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Pflegekompass
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Was ändert sich 2026 bei den Pflegeversicherungsbeiträgen?

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Pflegekompass-LeserEingereichte Frage

Gefragt 30. Juni 2026 um 04:15

Google PAA: "Welche Änderungen gibt es bei den Sozialabgaben im Jahr 2026?"

1 Antwort

Daniel Lepper
Daniel LepperExperte

Pflegefachkraft außerklinische Intensivpflege

Geantwortet vor 3 Std.

Beim Pflegeversicherungsbeitrag bleibt es 2026 bei den seit Juli 2023 geltenden Sätzen — eine angekündigte Erhöhung wurde bisher nicht beschlossen, ist politisch aber im Gespräch. Aktuelle Beitragssätze: - Allgemein: 3,6 Prozent vom Brutto, geteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - Kinderlose ab 23: zusätzlich 0,6 Prozent Zuschlag, allein vom Arbeitnehmer - Eltern mit mehreren Kindern unter 25: Abschlag pro Kind ab dem zweiten (−0,25 % je Kind, bis maximal −1,0 % bei fünf Kindern) Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.512,50 € monatlich, bundeseinheitlich. Was sich praktisch ändert: - Verhinderungspflege: Belege müssen seit 01.01.2026 bis Ende des Folgejahres eingereicht werden. Ältere Ansprüche aus 2022–2024 sind verfallen. - Die Leistungsbeträge (Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag, VP/KZP-Budget 3.539 €) bleiben gegenüber 2025 unverändert. Falls im Laufe des Jahres eine Beitragsanpassung beschlossen wird, läuft sie in der Regel über die Gehaltsabrechnung automatisch — du musst nichts selbst veranlassen. Bei freiwillig oder privat Versicherten kommt die Anpassung über die Kasse bzw. den Versicherer. Für die persönliche Beitragsberechnung (besonders bei Kindern, Selbständigkeit oder Rentenbezug) lohnt ein Anruf bei der eigenen Pflegekasse — die rechnen das konkret durch.
Examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 15+ Jahren Erfahrung in der Intensiv- und häuslichen Pflege.Zum Profil
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