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Pflegekompass
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Wie beantrage ich Verhinderungspflege richtig?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 27. Juni 2026 um 04:15

Den Antrag auf Verhinderungspflege finden Sie als PDF-Formular online auf den Webseiten der zuständigen Pflegekassen. Dieser muss von der pflegebedürftigen Person gestellt werden. Dort müssen Informationen zur Verhinderung der Pflegeperson eingetragen werden.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 6 Std.

Verhinderungspflege wird bei der zuständigen Pflegekasse der pflegebedürftigen Person beantragt, nicht bei der Krankenkasse. Jede Pflegekasse hat ein eigenes Formular, das du auf deren Website findest — alternativ reicht auch ein formloser Antrag per Brief oder Telefon. Wichtig: Antragsteller ist immer die pflegebedürftige Person (bzw. der Bevollmächtigte), nicht die einspringende Ersatzpflegekraft. Diese Angaben gehören in den Antrag: - Name, Versichertennummer und Pflegegrad der pflegebedürftigen Person - Zeitraum der Verhinderung (Datum von/bis, bei stundenweiser VP: konkrete Stunden) - Name und Verhältnis der Ersatzpflegeperson zum Pflegebedürftigen (wegen 1,5-fach-Begrenzung bei nahen Angehörigen) - Höhe der Aufwendungen (bei Angehörigen) oder Rechnung des Pflegedienstes Voraussetzungen nach § 39 SGB XI: - Pflegegrad 2 oder höher - Die Hauptpflegeperson hat die pflegebedürftige Person seit mindestens 6 Monaten in häuslicher Umgebung gepflegt (Vorpflegezeit) - Die Verhinderung muss tatsächlich stattgefunden haben (Urlaub, Krankheit, Termin) Der Antrag kann vor oder nach der Verhinderung gestellt werden. In der Praxis machen die meisten Familien das nachträglich: VP durchführen, Belege sammeln, Antrag mit Belegen einreichen, Kasse erstattet auf das angegebene Konto. Budget 2026: 3.539 € pro Jahr gemeinsam mit der Kurzzeitpflege (§ 42a SGB XI), maximal 6 Wochen pro Kalenderjahr. Bei Ersatzpflege durch Angehörige bis zum 2. Grad oder Haushaltsmitglieder ist die Erstattung auf das 1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes begrenzt — bei Pflegegrad 3 also 898,50 € pro Jahr. Nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall kommen extra obendrauf, bis das Gesamtbudget ausgeschöpft ist. Wichtige Frist seit dem 01.01.2026: Belege müssen bis zum Ende des Folgejahres eingereicht werden. VP-Aufwendungen aus 2024 sind seit Jahresbeginn verfallen, für 2025er Belege hast du bis Ende 2026 Zeit. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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