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Pflegekompass
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Wie hoch ist der monatliche Eigenanteil im Pflegeheim 2026?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 08. Juli 2026 um 04:15

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim? Der durchschnittliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz im ersten Jahr liegt seit dem 1. Januar 2026 bei rund 3.245 Euro pro Monat. Die tatsächlichen Kosten variieren jedoch deutlich je nach Bundesland – von etwa 2.900 Euro bis über 4500 Euro.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 5 Std.

TITEL: Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim 2026? ANTWORT: Hallo, die Zahl stimmt in der Größenordnung: Der bundesweite Durchschnitt für den Eigenanteil im ersten Jahr liegt 2026 bei rund 3.200 bis 3.300 Euro pro Monat. Die Spanne zwischen den Bundesländern ist enorm — Sachsen-Anhalt und Thüringen liegen am unteren Ende, Nordrhein-Westfalen, Bayern und das Saarland deutlich darüber. Der Eigenanteil setzt sich aus vier Bausteinen zusammen, die im Heimvertrag getrennt ausgewiesen sein müssen: 1. Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) — der reine Pflegeanteil, gleich hoch für alle Bewohner der Einrichtung, unabhängig vom Pflegegrad (PG 2 bis 5). 2. Unterkunft und Verpflegung — Zimmer, Essen, Reinigung. 3. Investitionskosten — anteilige Gebäude- und Instandhaltungskosten. 4. Ausbildungsumlage — Beitrag zur Finanzierung der Pflegeausbildung. Der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI mindert dabei ausschließlich den EEE, nicht die anderen drei Positionen. Die Staffelung: - 1. Jahr im Heim: 15 Prozent Zuschuss auf den EEE - 2. Jahr: 30 Prozent - 3. Jahr: 50 Prozent - ab dem 4. Jahr: 75 Prozent Deshalb der Zusatz "im ersten Jahr" bei der 3.245-Euro-Angabe — nach vier Jahren im Heim ist der Eigenanteil spürbar niedriger, meist um 500 bis 900 Euro pro Monat. Wenn Rente und Vermögen des Pflegebedürftigen den Eigenanteil nicht decken, greift die Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII beim Sozialamt. Kinder werden erst herangezogen, wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt (Angehörigen-Entlastungsgesetz). Mein Tipp aus der Praxis: Vor Heimeinzug immer den Kostenvoranschlag der konkreten Einrichtung anfordern, nicht mit Durchschnittswerten kalkulieren. Zwei Heime im selben Landkreis können 400 bis 600 Euro auseinanderliegen. Und den Antrag auf Hilfe zur Pflege parallel zum Heimeinzug stellen — nicht erst wenn das Vermögen aufgebraucht ist, denn Sozialhilfe zahlt nicht rückwirkend. Die konkrete rechtliche Prüfung der Unterhaltspflicht bei Angehörigen macht Tobias am besten.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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