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Pflegekompass
AllgemeinEingereichte Frage
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Welche Voraussetzungen gelten für Pflegezeit und Familienpflegezeit in Deutschland?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 26. Juli 2026 um 04:15

Voraussetzung ist, dass der Betrieb mehr als 5 Arbeitnehmer*innen beschäftigt. Grundsätzlich kann für dieselbe zu pflegende Person nur 1 Mal eine Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit vereinbart werden. Ausnahme: Bei einer Erhöhung des Pflegebedarfs ist eine neuerliche Vereinbarung bis zu 3 Monate möglich.

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 5 Std.

Der Text in deiner Frage beschreibt österreichisches Recht (Pflegekarenz/Pflegeteilzeit nach § 14c AVRAG). In Deutschland gelten andere Regeln — hier gibt es zwei Modelle: Pflegezeit nach § 3 PflegeZG: - Vollständige oder teilweise Freistellung bis zu 6 Monate - Anspruch nur bei Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten - Naher Angehöriger mit mindestens Pflegegrad 1 - Ankündigung schriftlich 10 Arbeitstage vor Beginn - Unbezahlt, aber Renten- und Sozialversicherungsschutz läuft weiter (die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge für die Pflegeperson) Familienpflegezeit nach § 2 FPflegeZG: - Reduzierung der Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden pro Woche - Bis zu 24 Monate - Anspruch nur bei Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten - Ankündigung schriftlich 8 Wochen vor Beginn Beides lässt sich kombinieren, insgesamt maximal 24 Monate pro pflegebedürftiger Person. Für Verdienstausfall gibt es ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), das bis zu 50 Prozent des ausfallenden Nettos abdeckt. Für den akuten Notfall — etwa nach einem Schlaganfall in der Familie — gibt es zusätzlich das Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a SGB XI: bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr und pflegebedürftigem Angehörigen, bezahlt von der Pflegekasse mit rund 90 Prozent des Nettos. Falls es dir tatsächlich um Österreich geht: dann greifen andere Fristen und Träger — die Pflegekompass-Redaktion bildet nur deutsches Pflegerecht ab. Für Detailfragen zur Umsetzung im deutschen Arbeitsverhältnis lohnt sich ein Blick zu Tobias in der Rubrik Pflegerecht.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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