pflegegrad 2. Die zentrale Geldleistung bei PG 1 ist der Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI). Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Du bekommst ihn also nicht aufs Konto ausgezahlt, sondern reichst Rechnungen bei der Pflegekasse ein und lässt dir die Beträge erstatten. Was damit finanziert werden kann: - Betreuungs- und Entlastungsangebote nach Landesrecht (z. B. Alltagsbegleitung, Demenzbetreuung) - haushaltsnahe Dienstleistungen über anerkannte Anbieter - Tages- oder Nachtpflege - Kurzzeitpflege - teilweise auch Leistungen ambulanter Pflegedienste (nicht körperbezogene Pflege) Nicht verbrauchte Beträge lassen sich ansparen und noch bis zum 30.06. des Folgejahres nutzen. Dazu kommen bei Pflegegrad 1 noch weitere Leistungen, die zusammen deutlich mehr wert sind als die 131 €: - Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 €/Monat (Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen — meist als „Pflegebox" von Anbietern zusammengestellt, § 40 Abs. 2 SGB XI) - Hausnotruf: Zuschuss bis 27 €/Monat plus einmalige Anschaffung bis 10,49 € (§ 40 Abs. 1 SGB XI) - Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis 4.180 € pro Maßnahme, z. B. für bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Treppenlift (§ 40 Abs. 4 SGB XI) — Antrag unbedingt VOR Auftragsvergabe - Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, kostenlos - Pflegekurse für Angehörige (§ 45 SGB XI), kostenlos Was Pflegegrad 1 NICHT enthält: kein Pflegegeld, keine ambulante Pflegesachleistung im klassischen Sinn, keine Verhinderungspflege, keine Kurzzeitpflege als eigenes Budget (die Kurzzeitpflege lässt sich aber über den Entlastungsbetrag anteilig finanzieren). Wenn der Pflegebedarf im Alltag deutlich mehr Unterstützung braucht als „gelegentliche Hilfe", lohnt sich der Blick auf die Begutachtungspunkte: Die Schwelle zu PG 2 liegt bei 27 Punkten (PG 1: 12,5 bis unter 27). Eine Höherstufung ist jederzeit formlos beantragbar.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
Teilen:WhatsAppFacebook

Ihre Antwort

Keine Anmeldung nötig

Ähnliche Fragen

Andere haben Folgendes gefragt — vielleicht ist die Antwort auch für Sie hilfreich.