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Pflegekompass
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Wie bekomme ich das Merkzeichen aG bei 100 Prozent GdB und G?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 17. Juli 2026 um 04:15

gibts auch ein viedeo dazu wie zum Merkzeichen "aG" komme ? 100% und "G" habe ich aber das Versorgungsamt weigert sich beharrlich mir das kleine a zuzugestehen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 7 Std.

Das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) ist streng geregelt und wird von den Versorgungsämtern eng ausgelegt. Ein hoher GdB von 100 und das Merkzeichen G reichen dafür allein nicht aus — die beiden Kriterien haben unterschiedliche Prüfmaßstäbe. Voraussetzung nach § 229 Abs. 3 SGB IX: Du musst dich wegen der Schwere deines Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb deines Kraftfahrzeugs bewegen können. Klassische Fallgruppen sind zum Beispiel Querschnittslähmung, Doppelamputation, schwerste Herz- oder Lungenerkrankungen (z. B. NYHA IV, Sauerstoffpflicht), fortgeschrittene neurologische Erkrankungen mit weitgehendem Verlust der Gehfähigkeit. Die Rechtsprechung (BSG, Urteile B 9 SB 1/16 R und B 9 SB 1/20 R) verlangt, dass die Gehfähigkeit „auf das Schwerste eingeschränkt" ist — nicht nur eine erhebliche Beeinträchtigung wie beim Merkzeichen G. Wenn du überzeugt bist, dass du die Voraussetzungen erfüllst, sind das die üblichen Schritte: - Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid binnen eines Monats ab Zugang (§ 84 SGG). Reicht formal ein Satz, Begründung kann nachgereicht werden. - Ausführliche fachärztliche Stellungnahmen einholen, in denen die tatsächliche Gehstrecke, Pausenbedürftigkeit, Hilfsmittelnutzung und Belastbarkeit konkret beschrieben werden — keine allgemeinen Diagnosen, sondern Funktionsbefund. - Wenn möglich einen Gehtest / eine funktionelle Belastungserprobung dokumentieren lassen. - Nach ablehnendem Widerspruchsbescheid: Klage beim Sozialgericht innerhalb eines Monats (§ 87 SGG). Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Sehr empfehlenswert an dieser Stelle ist die Unterstützung durch einen Sozialverband wie VdK oder SoVD — die vertreten dich im Widerspruchs- und Klageverfahren gegen einen geringen Jahresbeitrag und haben in aG-Verfahren viel Routine. Kurzer Hinweis noch: Das Thema Merkzeichen aG gehört ins Schwerbehindertenrecht (SGB IX), nicht in die Pflegeversicherung (SGB XI). Wir haben zu diesem speziellen Feld kein Video im Kanal. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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