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Wer zahlt das Pflegeheim, wenn die Rente nicht reicht?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. Juli 2026 um 04:15

Wer zahlt Pflegeheim, wenn die Rente nicht reicht?

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 4 Std.

Hallo, die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes läuft in einer klaren Reihenfolge — das ist wichtig zu verstehen, bevor Sozialhilfe überhaupt ins Spiel kommt. So ist die Reihenfolge: 1. Pflegekasse zahlt den Leistungsbetrag nach Pflegegrad (§ 43 SGB XI): PG 2 = 805 €, PG 3 = 1.319 €, PG 4 = 1.855 €, PG 5 = 2.096 € pro Monat direkt an das Heim. 2. Der pflegebedingte Eigenanteil (EEE — einrichtungseinheitlicher Eigenanteil) plus Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten trägt der Bewohner. Seit 2022 gibt es Leistungszuschläge (§ 43c SGB XI), die den pflegebedingten Anteil je nach Verweildauer im Heim reduzieren — im ersten Jahr 15 %, im zweiten 30 %, im dritten 50 %, ab dem vierten Jahr 75 %. 3. Reicht die Rente plus Vermögen des Bewohners nicht, springt die Hilfe zur Pflege nach dem Sozialhilferecht (§ 61 SGB XII) ein. Antrag beim Sozialamt der Kommune, in der das Heim liegt. Was das Sozialamt prüft: - Einkommen des Bewohners (Rente, Zusatzrenten, Miet- oder Kapitaleinkünfte) - Vermögen: Schonvermögen liegt bei 10.000 € pro Person (§ 90 SGB XII, angehoben zum 01.01.2023). - Einkommen der Kinder NUR, wenn deren Bruttojahreseinkommen über 100.000 € liegt (Angehörigen-Entlastungsgesetz seit 2020, § 94 Abs. 1a SGB XII). Darunter: keine Regressforderung. Das entlastet die meisten Familien komplett. Praktisch: Ehepartner werden mitgeprüft, aber auch dort gilt Schonvermögen und angemessener Selbstbehalt. Ein selbst bewohntes Eigenheim gilt bei Ehepaaren in der Regel als Schonvermögen, solange der andere Partner dort lebt. Mein Tipp aus der Praxis: Den Sozialhilfeantrag rechtzeitig stellen, sobald das Vermögen unter das Schonvermögen sinkt — nicht erst wenn das Konto leer ist. Rückwirkend zahlt das Sozialamt nur ab Antragstellung. Das Heim selbst hat meist eine Sozialberatung, die den Antrag begleitet. Die konkrete Vermögensprüfung im Einzelfall besprichst du am besten mit dem Pflegestützpunkt oder mit Tobias auf der Rechtsseite — je nach Vermögensstruktur gibt es Gestaltungsspielraum.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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