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Wie hoch ist der Wohngruppenzuschlag bei Pflegegrad 2?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 28. Juli 2026 um 04:15

Wie hoch ist der Wohngruppenzuschlag bei Pflegegrad 2?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 2 Std.

TITEL: Wie hoch ist der Wohngruppenzuschlag bei Pflegegrad 2? ANTWORT: Der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI beträgt 224 € pro Monat — und zwar unabhängig vom Pflegegrad. Ob PG 1, PG 2 oder PG 5 spielt für die Höhe keine Rolle, jeder anspruchsberechtigte Bewohner bekommt den gleichen Betrag. Damit die Kasse zahlt, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein: - Mindestens drei pflegebedürftige Personen leben in einer ambulant betreuten Wohngruppe zusammen (WG-Charakter, kein Heim). - Alle Bewohner haben mindestens Pflegegrad 1. - Die Gruppe hat gemeinschaftlich eine Person beauftragt, die organisatorische, verwaltende, betreuende oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernimmt — die sogenannte Präsenzkraft. Diese Person darf keine Pflege im engeren Sinne leisten, das läuft weiter über den Pflegedienst. - Die Wohnform ist selbstbestimmt organisiert, nicht mit Vollversorgung wie in einer stationären Einrichtung. Der Zuschlag ist zweckgebunden für die Präsenzkraft und wird von der Pflegekasse direkt an den Bewohner oder — je nach Vereinbarung — an die WG-Kasse überwiesen. Beantragt wird er formlos bei der jeweiligen Pflegekasse, mit Nachweisen zur WG-Struktur und zur beauftragten Kraft. Zusätzlich zum monatlichen Zuschlag gibt es die einmalige Anschubfinanzierung nach § 45e SGB XI: bis zu 2.613 € pro Person, maximal 10.452 € pro Wohngruppe, für die altersgerechte oder barrierefreie Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung. Und der Wohnumfeld-Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI erhöht sich in dieser Konstellation auf bis zu 16.720 € pro Maßnahme (4 × 4.180 €). Mein Tipp aus der Praxis: Der Wohngruppenzuschlag wird oft übersehen, weil viele Familien gar nicht wissen, dass ihre Wohnform als ambulant betreute WG zählt. Wenn Vater und zwei weitere Bewohner mit Pflegegrad in einer gemeinsamen Wohnung leben und eine Hauswirtschafts- oder Betreuungskraft gemeinsam bezahlen — das kann bereits die Voraussetzungen erfüllen. Ein Anruf beim Pflegestützpunkt klärt das schnell. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Beratung im Einzelfall.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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