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Pflegekompass
RechtlichesEingereichte Frage
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Was ändert sich 2027 bei der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 10. Juli 2026 um 04:15

Google PAA: "Was ändert sich 2027 bei der Pflegeversicherung?" Antwort-Snippet (nur Referenz, NICHT uebernehmen): Die Rentenabsicherung wird gekürzt Das soll sich ändern: Künftig würden nur noch 70 Prozent dieser Beiträge übernommen. Wer also ohnehin schon Abstriche bei der eigenen Rente macht, verliert zusätzlich. Für die Pflegekasse bedeutet das eine Ersparnis von rund 1,8 Milliarden Euro allein im Jahr 2027.

1 Antwort

Tobias Grundmann
Tobias GrundmannExperte

Experte für Pflegerecht

Geantwortet vor 1 Tag

Zum Stand jetzt gilt: Für 2027 sind mehrere Reformschritte in der politischen Diskussion, aber noch nicht abschließend beschlossen. Der in der Frage genannte Punkt — die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige auf 70 Prozent — kursiert als Sparvorschlag im Rahmen der Pflegereform-Debatte, ist aber bis heute nicht als Gesetz verabschiedet. Alles, was du dazu liest, ist bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt Absichtserklärung, kein geltendes Recht. So sieht die aktuelle Rechtslage aus (Stand 2026): Die Pflegekasse zahlt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für pflegende Angehörige nach § 44 SGB XI, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: - mindestens 10 Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage - Pflege eines Angehörigen ab Pflegegrad 2 - eigene Erwerbstätigkeit maximal 30 Stunden pro Woche Die Höhe der Beiträge ist gestaffelt nach Pflegegrad und der Art der Leistung (Pflegegeld, Kombinationsleistung, Sachleistung). Voll ausgeschöpft bei Pflegegrad 5 und ausschließlich Pflegegeld sind das aktuell rund 300 Euro Rentenbeitrag pro Monat, den die Pflegekasse übernimmt — im Gegenwert etwa ein Entgeltpunkt pro Jahr. Wenn 2027 tatsächlich auf 70 Prozent gekürzt werden sollte, würde das für pflegende Angehörige über die Jahre spürbar Rente kosten. Bevor du daraus aber Konsequenzen ziehst — etwa eine private Altersvorsorge aufstocken oder die Pflegesituation umbauen — warte den tatsächlichen Gesetzestext ab. Vorschläge im Gesetzgebungsverfahren werden regelmäßig noch verändert oder gekippt. Belastbare Quellen für den aktuellen Stand: - Bundesministerium für Gesundheit (bundesgesundheitsministerium.de), Rubrik Pflege - Gesetzentwürfe im Bundestags-Dokumentationssystem (dip.bundestag.de) - Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bei deiner Pflegekasse — die informiert dich, sobald sich rechtlich etwas ändert Diese Auskunft ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Fachlicher Prüfer für Pflegerecht, Leistungsansprüche und Antragsverfahren nach SGB XI.Zum Profil
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