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Pflegekompass
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Wer bekommt die 125 Euro bei Pflegegrad 1?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 28. Juli 2026 um 04:15

Wer bekommt die 125 € bei Pflegegrad 1?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 2 Std.

Die 125 € gibt es in dieser Höhe seit 2025 nicht mehr — der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI liegt seit dem 01.01.2025 bei 131 €/Monat. Diesen Betrag bekommt jede Person mit anerkanntem Pflegegrad, also auch mit Pflegegrad 1. Das Geld wird allerdings nicht ausgezahlt. Es ist zweckgebunden und kann nur für bestimmte, anerkannte Leistungen verwendet werden: - Angebote zur Unterstützung im Alltag (z. B. anerkannte Alltagsbegleiter, Betreuungsdienste — je nach Landesrecht unterschiedlich) - Tages- oder Nachtpflege - Kurzzeit- oder Verhinderungspflege - Bei Pflegegrad 1 zusätzlich: ambulante Pflegesachleistungen, also auch körperbezogene Pflege (bei Pflegegrad 2 bis 5 ist das nicht möglich) So läuft die Abrechnung: Der Dienstleister rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Alternativ zahlst du zunächst selbst, reichst die Rechnung bei der Pflegekasse ein und bekommst den Betrag erstattet. Eine Barauszahlung ohne Beleg gibt es nicht. Ungenutzte Beträge verfallen nicht sofort — sie können bis zum 30.06. des Folgejahres angespart und verwendet werden. Wer den Entlastungsbetrag also nicht monatlich braucht, kann ihn z. B. für eine intensivere Betreuungsphase sammeln. Wichtig bei der Anbieterwahl: Nur nach jeweiligem Landesrecht anerkannte Anbieter dürfen über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Die Landesbehörden führen entsprechende Listen, und auch deine Pflegekasse gibt darüber verbindlich Auskunft.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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