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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Welcher Pflegegrad ist nötig für einen Treppenlift-Zuschuss?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 05. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Welche Pflegestufe brauche ich für einen Treppenlift?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Dafür gelten folgende Voraussetzungen: Der Antragsteller hat einen anerkannten Pflegegrad ( ab Pflegegrad 1 ). Der Einbau des Treppenlifts muss die häusliche Pflege unterstützen.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 3 Std.

TITEL: Welcher Pflegegrad ist nötig für einen Treppenlift-Zuschuss? ANTWORT: Ab Pflegegrad 1 — mehr brauchst du nicht. Der Zuschuss läuft über § 40 Abs. 4 SGB XI als wohnumfeldverbessernde Maßnahme und beträgt bis zu 4.180 € pro Maßnahme. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Sitzlift, Plattformlift oder Hublift handelt. Voraussetzungen, die die Pflegekasse prüft: - anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) - die häusliche Pflege wird durch den Treppenlift ermöglicht, erleichtert oder eine selbständigere Lebensführung gefördert - der Antrag wird VOR Auftragsvergabe gestellt — beauftragst du den Einbau vorher, ist der Zuschuss meist verloren So läuft das praktisch ab: 1. Kostenvoranschlag beim Fachbetrieb einholen (idealerweise zwei zum Vergleich) 2. Antrag bei der Pflegekasse stellen, formlos mit Begründung und Kostenvoranschlag 3. Bewilligungsbescheid abwarten 4. Erst dann den Auftrag erteilen 5. Nach Einbau Rechnung einreichen, Pflegekasse erstattet bis 4.180 € Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt (zum Beispiel Ehepaar mit jeweils Pflegegrad), kann der Zuschuss pro Person gewährt werden — bei bis zu vier Berechtigten in einer Wohngruppen-Konstellation maximal 16.720 € pro Maßnahme. Reicht das nicht aus, lohnt ein Blick auf KfW- oder BAFA-Förderprogramme zum altersgerechten Umbauen sowie regionale Landesförderungen. Welche Programme aktuell offen sind, ändert sich öfter — die örtliche Pflegeberatung nach § 7a SGB XI kennt den Stand. Mit dem Pflegekassenzuschuss sind diese in der Regel kombinierbar. Ein Hinweis noch zur Realität: Ein Sitzlift im geraden Treppenhaus kostet typischerweise 4.000 bis 6.000 €, ein Kurvenlift oder Plattformlift schnell 8.000 bis 15.000 €. Der Zuschuss deckt also oft nur einen Teil — den Rest musst du selbst tragen oder über Zusatzförderungen finanzieren. Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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