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Pflegekompass
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Wie beantrage ich eine Höherstufung des Pflegegrads?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 07. Juli 2026 um 04:15

Google PAA: "Wie erfolgt die Höherstufung im Pflegegrad?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Wenn der Pflegebedarf zunimmt: Höherstufung des Pflegegrads Um einen höheren Pflegegrad zu erhalten, stellen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen bei Ihrer AOK-Pflegekasse. Dafür nutzen Sie übrigens dasselbe Formular wie beim ersten Antrag oder melden sich telefonisch bei Ihrer AOK.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

Eine Höherstufung läuft formal wie ein Erstantrag: Du stellst bei der Pflegekasse (bei der AOK-Versicherten also die AOK-Pflegekasse) einen Antrag auf Neubegutachtung wegen veränderter Pflegesituation. Das geht formlos — telefonisch, per Brief oder Online-Formular. Ein Satz genügt: „Ich beantrage die Überprüfung des Pflegegrads wegen erhöhten Pflegebedarfs." Danach greift die reguläre Frist nach § 18 SGB XI: Der Medizinische Dienst hat 25 Arbeitstage Zeit, ein neues Gutachten zu erstellen. Bei Überschreitung stehen 70 € pro angefangener Woche Verzögerung zu (§ 18 Abs. 3b SGB XI). Was du vor der Begutachtung tun solltest: - Pflegetagebuch führen (mindestens 1–2 Wochen), Alltag Modul für Modul dokumentieren: Mobilität, Selbstversorgung, kognitive Einschränkungen, nächtliche Unruhe, Sturzereignisse. - Aktuelle Arztbriefe, Medikamentenpläne, Klinikentlassungsberichte bereithalten — vor allem, wenn sich der Zustand nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer neuen Diagnose verschlechtert hat. - Wenn möglich, eine vertraute Person zur Begutachtung dazu holen, die den Alltag mitbeschreibt. Wichtig für die Rückwirkung: Wird höhergestuft, gelten die höheren Leistungen ab dem Monat der Antragstellung — der Tag der Antragstellung ist also der Stichtag, nicht das Datum der Begutachtung oder des Bescheids. Deshalb: nicht mit dem Antrag warten, bis alle Unterlagen zusammen sind. Erst Antrag stellen, dann nachreichen. Wird der Pflegegrad nicht angehoben, hast du einen Monat ab Zugang des Bescheids Zeit für einen Widerspruch (§ 84 SGG). Der bereits bewilligte Pflegegrad bleibt während des gesamten Verfahrens unverändert bestehen — ein Verlust durch den Antrag droht nicht, solange die Voraussetzungen für den aktuellen Grad weiter erfüllt sind. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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