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Pflegekompass
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Wie hoch sind die Pflegeversicherungs-Leistungen 2026?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 10. Juli 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie hoch sind die Leistungen der Pflegeversicherung im Jahr 2026?"

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Die zentralen Leistungsbeträge 2026 sind gegenüber 2025 unverändert. Hier die wichtigsten Zahlen im Überblick: Pflegegeld pro Monat (§ 37 SGB XI): - Pflegegrad 1: kein Pflegegeld - Pflegegrad 2: 347 € - Pflegegrad 3: 599 € - Pflegegrad 4: 800 € - Pflegegrad 5: 990 € Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 131 €/Monat ab Pflegegrad 1, zweckgebunden für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nicht abgerufene Beträge lassen sich bis 30.06. des Folgejahres nachnutzen. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (§§ 39, 42, 42a SGB XI): Seit 01.07.2025 gibt es ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 €. Verhinderungspflege ist bis zu 6 Wochen (42 Tage) pro Jahr möglich. Bei Ersatzpflege durch nahe Angehörige (bis 2. Grad) oder Haushaltsmitglieder ist die Erstattung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes pro Jahr begrenzt — nachweisbare Fahrtkosten und Verdienstausfall kommen bis zur Budgetgrenze extra dazu. Neu ab 01.01.2026: Belege für Verhinderungspflege müssen bis Ende des Folgejahres eingereicht werden. Ältere Ansprüche aus 2022, 2023 und 2024 sind damit verfallen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI): 42 €/Monat ab Pflegegrad 1 (Pflegebox). Hausnotruf (§ 40 Abs. 1 SGB XI): bis 25,50 €/Monat Zuschuss ab Pflegegrad 1, plus 10,49 € einmalig für die Anschaffung. Wohnumfeld-Zuschuss (§ 40 Abs. 4 SGB XI): bis 4.180 € pro Maßnahme (z. B. bodengleiche Dusche, Treppenlift, Türverbreiterung). In Wohngruppen bis 16.720 € gemeinsam. Wichtig: Antrag immer vor Auftragsvergabe. Wohngruppen-Zuschlag (§ 38a SGB XI): 224 €/Monat pro Bewohner in einer ambulant betreuten Wohngruppe ab Pflegegrad 1. Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst) und Leistungen der vollstationären Pflege sind zum 01.01.2025 um 4,5 % angehoben worden — die konkreten Höchstbeträge pro Pflegegrad erfährst du bei deiner Pflegekasse oder im Pflegestützpunkt, weil die Zusammensetzung im Einzelfall (Kombinationsleistung, Sachleistungsanteil) individuell ist. Nicht mit der Pflegeversicherung verwechseln: Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt 2026 bei 3,6 % (kinderlos ab 23 Jahre: 4,2 %), mit Kinder-Abschlägen ab dem zweiten Kind.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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