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Pflegekompass
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Wer bezahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht reicht?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. Juli 2026 um 04:15

Google PAA: "Wer bezahlt die Heimkosten, wenn die Rente nicht reicht?"

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 4 Std.

Reicht die Rente plus Pflegekassen-Zuschuss nicht für den Eigenanteil im Heim, greift eine feste Reihenfolge: 1. Eigenes Einkommen und Vermögen des Pflegebedürftigen. Schonvermögen: 10.000 € bleiben unangetastet. 2. Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI, die den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) je nach Heim-Aufenthaltsdauer reduzieren: - im 1. Jahr 15 % - im 2. Jahr 30 % - im 3. Jahr 50 % - ab dem 4. Jahr 75 % Diese Zuschläge zahlt die Pflegekasse automatisch, kein Antrag nötig. 3. Reicht das immer noch nicht: Antrag auf Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII beim örtlichen Sozialamt. Das Sozialamt übernimmt die Lücke. Beim Elternunterhalt gilt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz 2020: Kinder werden erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 € zur Kasse gebeten. Darunter bleibt die Familie außen vor, das Sozialamt darf nicht regresspflichtig zurückgreifen. Ehepartner sind davon nicht befreit — deren Einkommen und Vermögen wird weiterhin herangezogen, allerdings ebenfalls mit Schongrenzen. Praktisch: Sozialamt-Antrag am besten schon parallel zum Heimeinzug stellen, weil die Bearbeitung mehrere Wochen dauert. Das Heim hilft dabei meist mit — die haben eigenes Interesse an gesicherter Zahlung. Für die konkrete Berechnung von Schonvermögen, Ehepartner-Anrechnung oder wenn ein Grundstück im Spiel ist, lohnt der Weg zu Tobias (Pflegerecht) oder zur kostenlosen Pflegeberatung nach § 7a SGB XI — dort wird auch der Sozialamts-Antrag mit vorbereitet.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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