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Vorsorgevollmacht — wie kommen unsere Kinder ans Konto, wenn uns beiden etwas passiert?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 27. Juni 2026 um 04:15

Vielen Dank für diese Video! Anmerken sollte man aber noch, dass man in den ganzen Vollmachten eintragen muss, dass die Vollmachten bis über den Tod hinaus Gültigkeit haben! Was ist gerne wissen möchte.. WIE kann ich es regeln, wenn mir und meinem Mann etwas passierten sollte, so dass unsere Erwachsenen Kinder ans Konto/ Sparbuch etc. kommen? Muss ich da eine extra Vollmacht schreiben wo unsere Kinder aufgeführt sind ? Denn in meiner Vollmacht steht bis jetzt mein Mann und in seiner stehe ich drin. LG

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 6 Std.

Der Punkt mit der Geltung über den Tod hinaus ist genau richtig — und für die Bankvollmacht sogar besonders wichtig, weil sonst im Erbfall eine Sperre droht, bis der Erbschein da ist. Zu deiner Frage: Ja, du brauchst eine zusätzliche Regelung für die Kinder. Aktuell habt ihr eine klassische Ehegatten-Vollmacht — du bevollmächtigst deinen Mann, er dich. Wenn euch beiden gleichzeitig etwas passiert (Unfall, schwerer Krankheitsfall), greift keine dieser Vollmachten mehr, weil der jeweils Bevollmächtigte selbst nicht handlungsfähig ist. Zwei Wege, die in der Praxis sinnvoll sind: 1. Ergänzung in der bestehenden Vorsorgevollmacht: Du nimmst deine Kinder als Ersatzbevollmächtigte auf. Formulierung sinngemäß: "Sollte mein Ehemann verhindert oder selbst nicht mehr handlungsfähig sein, bevollmächtige ich ersatzweise meine Kinder [Namen, Geburtsdaten]." Das gleiche macht dein Mann in seiner Vollmacht. Damit ist die Reihenfolge klar geregelt. 2. Separate Bankvollmacht (Konto-/Sparbuchvollmacht): Banken akzeptieren allgemeine Vorsorgevollmachten zwar formal, machen in der Praxis aber oft Probleme. Die meisten Institute verlangen ihre eigenen Formulare. Geht mit euren Kindern zur Hausbank und lasst dort eine Bankvollmacht über den Tod hinaus eintragen — direkt auf dem Bankformular. Das ist der sicherste Weg, dass die Kinder im Notfall sofort Zugriff haben, ohne Erbschein. Wichtig sind dabei drei Standardklauseln in der Vorsorgevollmacht: - "Gültig über den Tod hinaus" (sonst erlischt sie mit dem Tod und greift Erbrecht) - "Gültig vor dem Tod" (sonst gilt sie erst im Todesfall) - "Befreiung von § 181 BGB" (damit Kinder auch Geschäfte mit sich selbst tätigen dürfen, z. B. Geld vom elterlichen Konto auf eigenes überweisen für Beerdigungskosten) Für die Vorsorgevollmacht selbst reicht die Schriftform. Wenn auch Immobilien betroffen sind oder größere Vermögensverfügungen, ist die notarielle Beurkundung sinnvoll — die kostet je nach Vermögenswert, ist aber gegenüber Behörden und im Grundbuch unproblematisch. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung — bei größerem Vermögen oder Patchwork-Konstellationen lohnt der Gang zum Notar oder Fachanwalt für Erbrecht.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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