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Vorsorgevollmacht bei Trade Republic — wie absichere ich Zugriff bei Handlungsunfähigkeit?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 27. Juni 2026 um 04:15

Trade Republic bietet keine Bankenvollmacht an und verweißt nur darauf, dass ein Zugriff Dritter erst nach meinem Tod möglich wäre. Ist das wirklich erlaubt oder wie komme ich zu einer Vollmacht, dass auch während ich noch lebe, aber Handlungsunfähig bin, mein Bevollmächtiger Zugriff auf meine Sparpläne erhält?

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 6 Std.

Das ist ein bekanntes Problem bei Trade Republic und einigen anderen Neobrokern: Sie bieten kein eigenes Vollmachtsformular für den Lebzeitenfall an und verweisen Angehörige auf den Erbfall. Das ist keine gesetzliche Regelung, sondern eine Geschäftsentscheidung des Anbieters — rechtlich umstritten, in der Praxis aber so durchgesetzt. Du hast im Wesentlichen drei Wege, um Zugriff für den Fall deiner Handlungsunfähigkeit abzusichern: 1. Notariell beurkundete Vorsorgevollmacht (§§ 164 ff. BGB). Eine umfassende Vorsorgevollmacht, die ausdrücklich auch Vermögens- und Bankgeschäfte umfasst, sollte grundsätzlich auch gegenüber Trade Republic gelten. Die Praxis zeigt aber: Neobroker akzeptieren oft nur notariell beurkundete (nicht nur beglaubigte) Vollmachten — und selbst dann gibt es Reibung. Eine notarielle Beurkundung kostet je nach Vermögen ca. 60–400 €, ist aber der stärkste Hebel. 2. Konto- und Depotumzug zu einem Anbieter mit Bankvollmacht. Klassische Direktbanken wie Comdirect, ING, DKB oder Consorsbank bieten eigene Depot- und Kontovollmachten an, die intern hinterlegt werden und im Ernstfall problemlos greifen. Das ist der pragmatischste Weg, wenn du dauerhaft Sicherheit willst. 3. Im akuten Notfall: rechtliche Betreuung. Liegt keine wirksame Vollmacht vor und du wirst handlungsunfähig, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer (§§ 1814 ff. BGB). Der hat dann auch Zugriff aufs Depot — allerdings dauert das Verfahren Wochen bis Monate und die Person wird vom Gericht ausgewählt, nicht von dir. Wenn du das Trade-Republic-Depot behalten willst, ist der sauberste Weg: notarielle Vorsorgevollmacht aufsetzen, ausdrücklich mit Vermögens- und Wertpapiergeschäften, und eine beglaubigte Ausfertigung deinem Bevollmächtigten aushändigen. Zusätzlich solltest du Trade Republic schriftlich anfragen, ob sie eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht akzeptieren — die Antwort am besten dokumentieren. Das Thema liegt außerhalb des klassischen Pflegerechts und berührt Zivil- und Betreuungsrecht. Für die konkrete Formulierung der Vorsorgevollmacht würde ich dir einen Notartermin oder eine Beratung bei einem Fachanwalt für Erb-/Betreuungsrecht empfehlen. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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