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Pflegekompass
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Wie hoch ist der Pflegeversicherungs-Beitrag ab 2026?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 10. Juli 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie hoch ist der allgemeine Beitragssatz in der Pflegeversicherung ab 2026?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): 2026 beträgt der allgemeine Beitragssatz 3,6 Prozent. Für Familien mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren gelten reduzierte Beiträge. Für kinderlose Beschäftigte ab 23 Jahren kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten dazu.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung liegt 2026 bei 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen davon je die Hälfte, also je 1,8 Prozent. Beim persönlichen Beitrag kommt es aber auf die Lebenssituation an: - Kinderlose ab 23 Jahre zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten. Der Gesamtbeitrag steigt damit auf 4,2 Prozent, und dieser Zuschlag geht allein zulasten des Arbeitnehmers. - Eltern mit einem Kind zahlen den Regelsatz von 3,6 Prozent. - Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren greift der Eltern-Abschlag nach dem PUEG (§ 55 Abs. 3 SGB XI): - 2 Kinder: 3,35 Prozent - 3 Kinder: 3,10 Prozent - 4 Kinder: 2,85 Prozent - 5 oder mehr Kinder: 2,60 Prozent Der Abschlag gilt nur so lange, wie die Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sobald das zweite Kind 25 wird, fällt dessen Abschlag weg, und der Beitragssatz rutscht eine Stufe hoch. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bundeseinheitlich bei 5.512,50 Euro pro Monat. Was über dieser Grenze verdient wird, ist beitragsfrei. Für den Nachweis der Kinder gegenüber Arbeitgeber und Pflegekasse gilt das digitale Verfahren, das seit Juli 2025 flächendeckend läuft. In den meisten Fällen ist der Abschlag also automatisch berücksichtigt. Falls auf der Gehaltsabrechnung trotzdem der volle Satz auftaucht, lohnt sich eine Rückfrage bei der Lohnbuchhaltung — die Kinder müssen dort hinterlegt sein.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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